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StudierendenServiceCenter SSC
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Glossar - Alle Themen des Studierendenservice

A

  • Akademisches Prüfungsamt

    Das Akademische Prüfungsamt ist Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungsangelegenheiten (Zulassung und Durchführung von Prüfungen und Anrechnung von Prüfungsleistungen).

    Weiterführende Informationen
  • Allgemeine Hochschulreife

    Mit dem Abitur erwerben Sie nach dem erfolgreichen Besuch einer Schule mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Integrierte Gesamtschule, Abendgymnasium etc.) die allgemeine Hochschulreife, die zum Bachelor-Studium aller Fachrichtungen berechtigt.

    Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur

  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

    Der AStA ist ein selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studierenden an Hochschulen vertritt und zahlreiche Beratungsangebote bietet: BAföG- und Sozialberatung, alternative Studienberatung, sowie spezielle Angebote für Studierende mit Kind.

    Weiterführende Informationen
  • Allgemeines Schulpraktikum

    Für Bachelorstudierende mit dem Berufsziel Lehramt ist das Allgemeine Schulpraktikum (ASP) verbindlicher Bestandteil des Studiums. Es handelt sich hierbei um ein sechswöchiges Schulpraktikum, das i.d.R. im vierten Semester absolviert wird und Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Berufsmotivation und -eignung zu überprüfen.

  • Altabiturient*innen

    Altabiturient*innen haben ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben.

    Siehe auch Neuabiturient*innen

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B

  • Bachelor

    Der Bachelor ist ein berufsqualifizierender Abschluss, den Sie an der Universität Oldenburg i.d.R. in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern erwerben. In dem gestuften Bachelor-Master-Studiensystem, das im Rahmen der Internationalisierung der Studienabschlüsse bis 2010 bundesweit eingeführt worden ist, stellt der Bachelor den ersten akademischen Grad dar.

  • Bachelor of Arts (B.A.)

    Der Abschlusstitel eines Bachelor-Studiengangs in den Sprach-, Kultur-, Sozial- und Erziehungswissenschaften sowie den Wirtschaftswissenschaften.

  • Bachelor of Science (B.Sc.)

    Der Abschlusstitel eines Bachelor-Studiengangs in einem naturwissenschaftlich-mathematischen Studienfach.

  • BAföG

    Ist die Abkürzung von Bundesausbildungsrderungsgesetz. Bezeichnet auch den (teilweise zurückzuzahlenden) finanziellen Zuschuss, den Studierende unter bestimmten Bedingungen nach diesem Gesetz erhalten können.

    Weiterführende Informationen
  • BAföG-Amt

    Das BAföG-Amt des Studentenwerks Oldenburg beantwortet Ihre Fragen zur Studienfinanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

    Weiterführende Informationen
  • Beglaubigung

    Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, öffentliche Sparkassen (die ein Dienstsiegel führen), nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Nachweise sind selbstverständlich auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.

  • Behindertenbeauftragter

    In enger Kooperation mit der Behindertenberatung und dem Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende setzt sich der Beauftragte für die Verbesserung der Studien- und Arbeitsbedingungen von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein.

    Weiterführende Informationen
  • Behindertenberatung

    Die Universität und das Studentenwerk Oldenburg bieten behinderten und chronisch kranken Studierenden entsprechend Ihren Bedürfnissen ein breites Beratungsangebot und vielerlei Hilfestellungen an.

    Weiterführende Informationen
  • Beratungsstelle sexuelle Diskriminierung und Gewalt

    Die Universität Oldenburg stellt ihren Studierenden und Beschäftigten die Beratungsstelle conTakt bei Fragen zu sexueller Diskriminierung und Gewalt zur Verfügung. Die Tätigkeit der Beratungsstelle ergibt sich aus der Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt.

    Weiterführende Informationen
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen

    Für einige Studiengänge/-fächer gelten besondere Zugangsvoraussetzungen.

    Die Universität Oldenburg führt in vier Fächern Aufnahmeprüfungen / Eignungsprüfungen durch, für die Sie sich bitte direkt bei den Fächern bewerben:

    Kunst und Medien
    Materielle Kultur: Textil
    Musik

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen und Aufnahmebedingungen. Damit Sie einen Studienplatz bekommen, müssen Sie sich zusätzlich für das jeweilige Fach online einschreiben.

    In den anderen Fächern mit besonderen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie entweder zur Bewerbung oder erst zur Einschreibung einen Nachweis mitsenden. Nähere Informationen finden Sie direkt bei dem jeweiligen Studiengang.

    • Betriebswirtschaftslehre (berufsbegleitend)
    • Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt
    • Comparative and European Law
    • Engineering Physics
    • Informatik
    • Nachhaltigkeitsökonomik
    • Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft
    • Physik, Technik und Medizin
    • Wirtschaftsinformatik
    • Wirtschaftswissenschaften
    • Anglistik
    • Frankoromanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)
    • Geographie (Kooperationsfach Universität Bremen)
    • Geschichte
    • Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)
    • Kunst und Medien
    • Materielle Kultur: Textil
    • Musik
    • Sportwissenschaft
    • Anglistik


    Für die Kooperationsfächer an der Universität Bremen, Frankoromanistik/Französisch, Geographie und Hispanistik/Spanisch, müssen Sie Sprachkenntnisse für die Bewerbung an der Universität Bremen nachweisen. Bitte informieren Sie sich dazu direkt an der Universität Bremen

  • Besonderes Auswahlverfahren

    Hierbei handelt es sich neben dem Numerus Clausus und der Wartezeit um ein weiteres Auswahlverfahren für die Studienplatzvergabe zum 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang. Es berücksichtigt neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) weitere Auswahlkriterien, die vom Fach entschieden werden und sich somit von Fach zu Fach unterscheiden können. So werden etwa studienrelevante Schulnoten oder Berufsausbildungen mit einbezogen.
    Nach Abzug von bestimmten Vorab-Quoten werden etwa 37,5 v. H. der Studienplätze über dieses besondere Auswahlverfahren vergeben. Es kann den Bewerber*innen ermöglichen, mittels der studienrelevanten Auswahlkriterien einen Studienplatz im gewünschten Fach zu erhalten, obwohl ihre Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nicht dem Numerus Clausus des Faches entspricht.

    Ordnung Auswahlverfahren

  • Beurlaubung

    Sie können sich bis zu drei Semester ohne Begründung beurlauben lassen. Eine Beurlaubung für das 1. Fachsemester im Bachelor ist nicht zulässig. Der Beurlaubungsantrag muss bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden.

    Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium (bei Anerkennung wichtiger Gründe) für insgesamt fünf Semester möglich.

    Beurlaubung bedeutet, dass man den Studierendenstatus behält, aber vom Studium beurlaubt ist und daher weder Veranstaltungen besuchen noch Prüfungsleistungen ablegen darf.

    Weitere Informationen und Antrag auf Beurlaubung

  • Bevorzugte Auswahl

    Bevorzugt zugelassen wird, wer im letzten Wintersemester in demselben Studiengang einen Studienplatz erhalten hat und diesen aufgrund der Ableistung eines Dienstes¹ (z.B. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) nicht annehmen konnte. Eine bevorzugte Zulassung kann nur erfolgen, wenn der vorherige Zulassungsbescheid und die Dienstzeitbescheinigung mit der Bewerbung eingereicht werden (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. die Dienstzeitbescheinigung mit der Bewerbung eingereicht wird, wenn bei Dienstantritt der Studiengang zulassungsfrei war.

    ¹ gemäß Artikel 8 Abs. 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung (HSchulZulStVtr ND) bzw. §31 der Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung – NHZVO)

  • Bibliothek (BIB)

    Die Bibliothek verteilt sich auf die zwei Standorte der Universität: Die Zentralbibliothek am Uhlhornsweg und die Bereichsbibliothek am Standort Wechloy.

    In der Bereichsbibliothek finden Sie vor allem neuere Bestände der Naturwissenschaften. Alle anderen Bestände stehen am Uhlhornsweg.

    Außerdem finden Sie am Uhlhornsweg und in Wechloy Gruppen- und Computer-Arbeitsplätze, Kopierer und Scanner, umfassende Informations- und Beratungsdienste und die Mediathek mit ihrem großen Bestand an audiovisuellen Medien und CD-Roms. Auf der Website stehen zudem umfangreiche Informationen und Recherchemöglichkeiten zur Verfügung.

    Die Öffnungszeiten variieren je nach Semesterzeit.

    Weiterführende Informationen
  • Bibliotheksausweis

    Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises gegen eine Gebühr von 5 Euro beim Ausleihservice im Eingangsbereich der Bibliotheken. Die Ausweiskarte dient auch als Guthabenkarte und kann an den entsprechenden Automaten aufgeladen werden. Mit der Guthabenkarte können Sie z. B. ausstehende Mahn- oder Kopiergebühren begleichen.

    Der Großteil der Bestände der Universitätsbibliothek steht zur Ausleihe zur Verfügung. Die Leihfrist beträgt in der Regel 30 Kalendertage und kann bis zu sechs Mal verlängert werden; Ausleihe und Rückgabe erfolgen an den Ausleihschaltern. Die Bereichsbibliothek am Campus Wechloy ist eine Präsenzbibliothek, für die eigene Bedingungen gelten. Ausleihbare Bestände können dort in der Regel nur über Nacht, bzw. bis zum nächsten Öffnungstag ausgeliehen werden.

  • Big Blue Button

    Die Open-Source-Webkonferenz-Software, die für Onlinesitzungen an der Uni verwendet wird.

    Weiterführende Informationen
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C

  • c.t. - cum tempore

    C.T. (lat.: mit Zeit) bezeichnet das Akademische Viertel, also die Viertelstunde, die eine Lehrveranstaltung später beginnt als im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Die Ankündigung 8 - 10 Uhr bedeutet, dass die Veranstaltung um 8.15 Uhr beginnt und um 9.45 Uhr endet.

  • Campus

    Das Hochschulgelände der Universität Oldenburg gliedert sich in den Campus Haarentor, an dem die Sprach-, Kultur- und Sozialwissenschaften sowie die Informatik und Wirtschaftswissenschaften konzentriert sind und den Campus Wechloy, der die Naturwissenschaften und die Mathematik umfasst.

  • CampusCard

    Der Studierendenausweis an der Uni Oldenburg. Die Karte kann außerdem zum Ausleihen in der Bibliothek und Bezahlen in Mensen und Cafeterien des Studentenwerks genutzt werden.

    Weiterführende Informationen
  • Center für Lebenslanges Lernen (C3L)

    Das Center für Lebenslanges Lernen (C3L) ist Ihre Anlaufstelle für berufsbegleitende Studiengänge und Studienprogramme an der Universität Oldenburg.

    Weiterführende Informationen
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D

  • Dekan*in

    Ein*e Dekan*in leitet eine Fakultät und vertritt deren Interessen im Senat und anderen Gremien der universitären Selbstverwaltung. Die Position wird vom Fakultätsrat für mindestens zwei Jahre gewählt. Daneben gibt es meistens eine*n Prodekan*in (Stellvertretung) und eine*n Studiendekan*in mit dem speziellen Aufgabenbereich für Studium und Lehre.

  • Didaktisches Zentrum

    Das Didaktische Zentrum der Universität Oldenburg nimmt Aufgaben in der Lehrerbildung, Schulentwicklung, Wissenstransfer und didaktischer Forschung wahr.

    Zudem unterstützt das Didaktische Zentrum die Fakultäten bei der Organisation des Orientierungspraktikums und des Allgemeinen Schulpraktikums im Zwei-Fächer-Bachelor sowie des Fachpraktikums im Master of Education.

    Weiterführende Informationen
  • Doppelstudium

    Studierende können an zwei Hochschulen in unterschiedlichen Studiengängen immatrikuliert sein, sofern ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich ist. In Zweifelsfällen ist die zuständige Fakultät zu hören.
    Studierende, die an der Universität Oldenburg bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen immatrikuliert sind, dürfen zusätzlich für einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen nur immatrikuliert werden, wenn dadurch andere Bewerber*innen nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden. Dagegen ist ein Doppelstudium von zwei zulassungsfreien Studiengängen zurzeit ohne Einschränkungen möglich.

  • Dozent*in

    Lehrperson an einer Hochschule.

  • Durchschnittsnote

    Wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) erwirbt, erhält in der Regel eine Gesamtnote, welche die erbrachten Leistungen zusammenfasst (z.B. 2,4). Diese Durchschnittsnote ist auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Note bleibt immer gleich, eine Verbesserung durch Verrechnung mit der Wartezeit gibt es nicht.

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E

  • E-Mail-Adresse

    Jede*r Studierende der Universität besitzt ein E-Mail-Konto. Die E-Mail-Adressen haben die Form vorname.nachname@uni-oldenburg.de bzw. vorname.nachname@uol.de

    Die Universität nutzt Mails an Ihre universitäre E-Mail-Adresse als Informationskanal für offizielle Mitteilungen und geht davon aus, dass Sie diese regelmäßig abrufen. Falls Sie neben Ihrer universitären E-Mail-Adresse eine weitere E-Mail-Adresse hauptsächlich nutzen, dann richten Sie bitte eine Weiterleitung auf diese Adresse ein. Damit wird vermieden, dass Ihnen wichtige Informationen entgehen.

  • ECTS - European Credit Transfer (and Accumulation) System

    Für Informationen siehe Kreditpunkte

  • Eduroam

    Das WLan-Netz an der Uni, das kostenlos von Universitätsangehörigen genutzt werden kann.

    Weiterführende Informationen
  • Einschreibung

    Informationen hierzu finden Sie unter Immatrikulation

  • Erweiterungsfach (Drittfach) im Master of Education

    Eine Bewerbung für ein Erweiterungsfach ist nur für Studierende möglich, die im Master of Education an der Universität Oldenburg eingeschrieben sind oder bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben.
    Es gelten folgende Bewerbungsmodalitäten:

    • Die Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich
    • Nur schulformbezogene Unterrichtsfächer sind möglich
    • Für zulassungsbeschränkte Fächer gelten nachrangige Zulassungschancen
    • Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (Aufnahmeprüfung, Sprachnachweis usw.) müssen erfüllt sein.


    Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Studiengebühr von 150 Euro pro Semester zu zahlen.

    Weiterführende Informationen
  • Exmatrikulation

    Sie können jederzeit, jedoch nicht rückwirkend, auf eigenen Wunsch exmatrikuliert werden. Wenn Sie keinen Zeitpunkt für die Exmatrikulation angeben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

    Für die Exmatrikulation ist das Immatrikulationsamt zuständig. Die Erstattung geleisteter Beiträge und Gebühren ist nur möglich, wenn der Antrag vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

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F

  • Fach- und Studiengangswechsel im Bachelor

    Der Fach- oder Studiengangswechsel ins 1. Fachsemester ist für zulassungsfreie Fächer bis 15. Oktober zum Wintersemester bzw. 15. April zum Sommersemester online über das Bewerbungsportal der Uni Oldenburg zu beantragen. Wählen Sie bei der Bewerbung als Option unter Studienfach den Eintrag "kein zweites Fach, Fachwechsel" aus.

    Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn

    • bereits Semester in demselben Studiengang absolviert oder
    • bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und
    • eine Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.


    Zudem müssen in zulassungsbeschränkten Studiengängen freie Studienplatzkapazitäten vorhanden sein. In zulassungsfreien Studiengängen können alle Studienbewerber*innen aufgenommen werden, insofern sie die Einschreibvoraussetzungen erfüllen. Zum Wintersemester ist eine Bewerbung in ungerade Fachsemester (3. / 5.), zum Sommersemester in gerade Fachsemester (2. / 4. / 6.) möglich.

    Hochschulwechsel
    Bewerber*innen anderer Hochschulen, die denselben Studiengang an der Universität Oldenburg fortsetzen möchten, dürfen sich nur in das nächsthöhere Fachsemester bewerben.
    Die Bewerbung verläuft online. Danach sind grundsätzlich Unterlagen einzureichen, die am Ende der Online-Bewerbung u.a. als PDF angezeigt werden.

    Informieren Sie sich über den BAföG-Anspruch bei Studiengangswechsel

    Weiterführende Informationen
  • Fach-Bachelor

    Im Fach-Bachelor-Studium ist der fachwissenschaftliche Anteil des Studiums in der Regel einem Studienfach gewidmet. Mit dem Abschluss Fach-Bachelor können Sie direkt eine Berufstätigkeit oder als Weiterführung Ihrer akademischen Ausbildung ein Fach-Master-Studium aufnehmen.

  • Fächerkombination für das Berufsziel Lehramt

    Bereits im Zwei-Fächer-Bachelor sind bestimmte Fächerkombinationen für die jeweilige Schulform zu berücksichtigen. Eine Tabelle mit allen in Oldenburg möglichen Fächerkombinationen gibt Ihnen einen Überblick. Die gewählte Fächerkombination wird im Master of Education fortgesetzt.

    Weiterführende Informationen für Studieren in Niedersachsen

  • Fachschaft

    Die Fachschaften (Studierende aus den einzelnen Studiengängen) sind die studentischen Vertretungen der jeweiligen Studienfächer. Sie beantworten Fragen zu Inhalt und Organisation des Studiums und geben persönliche Erfahrungen weiter. Außerdem vertreten sie die Interessen des Faches in den Hochschulgremien und unterstützen und begleiten das Einführungsprogramm in der Orientierungswoche.

    Weiterführende Informationen
  • Fachspezifische Anlage

    Ein wichtiges Regelwerk für das Studium ist die Prüfungsordnung. Die Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen des Studiums. Zusätzlich gibt es zu allen Fächern eine sogenannte fachspezifische Anlage. Dort stehen Regelungen nur für ein spezielles Fach, zum Beispiel welche Module belegt werden müssen und mit welcher Prüfungsform diese abgeschlossen werden können.

    Weiterführende Informationen
  • Fachstudienberatung

    Die Fachstudienberatung der einzelnen Studiengänge sind Ihre Ansprechpersonen bei detaillierten inhaltlichen Fragen zum Studiengang, zu speziellen fachspezifischen Strukturen oder zu beruflichen Perspektiven.

    Weiterführende Informationen
  • Fakultät

    Hochschulen gliedern sich in Fakultäten, die Studium, Lehre und Forschung für verschiedene, meist inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren. Die Universität Oldenburg setzt sich aus sechs Fakultäten zusammen, die wiederum in Institute unterteilt sind.

    Weiterführende Informationen
  • Familienservice

    Der Familienservice der Universität Oldenburg unterstützt Sie in Ihrem Anliegen, Studium, Arbeit, Forschung und akademische Laufbahn mit Familienverantwortung zu vereinbaren. Studierende, die Eltern sind, Eltern werden oder Pflegeaufgaben übernehmen, stehen vor der besonderen Herausforderung die unterschiedlichen Anforderungen des Studiums und der Sorgeaufgaben aufeinander abzustimmen und diese in Einklang zu bringen.
    Im Familienservice der Universität Oldenburg beraten wir Sie unter Berücksichtigung der Schweigepflicht individuell und persönlich zu allen Fragen rund um die Vereinbarkeit und bieten Veranstaltungen zu diesen Themen an.

    Weiterführende Informationen
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G

  • Gebührenbefreiung

    Beim Vorliegen einer unbilligen Härte kann die Langzeitstudiengebühr erlassen werden. Eine unbillige Härte liegt i. d. R. vor, wenn sich die Studienzeit aufgrund einer Behinderung, schweren Erkrankung oder der Folgen als Opfer einer Straftat verlängert hat. Nähere Informationen können Sie der Richtlinie für Härtefallanträge entnehmen.

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H

  • Härtefall

    Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es der Bewerber*in nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
    Der Härtefallantrag wird Ihnen nach Abgabe Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal unter „Einzureichende Unterlagen“ (PDF) als Link angezeigt. Dieser muss mit entsprechenden Nachweisen (z.B. fachärztliches Gutachten) zusammen mit dem Bewerbungsantrag fristgerecht eingesandt werden.

  • Haupt- und Nachrückverfahren

    Im Hauptverfahren erfolgt die Zuteilung der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge im Vergabeverfahren zum Wintersemester bis ca. Mitte August. In der Regel werden nach dem Hauptverfahren frei gebliebene Studienplätze im Nachrückverfahren vergeben (September/Oktober).

    Nach Abschluss des 1. Nachrückverfahrens werden ca. Mitte September Ablehnungsbescheide verschickt.

  • Hochschulsport

    Der Hochschulsport ist ein Angebot der Universität Oldenburg für Studierende und Mitarbeitende sowie die Angehörigen der kooperierenden Hochschulen. Der Schwerpunkt liegt im Freizeitsport, bei dem der Spaß am Sporttreiben, eine ungezwungene Atmosphäre und viele neue Angebote im Mittelpunkt stehen.

  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    Es handelt sich um eine Sammelbezeichnung für die Qualifikationen, die zur Aufnahme eines Universitätsstudiums berechtigen. Sehr häufig ist die Hochschulzugangsberechtigung das Abitur (Allgemeine Hochschulreife), die fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife, jedoch kann auch eine berufliche Qualifikation zum Studium berechtigen.

    Weiterführende Informationen
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I

  • Immatrikulation

    Immatrikulation oder Einschreibung bedeuten inhaltlich dasselbe.
    Wenn Sie sich neu an der Universität Oldenburg immatrikulieren, müssen Sie den für Sie gültigen Semesterbeitrag per Überweisung im Anschluss an Ihre Zulassung bezahlen. Die Überweisung ist Voraussetzung für Ihre Immatrikulation.

    Die Einschreibung erfolgt über das Immatrikulationsamt, nachdem alle geforderten Unterlagen (laut Zulassungsbescheid) vorgelegt wurden.

    Weiterführende Informationen
  • Immatrikulationsamt

    Das Immatrikulationsamt ist für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung (Immatrikulation) zuständig. Außerdem informiert und berät es in organisatorischen Fragen (Rückmeldung und Semesterbeiträge, Beurlaubung, Exmatrikulation etc.) im Studium.

    Weiterführende Informationen
  • InfoDesk

    Der InfoDesk ist die zentrale Anlaufstelle des Dezernat 3 im Foyer des StudierendenServiceCenter. Hier erhalten Sie Wartetickets für die jeweiligen Beratungseinrichtungen sowie Bescheinigungen, Formulare, Kurzauskünfte und vieles mehr.

    Weiterführende Informationen
  • InfoLine Studium

    Die InfoLine Studium ist die erste telefonische Anlaufstelle des Dezernat 3 im StudierendenServiceCenter. Sie erhalten Kurzauskünfte und Hilfestellungen zum Studienangebot, Bewerbung und Einschreibung sowie zu organisatorischen Fragen im Studium (Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und Teilzeitstudium).

    Weiterführende Informationen
  • InfoPortal Studium

    Das InfoPortal Studium der Universität Oldenburg enthält alle wichtigen Informationen und Formulare rund ums Studium. Hier finden Sie auch Veranstaltungsangebote der Service- und Beratungsstellen.

    Weiterführende Informationen
  • Institut

    Fakultäten gliedern sich in der Regel in Institute oder Departments. Ein Institut umfasst oft einen Lehrbereich und wird von geschäftsführenden Direktor*innen, aus der Reihe der Professor*innen geleitet.

  • International Office (IO)

    Das International Office berät und unterstützt bei der Organisation von Auslandsaufenthalten. Außerdem werden internationale Studieninteressierte und Studierende im IO beraten und betreut, zum Beispiel bei Fragen zur Bewerbung, zum Studium, zu Stipendien oder zum Aufenthaltsrecht.

    Weiterführende Informationen
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J

  • Jobben im Studium

    Für das studentische Jobben ist wichtig, dass das Studium hauptberuflich ausgeübt wird.
    Unabhängig vom Einkommen dürfen während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Eine andere Variante wäre die Arbeitszeit im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung auf nicht mehr als 50 Arbeitstage im Jahr zu verteilen. Dann dürfen es mehr Stunden pro Woche werden. In der vorlesungsfreien Zeit ist ein Arbeiten ohne Einschränkungen möglich.

    Sobald die Geringfügigkeitsgrenze (538 Euro, Mini-Job, Stand 01.01.2024) überschritten wird, fällt allerdings Rentenversicherung an, da auch Studenten sozialversicherungspflichtig sind. Wer unter 25 Jahre alt ist, nicht mehr als 505 € (Stand: 2024, bis 2023: 485€) an monatlichem Einkommen bezieht und gesetzlich versicherte Eltern hat, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden.

    Weiterführende Informationen
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K

  • Kinderbetreuung

    Das Studentenwerk Oldenburg bietet sowohl in Oldenburg als auch Emden und Wilhelmshaven Kinderbetreuung an. Darüber hinaus gibt es eine studentische Arbeitsgemeinschaft "Uni-Eltern", die sich für die Belange von Eltern und ihren Kindern in der Uni einsetzt.

    Weiterführende Informationen
  • Kommiliton*in

    Eine Bezeichnung für Mitstudierende an der Uni.

  • Kooperationsstudium Universität Bremen

    Kooperationsstudierende studieren ein Fach an der Universität Oldenburg und ein Fach an der Universität Bremen. Heimatuniversität ist die Hochschule, an der Sie Ihr erstes Fach studieren. Sie werden an beiden Universitäten eingeschrieben, zahlen aber nur den Semesterbeitrag an der Heimatuniversität. Sie können folgende Studienfächer (als zweites Fach) an der Universität Bremen studieren:

    • Frankoromanistik/Französisch
    • Geographie/Erdkunde
    • Hispanistik/Spanisch


    Streben Sie ein aufbauendes Studium im kooperativen Master of Education an, ist dies nur für das Lehramt an Gymnasien, Sonderpädagogik und Wirtschaftspädagogik möglich, nicht für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.

    Weiterführende Informationen
  • Koordinator*innen für Studium und Lehre

    Die Koordinator*innen für Studium und Lehre der sechs Fakultäten beraten und informieren Sie in allen Angelegenheiten rund ums Studium in der jeweiligen Fakultät, beispielsweise zu Fragen zur individuellen Studienverlaufsplanung, zu Angeboten im Professionalisierungsbereich oder zur Vermittlung von Fachkompetenzen.

    Weiterführende Informationen
  • Kreditpunkte

    Das European Credit Transfer System ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei wird jeder Lehrveranstaltung in den jeweiligen Studienordnungen eine bestimmte Anzahl an Punkten - Kreditpunkte (KP), Leistungspunkte (LP), Credit Points (CP) oder ECTS-Punkte genannt - zugewiesen, die bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls angerechnet werden.

    Sie geben den durchschnittlich erforderlichen Arbeitsaufwand des zu studierenden Moduls an. Dazu gehört nicht nur die Zeit in den Veranstaltungen, sondern auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Ein Kreditpunkt entspricht etwa 30 Arbeitsstunden. Pro Semester werden ca. 30 KP studiert.

    Weiterführende Informationen
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L

  • Langzeitstudierende

    Studierende, die die Regelstudienzeit überschreiten.

    Speziell für Langzeitstudierende haben Fakultäten und Beratungseinrichtungen spezifische Angebote konzipiert, die beim Wiedereinstieg ins Studium, bei der Bewältigung oder dem Abschließen des Studiums unterstützen:
    Endspurt - das Studium beenden

    Weiterführende Informationen
  • Lehrangebot

    Das Lehrangebot bildet alle Lehrveranstaltungen der Hochschule im jeweils anstehenden Semester ab. Es umfasst Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Lehrperson und weitere Informationen.

    Für Informationen siehe unter Veranstaltungsverzeichnis

  • Lehrveranstaltung

    Sammelbegriff für unterschiedliche Veranstaltungsformen, wie zum Beispiel Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika oder Tutorien.

  • Leistungspunkte

    Für Informationen siehe Kreditpunkte

  • Losverfahren

    Nach Abschluss des Haupt- und Nachrückverfahrens werden frei gebliebene bzw. wieder frei gewordene Studienplätze im Losverfahren vergeben.

    Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht erteilt. Bewerber*innen, die sich regulär beworben haben, nehmen automatisch auch am Losverfahren teil.
    Den Antrag zum Losverfahren können Sie hier downloaden.

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M

  • Master

    Der Master ist im gestuften Bachelor-Master-Studiensystem der zweite akademische Grad, den Studierende als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Die Regelstudienzeit beträgt zwischen zwei und vier Semestern. Studienvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss.

    Masterstudiengänge bieten entweder eine wissenschaftliche Vertiefung des vorherigen Studiums oder dienen der Erschließung neuer Wissensgebiete.

    Der Abschluss Master of Education ermöglicht den Zugang zum Lehramtsreferendariat. Außerdem qualifiziert der Master für eine Tätigkeit in Forschung, Wirtschaft und anderen nicht-schulischen Berufsfeldern.

    Weiterführende Informationen
  • Master-Studiengänge

    Für die Aufnahme eines Master-Studiums (so genannter Fach-Master) müssen Sie bereits ein Studium - in der Regel ein Bachelor-Studium - abgeschlossen haben bzw. Module in einem bestimmten Umfang nachweisen können. Die Zugangsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen.

    Der Zugang für die Masterstudiengänge erfolgt nach den Regelungen der jeweiligen Zugangsordnungen. Ist ein Masterstudiengang zulassungsfrei, erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Bei zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen ist in der jeweiligen Zugangsordnung das Vergabeverfahren beschrieben.

    Für die Aufnahme eines lehramtsbezogenen Masterstudiums (Master of Education) ist ein Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss in den Fächern (zwei Unterrichtsfächer laut Fächerkombinationsvorgaben) erforderlich. Die Zugangsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen.

    Weiterführende Informationen
  • Matrikelnummer

    Jede/r Studierende erhält bei der Immatrikulation eine eigene Matrikelnummer. Die Nummer ist auf dem Studierendenausweis verzeichnet und dient der hochschulinternen Identifikation.

  • Mensen und Cafeterien

    In den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Oldenburg können Sie sich an beiden Standorten (Campus Haarentor und Wechloy) von morgens bis abends lecker und preiswert verpflegen.

    Weiterführende Informationen
  • Modul

    Ein Modul setzt sich aus mehreren, inhaltlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen zusammen, die im Laufe eines oder zweier aufeinander folgender Semester absolviert werden müssen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Für jedes erfolgreich bestandene Modul erhalten Sie eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten.
    Die Noten aller Modulprüfungen gehen gewichtet nach Kreditpunkten in die Gesamtnote des Studienabschlusses ein.

  • Modulbeschreibung

    Zu jedem Modul gibt es eine Modulbeschreibung, die relevante Informationen zum Modul bietet, z.B. Dauer, Kreditpunkte, Workload und Modulverantwortliche bzw. -verantwortlicher. Außerdem ist dort hinterlegt, welche Ziele, Inhalte, Literaturempfehlungen, Vorkenntnisse und Prüfungsformen mit diesem Modul verbunden sind. Die Modulbeschreibungen sind im Veranstaltungsverzeichnis auf der Website der Universität und auch im Campusmanagementsystem Stud.IP zu finden.

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N

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O

  • Orientierungspraktikum

    Bachelor-Studierende mit dem Berufsziel Lehramt absolvieren ein dreiwöchiges berufsfeldbezogenes bzw. Orientierungspraktikum in Tätigkeitsfeldern der Vermittlung in einem studienrelevanten Bereich außerhalb der Schule.
    Studierende mit außerschulischem Berufsziel können das berufsfeldbezogene bzw. Orientierungspraktikum und ein weiteres Praktikum in relevanten Berufsfeldern absolvieren, oder beide zu einem Praktikum kombinieren.

    Weiterführende Informationen
  • Orientierungswoche

    Für Studienanfänger*innen beginnt das erste Semester mit einer Orientierungswoche. Diese startet mit einer Eröffnungsfeier und einem InfoMarkt.
    Allgemeine Einführungsangebote und spezielle Fachveranstaltungen informieren Sie über Studienstrukturen, Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Studentische Fachschaften sind beim Erstellen Ihres ersten Stundenplans behilflich und berichten über ihre Erfahrungen mit dem Studium. Infocafes, Uni-Führungen und weitere Aktionen ergänzen das Programm der Orientierungswoche.

    Weiterführende Informationen
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P

  • Präsidium

    Das Präsidium leitet die Universität. Es besteht aus einer Präsidentin/einem Präsidenten und mehreren Vize-Präsidentinnen und Vize-Präsidenten. An der Universität Oldenburg gibt es vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten - für Studium und Lehre, Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales, für Verwaltung und Finanzen sowie für Forschung und Transfer.

    Weiterführende Informationen
  • Praxismodule

    Praxismodule bestehen aus einem Praktikum und mindestens einer Lehrveranstaltung zu dessen Vorbereitung, Begleitung und Auswertung. Die Praktika werden in für den angestrebten Studienabschluss relevanten Berufsfeldern absolviert. Im Bachelor-Studium sind Praxismodule im Umfang von 15 Kreditpunkten verbindlicher Bestandteil.

  • Professionalisierungsbereich

    Der Professionalisierungsbereich wird im Bachelor-Studium zusätzlich zu den Fächern absolviert.
    Ziel ist es, über die fachwissenschaftliche Ausbildung hinaus, weitere berufsqualifizierende Schlüsselkompetenzen zu erwerben.
    Im Professionalisierungsbereich belegen Sie in der Regel Module im Umfang von 30 Kreditpunkten (KP) und Praxismodule im Umfang von 15 KP, die für den angestrebten Abschluss berufsrelevant sind:

    • Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer werden wollen, studieren Sie im Professionalisierungsbereich z. B. Module aus der Pädagogik und der Psychologie.
    • Verfolgen Sie ein außerschulisches Berufsziel, stellen Sie sich Module nach eigener Wahl sinnvoll zusammen, z. B. Sprachmodule oder Methodenmodule.

    Weiterführende Informationen
  • Professorin/Professor

    Amtsbezeichnung für Hochschullehrende, die/der das eigene Fachgebiet in Forschung und Lehre vertritt.

  • Promotion

    Die Promotion steht für die Verleihung des Doktorgrades. Die Promotion setzt i.d.R. den Abschluss eines Hochschulstudiums mit gehobenem Prädikat (Note "gut" und besser) voraus. Nach Bachelor und Master ist die Promotion der dritte Studienzyklus.

    Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll sowie eine mündliche Prüfung (Disputation oder Rigorosum). Die Promotion ist meist Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn.

    Weiterführende Informationen
  • Promotion an der Universität Oldenburg

    Eine Promotion ist in allen Wissenschaftsbereichen oder in speziellen Promotionsstudiengängen möglich. Wenn Sie eine Promotion anstreben, ist zunächst bei dem Promotionsausschuss Ihres Faches die Zulassung als Doktorand/in zu beantragen. Die Promotionsordnungen erhalten Sie bei den Dekanaten der jeweiligen Fakultäten. Nach erfolgter Zulassung durch den Promotionsausschuss sollten Sie sich möglichst einschreiben.

    Sie können sich zum Wintersemester bis zum 15. Oktober bzw. zum Sommersemester bis zum 15. April bewerben. Für einige Promotionsprogramme können Sie sich auch jederzeit direkt beim Programm bewerben.

    Für die Einschreibung verwenden Sie bitte das Online-Formular; dafür benötigen Sie den Bescheid über die Zulassung zur Promotion und das Hochschulabschlusszeugnis. Die Einschreibung erfolgt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die Einschreibunterlagen eingereicht wurden.

    Weitere Informationen und Link zur Online-Einschreibung

  • Prüfungsanmeldung

    Für die Prüfungsanmeldung gibt es an der Universität Oldenburg verschiedene Möglichkeiten: Online-Anmeldung, Anmeldung mit Modulschein oder automatische Anmeldung durch die Eintragung in einer Veranstaltung. Informationen bezüglich der vorgesehenen Anmeldeform erhalten Sie von Ihrem Lehrenden oder durch die Veranstaltungsbeschreibung in Stud.IP.

    Die Online-Prüfungsanmeldung erfolgt über das Campusmanagementsystem Stud.IP. Bei der Anmeldung muss eine individuelle TAN-Nummer (Transaktionsnummer) in Kombination mit der persönlichen Kennung angegeben werden.

    Zum Beginn Ihres Studiums erhalten Sie Ihre erste TAN-Liste per Post. Weitere TAN-Nummern können direkt in Ihrem Stud.IP-Profil unter Studium > Meine Studiendaten erzeugt werden.
    Wenn die Liste postalisch nicht zustellbar ist, können Sie diese bei der Benutzerverwaltung (Zentralbibliothek, Eingangsbereich, Ebene 1, Saal 2) persönlich abholen.

    Weiterführende Informationen
  • Prüfungsordnung

    Die Prüfungsordnung regelt im allgemeinen Teil den formalen Ablauf des Studiums, z.B. die Regelstudienzeit, die Gliederung des Studiums, Arten der Prüfungen und Bewertung der Prüfungsleistungen. Im fachspezifischen Teil werden diese allgemeinen Regelungen für jedes Studienfach bzw. jeden Studiengang spezifiziert und die Studienziele und -inhalte geregelt.

    Weiterführende Informationen
  • Prüfungstermine

    Die Termine für Ihre Prüfungen können Sie in Stud.IP unter dem Menüpunkt Studium - Meine Studienleistungen/-daten - Meine Prüfungen oder direkt beim Akademischen Prüfungsamt einsehen.

  • Psychologischer Beratungsservice (PBS)

    Der Psychologische Beratungsservice (PBS) des Studentenwerks und der Universität Oldenburg unterstützt Sie bei allen persönlichen und studienbedingten Schwierigkeiten im Studium.
    Damit aus der Krise kein unüberwindliches Problem wird, helfen die Berater*innen in Einzelgesprächen oder bei Gruppenterminen und entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden Schritt für Schritt Problemlösungen. Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, und die Beratung ist kostenfrei.

    Weiterführende Informationen
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R

  • Regelstudienzeit

    Regelstudienzeit nennt man die Gesamtzahl der Fachsemester, innerhalb derer ein Studiengang erfolgreich absolviert werden kann. Die Bachelor-Studiengänge der Universität Oldenburg haben i.d.R. eine Regelstudienzeit von sechs Semestern; die Masterstudiengänge i. d. R. von vier Semestern.
    Die Regelstudienzeit kann auch überschritten werden, wenn z.B. Auslands- oder Praxissemester durchgeführt, Prüfungen wiederholt, Kinder betreut oder neben dem Studium gejobbt werden muss.

  • Rückmeldung

    Mit der Rückmeldung ist das Anmelden für das folgende Semester gemeint, zu dem man regelmäßig aufgefordert wird.
    Studierende der Universität Oldenburg müssen die Rückmeldung durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages vornehmen:

    • vom 1. bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
    • vom 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester

    Wenn Sie sich nicht fristgemäß zurückmelden, erhalten Sie eine kostenpflichtige Mahnung. Wenn Sie sich dann nicht innerhalb der angegebenen Frist zurückmelden, werden Sie exmatrikuliert.

    Weitere Informationen zur Rückmeldung

  • Rücknahme der Immatrikulation

    Sie können die Rücknahme der Immatrikulation innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beantragen.
    Damit gilt Ihre Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen. Die eingezahlten Beträge werden nur erstattet, wenn der Antrag auf Rücknahme innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht wird.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation
    • Ihre CampusCard


    Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation

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S

  • s.t. - sine tempore

    S.t. (lat.: ohne Zeit) bedeutet, dass eine Veranstaltung zur angegebenen Zeit beginnt, nicht eine Viertelstunde später. Siehe auch c.t.

  • Schwangerschaft im Studium

    Sie sind schwanger? Um Sie und ihr ungeborenes Kind möglichst früh umfassend schützen zu können, ist es wichtig, dass die Schwangerschaft der Universität frühzeitig mitgeteilt wird. Das Team Mutterschutz des Dezernat 3 ist hierbei die Erstanlaufstelle für Sie.

    Die weiteren Beratungseinrichtungen unterstützen Sie ebenfalls bei der weiteren Organisation:

  • Semester

    Bezeichnung für ein Studienhalbjahr. Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester (Oktober bis März) und Sommersemester (April bis September). Ein Semester umfasst die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit.

  • Semesterbeitrag

    Den Semesterbeitrag müssen alle Studierenden zahlen. Er beinhaltet das Semesterticket, Beiträge für Studentenwerk, für die Studierendenschaft, für die Fahrradselbsthilfewerkstatt sowie einen Verwaltungskostenbeitrag.
    Die Einzahlung des Semesterbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung (Immatrikulation). Der für Sie geltende Beitrag muss innerhalb der Immatrikulations- bzw. Rückmeldefrist bei der Universität Oldenburg eingehen.

    Weiterführende Informationen
  • Semesterferien

    Semesterferien, auch vorlesungsfreie Zeiten genannt, sind zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Es handelt sich dabei aber keineswegs um Ferien, viele Studierende müssen diese Zeit nutzen, um für Prüfungen zu lernen, Hausarbeiten zu schreiben oder Praktika zu machen.

    Weiterführende Informationen
  • Semesterticket

    Das Semesterticket gilt in (fast) allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse, Nahverkehrszüge) im VBN-Gebiet und Linienbussen im VEJ-Gebiet und VGC-Gebiet. Darüber hinaus ist das Semesterticket auch auf einigen Schienenstrecken (RB, RE, NWB, Metronom) außerhalb des VBN-Gebietes gültig.

    Weiterführende Informationen
  • Semesterwochenstunden

    Der Begriff Semesterwochenstunden (SWS) gibt den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung an. Wenn eine Veranstaltung jede Woche mit 2 Stunden eingeplant ist (z.B. montags von 12 - 14 Uhr) hat sie einen zeitlichen Umfang von 2 SWS. Eine Semesterwochenstunde ist 45 Minuten lang.

  • Seminar

    Lehrveranstaltung unter der Leitung einer Dozentin/eines Dozenten, zu der Studierende durch aktive Mitarbeit beitragen müssen. Es wird diskutiert, es werden Referate gehalten, und Studierende können sich in Einzel- oder Gruppenaufgaben aktiv mit den Inhalten auseinandersetzen.

    Weiterführende Informationen
  • Senat

    Der Senat ist ein Gremium aus gewählten Mitgliedern, das neben dem Präsidium das wichtigste Leitungsorgan einer Hochschule darstellt. Das Präsidium muss dem Senat über alle Angelegenheiten der Selbstverwaltung Rechenschaft ablegen. Der Senat hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht.

    Weiterführende Informationen
  • Sozialberatung

    Die Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg berät rund ums Jobben, Behördenangelegenheiten und die verschiedensten Sozialleistungen.

    Weiterführende Informationen
  • Sprachenzentrum

    Das Sprachenzentrum bietet Sprachkurse in vielen Sprachen in modularisierter Form an. Sie können zwischen Semester- und Kompaktkursen wählen. Das Angebot finden Sie im Online-Veranstaltungsverzeichnis unter dem Link "Interdisziplinäre Lehrangebote".

    Weiterführende Informationen
  • Stipendium

    Stipendien werden von unterschiedlichen Einrichtungen vergeben, die oftmals weltanschaulich, parteipolitisch oder gruppenspezifisch orientiert sind. Sie bieten die Möglichkeit, Abschlussarbeiten, Auslandsaufenthalte, Kosten für Bücher und andere studienspezifische Ausgaben gefördert zu bekommen. Die Vergabekriterien richten sich meistens nach den Regelungen des BAföG, die Leistungen sind hingegen großzügiger.
    Generell gilt: Nicht nur Einserabiturient*innen und -studierende haben Chancen, ein Stipendium zu erhalten!

    Weiterführende Informationen
  • Stud.IP

    Eines der wichtigsten Tools für Ihre Studienorganisation ist Stud.IP.
    Stud.IP (Abkürzung für Studienbegleitender Internetsupport von Präsenzlehre) ist die internetbasierte Arbeitsumgebung zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen an der Universität Oldenburg. Alle Studierenden erhalten bei der Einschreibung einen Account und damit Zugang zu dieser Plattform.
    In Stud.IP tragen Sie sich für Veranstaltungen ein, erstellen Sie Ihren Stundenplan und organisieren Ihre Veranstaltungen. Außerdem bietet Stud.IP die Möglichkeit für inhaltlichen Austausch innerhalb von Veranstaltungen, die Anmeldungen für Prüfungen und vieles mehr.

    Weiterführende Informationen
  • Studentenwohnheime

    Die Studentenwohnheime des Studentenwerks Oldenburg bieten Ihnen Wohnheimplätze, die teilweise in direkter Nähe zum Campus liegen oder über die Stadt verteilt sind. In den Wohnheimen können Sie zwischen Einzelappartements, Zimmer in Doppelappartements oder Wohngemeinschaften wählen.

    Weiterführende Informationen
  • Studienabschlusshilfe

    Die Studienabschlusshilfe wird längstens für 12 Monate gezahlt und unterscheidet sich von dem sonstigen BAföG dadurch, dass es sich um ein verzinstes Volldarlehen handelt.

    Weiterführende Informationen
  • Studienberatung

    Die Zentrale Studien- und Karriereberatung berät Sie in allen Fragen rund um Ihr Studium. Sie bietet Ihnen Klärungs- und Orientierungshilfen bei der Studien- und Berufswahl, unterstützt Sie bei der Planung und Gestaltung Ihres Studiums und hilft Ihnen bei Fragen eines möglichen Studienfach- oder Ortswechsels weiter.


    Die Fachstudienberatung der einzelnen Studiengänge hingegen informiert Sie bei detaillierten inhaltlichen Fragen zum Studiengang oder -fach, zu speziellen fachspezifischen Strukturen oder zu beruflichen Perspektiven.

  • Studienfinanzierungsberatung

    Die Studienfinanzierungsberatung des Studentenwerks Oldenburg informiert und berät rund um das Thema Finanzen (Studiengebühren, Bildungskredit, Stipendien und BAföG).

    Weiterführende Informationen
  • Studiengangswechsel

    Für Informationen siehe unter F - Fach- oder Studiengangswechsel

  • Studieren mit Kind

    Das Studentenwerk Oldenburg und die Universität Oldenburg bieten vielfältige Hilfen und Tipps an, um Studierende mit Kind bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.

    Weiterführende Informationen
  • Studierenden Service Center

    Das StudierendenServiceCenter (SSC) bündelt viele Beratungseinrichtungen für Studieninteressierte, Studierende und Absolvent*innen der Universität Oldenburg und des Studentenwerk Oldenburgs. Es befindet sich in zentraler Lage auf dem Campus Haarentor im Gebäude A12.
    Durch den Studierendenservice unter einem Dach haben Sie kurze Wege und können hier viele Fragen rund ums Studium klären.

    Weiterführende Informationen
  • Studierendenparlament

    Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein Gremium der Universität und das höchste beschlussfassende Organ der gesamten Studierendenschaft einer Hochschule. Es wird einmal im Jahr gewählt. Das StuPa wählt wiederum den AStA

    Weiterführende Informationen
  • Studierendenwerk

    Das Studentenwerk sorgt mit seinen rund 300 Mitarbeitenden für die sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und auch kulturellen Belange der Studierenden.
    Dazu gehören u.a. folgende Einrichtungen:

    • Mensa
    • Studentenwohnheime
    • BAföG-Amt
    • Psychologischer Beratungsservice
    • Sozialberatung
    • Studienfinanzierungsberatung
    • Behindertenberatung
    • Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Kulturangebote

    Weiterführende Informationen
  • Studium ohne Abitur

    Studieren ohne Abitur - das ist möglich!
    Informieren Sie sich gerne detailliert zum Thema "Hochschulzugang mit beruflicher Vorbildung" auf folgender Website:

    Weiterführende Informationen
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T

  • Teilzeitstudium

    Ein Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen (außer Master of Education) möglich. Der Antrag ist jeweils zum Wintersemester bis zum 31. Juli d. J. und zum Sommersemester bis zum 15. Februar d. J. für mindestens ein Semester oder für ein Studienjahr (zwei Semester) beim Immatrikulationsamt einzureichen. Studierende, die ihr Studium neu an der Universität Oldenburg aufnehmen, können den Antrag noch bei der Einschreibung stellen.

    Während des Teilzeitstudiums können pro Semester höchstens 80 % der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte erworben werden. Es sind Anträge auf den Erwerb von
    40 %, 50 %, 60 %, 70 % und 80 % der vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.

    Die Langzeitstudiengebühren (500 Euro) reduzieren sich entsprechend. Die restlichen Semesterbeiträge reduzieren sich nicht.

    Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z. B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.

    Weiterführende Informationen
  • Tutorinnen/Tutoren

    Tutorinnen und Tutoren sind in der Regel Studierende höherer Semester, die studentische Arbeitsgruppen fachlicher oder sozialer Art (z. B. in Tutorien oder in der Orientierungswoche) betreuen.

  • Tutorium

    Von studentischen Tutorinnen und Tutoren geleitete Übungskurse, die Lehrveranstaltungen begleiten.

    Weiterführende Informationen
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U

  • Übung

    Lehrveranstaltung mit einer kleineren Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zur Vertiefung des Stoffes einer Vorlesung, in manchen Fächern der Bearbeitung von Übungsaufgaben dient.

  • Unimail

    Das E-Mail-System und Hauptkommunikationsmittel an der Uni Oldenburg. Jeder Studierende hat einen eigenen Webmailzugang, der auch regelmäßig auf wichtige Nachrichten kontrolliert werden sollte.
    Webmail-Direktzugang: w.uol.de
    Anleitung zur Nutzung von Webmail

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V

  • Veranstaltungsformate

    In einem anschaulichen Video erklären wir, was es mit Veranstaltungsformaten, Zeiten und Modulen auf sich hat.

    Weiterführende Informationen
  • Veranstaltungsverzeichnis

    Das Veranstaltungsverzeichnis bietet eine Übersicht über das Lehrangebot des jeweils anstehenden Semesters. Hier werden alle Lehrveranstaltungen abgebildet, aus denen sich die Studierenden ihren Stundenplan zusammenstellen können. Es umfasst Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Lehrperson sowie weitere Informationen.

    Weiterführende Informationen
  • Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge

    Wenn für zulassungsbeschänkte Studiengänge mehr Bewerbungen vorliegen, als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Vorab werden von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen eines Studiengangs zunächst einmal bestimmte Anteile für besondere Bewerber*innengruppen reserviert:

    • 5% für ausländische Studienbewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind
    • 2% für 'Fälle außergewöhnlicher Härte' (Härtefallquote)
    • 3% für Zweitstudienbewerber*innen
    • bis zu 10% für Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation


    Bevor es zum eigentlichen Auswahlverfahren kommt, wird auch noch geprüft, ob es bevorzugt zu berücksichtigende Bewerber*innen gibt.

    Nach Abzug der oben beschriebenen Vorabquoten werden

    • 75% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens und
    • 25% nach der Wartezeit vergeben.


    Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren können Sie der Ordnung über das Auswahlverfahren (pdf) entnehmen. Genaue Zeiten und Fristen können Si dem Zeitplan des Vergabeverfahrens finden.

  • Vergabeverfahren für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge

    In einem zulassungsfreien Studiengang können wir genügend Studienplätze für alle Bewerber*innen anbieten.

    In diesen Studiengängen erhalten Sie also in jedem Fall einen Studienplatz, sofern Sie über eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügen und alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Einschreibefristen sind länger als die für die zulassungsbeschränkten Studiengänge (15. Oktober zum Wintersemester / 15. April zum Sommersemester). Sie können sich also auch dann noch einschreiben, wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang abgelehnt wurden.

    Nutzen Sie dazu die Online-Einschreibung (ab 17. Juli zum Wintersemester / ab 16. Januar zum Sommersemester) und senden Sie im Anschluss die in der Online-Einschreibung aufgelisteten Unterlagen an die Universität Oldenburg.

  • Vorlesung

    In Vorlesungen halten die Dozierenden einen Vortrag über ein bestimmtes Thema. Diese Veranstaltungsform ist gut dazu geeignet, um einen Überblick über bestimmte Themen zu
    bekommen, weshalb oft mehrere hundert Studierende gleichzeitig eine Vorlesung besuchen (anders als in Seminaren). Eine Vorlesung dauert meistens 90 Minuten.

    Weiterführende Informationen
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W

  • Wahlmodul

    Modul, das aus einem umfangreichen Angebot an verschiedenen Modulen frei gewählt werden kann.

  • Wahlpflichtmodul

    Modul, das entsprechend der Prüfungsordnung aus einem festgeschriebenen Angebot von Modulen ausgewählt werden kann.

  • Wartezeit

    Wartezeit sammeln Sie automatisch ab Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) (Sie müssen sich vorher nicht bewerben), allerdings nur, wenn Sie währenddessen an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Auslandsstudienzeiten gelten in Niedersachsen auch als Wartezeit. Es werden höchstens 7 Halbjahre berücksichtigt. In anderen Bundesländern können jedoch andere Regelungen gelten.

  • Wohngeld

    Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Kommunalbehörde am Wohnort stellen wollen, sollten Sie vorher prüfen, welche Hürden Sie erwarten können. Ein am Ende des Monats gestellter Antrag führt noch zur Zahlung von Wohngeld für den ganzen Monat. Wiederholungsanträge müssen selbständig gestellt werden und sollten mindestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums auf den Weg gebracht werden.

    Weiterführende Informationen
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Z

  • Z: Prüfungsamt für die Z-Prüfung

    Das Prüfungsamt für die Z-Prüfung ist Ihre Anlaufstelle für Fragen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife durch die sogenannte Z-Prüfung.

    Die Z-Prüfung, auch Immaturenprüfung genannt, ist ein Zugangsweg für beruflich qualifizierte Studieninteressierte. Mit der Z-Prüfung wird eine fach- und ortsgebundene Hochschulreife erworben.

    Weiterführende Informationen
  • Zentrale Studien- und Karriereberatung

    Die Zentrale Studien- und Karriereberatung (ZSKB) berät Sie in allen Fragen rund um Ihr Studium und den Übergang in den Beruf. Sie bietet Ihnen sowohl Orientierung als auch Unterstützung bei der Planung und Gestaltung Ihres Studiums und Ihres Berufseinstiegs sowie bei Fragen zu einem Studienfach- oder Ortswechsels.

    Darüber hinaus organisiert die ZSKB verschiedene Veranstaltungen und bietet Workshops sowie Beratung zur Orientierung und Weiterqualifizierung an:

    Weiterführende Informationen
  • Zugang zu Rechnern und Netzen

    Bei Ihrer Immatrikulation wird automatisch ein persönliches Konto mit einer anonymisierten Kennung (bestehend aus vier Buchstaben und vier Ziffern) und einem zugehörigen Passwort für Sie eingerichtet. Die neue persönliche Kennung ist nicht identisch mit Ihrer Matrikelnummer.
    Sie können mit den Zugangsdaten Ihres persönlichen Kontos auf folgende IT-Angebote der Universität zugreifen:

    • E-Mail (E-Mail-Client und Webmail)
    • Netzzugang über LAN und WLAN
    • Lernmanagementsystem Stud.IP
    • Persönlicher und institutioneller Webspace (FTP-Zugang)
    • Netzeinwahl via VPN
    • Anmeldung und Zugang zu Netzlaufwerk L: an Windows-PCs in den öffentlichen Rechnerräumen

  • Zulassung

    Bei einer Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit einer Frist für die Immatrikulation, die unbedingt einzuhalten ist, da ansonsten Ihr Studienplatz weitergegeben wird. Sie können sich per Post immatrikulieren (einschreiben). Es sind die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen einzureichen.
    Für zulassungsfreie Studiengänge wird keine Zulassung ausgesprochen; hier können Sie sich direkt bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen einschreiben.

    Bei der Zulassung zum Masterstudium entscheidet in der Regel der Zulassungsausschuss über Ihren Antrag. Frühestens zwei Wochen nach dem Tagungstermin des für Sie zuständigen Ausschusses werden die Zulassungsbescheide per Post versandt.

  • Zulassung und Einschreibung (Termine)

    Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang beworben haben, bekommen Sie bis ca. Mitte August (Hauptverfahren) vom Immatrikulationsamt einen Bescheid über eine Zulassung. Sollten Sie Ihren Studienplatz im ersten Nachrückverfahren erhalten, bekommen Sie bis ca. Mitte September, im zweiten Nachrückverfahren bis ca. Ende September eine Zulassung.

    Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang eingeschrieben haben und sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid über eine Zulassung.

    Bei der Zulassung zum Masterstudium entscheidet in der Regel der Zulassungsausschuss über Ihren Antrag. Frühestens zwei Wochen nach dem Tagungstermin des für Sie zuständigen Ausschusses werden Ihnen die Bescheide im Bewerbungsportal online zur Verfügung gestellt.

    Zu Ihrer Immatrikulation brauchen Sie nicht persönlich zu erscheinen. Sie beantragen die Immatrikulation online über das Bewerbungsportal und reichen den Immatrikulationsantrag/Rückantwort fristgerecht bei der Universität Oldenburg ein. Die Einschreibefrist steht in Ihrem Zulassungs-/Zugangsbescheid.

  • Zulassungsbeschränkt

    Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn vor Beginn eines Semesters festgelegt wird, dass nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen bereitgestellt werden kann. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, dann erfolgt die Auswahl anhand eines Zulassungsverfahrens. Diese Studiengänge werden als zulassungsbeschränkt oder NC-Studiengänge bezeichnet und mit einem Numerus Clausus (lat. geschlossene Zahl) versehen.

  • Zulassungsfrei

    Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Studienplatzgarantie gegeben werden, daher entfällt ein Bewerbungsverfahren.
    Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung und die fristgerechte Einschreibung mit allen geforderten Nachweisen. In einigen Studiengängen gibt es ggf. studiengangsspezifische Zulassungskriterien, wie Eignungsprüfung, bestimmte Berufserfahrung oder ein Praktikum.

    Wer bis Ablauf der Einschreibefrist einen Antrag mit allen geforderten Nachweisen einreicht, hat den Studienplatz sicher.

    Weiterführende Informationen
  • Zwei-Fächer-Bachelor

    Der Zwei-Fächer-Bachelor kann wahlweise mit dem Berufsziel Schule oder einem außerschulischen Berufsziel studiert werden. In der Regel studieren Sie an der Universität Oldenburg beide Fächer im gleichen Umfang von 60 Kreditpunkten. Alternativ können Sie einige Fächer als Hauptfach (90 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Nebenfach (30 Kreditpunkte) studieren. Mit dem Zwei-Fächer-Bachelor können Sie im Anschluss, je nach gewähltem Professionalisierungsbereich, den Master of Education oder einen Fach-Master studieren.

  • Zweitstudium

    Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang bewerben, sind Sie so genannte Zweitstudienbewerber*in.

    Der Antrag auf Zulassung als Zweitstudienbewerber/in ist mit den Bewerbungsunterlagen für das Erste Semester zuzusenden (15. Juli zum Wintersemester).

    Die Auswahl findet im Rahmen einer besonderen Quote statt. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die sich aus dem Ergebnis Ihrer Hochschulabschlussprüfung und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium zusammensetzt. Detaillierte Informationen zur Zweitstudienbewerbung können Sie der Informationsbroschüre (pdf) entnehmen.

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InfoPortal Studium (Stand: 20.06.2024)  | 
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