Die Elternzeit für Beschäftigte und das Urlaubssemester für Studierende bieten Eltern die Möglichkeit eine Auszeit vom Beruf oder Studium zu nehmen, um sich ganz auf die Familie zu konzentrieren. Beide Optionen schaffen Raum, um die ersten wichtigen Monate mit dem Kind zu verbringen, ohne dabei Karriere oder Studium aus den Augen zu verlieren.
Auszeit vom Beruf - Die Elternzeit
Beschäftigte der Universität Oldenburg können Elternzeit nehmen und sich damit komplett oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Allgemeine Informationen zum Thema Elternzeit bietet Ihnen der Familienservice im persönlichen Gespräch.
Beratung zum Thema Elternzeit für Tarifbeschäftigte
Beratung zum Thema Elternzeit für Beamt*innen
Beantragung von Elternzeit
Besonderheiten für Wissenschaftler*innen
Wissenschaftler*innen können unter Umständen besondere vertragliche Möglichkeiten im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetz geltend machen. Sie haben nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter bestimmten Konstellationen die Möglichkeit befristete Verträge um die Zeit der Elternzeit zu verlängern und eine Verlängerung der Qualifikationszeit zu beantragen. Ob Sie hierfür die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen, prüft der*die Personalreferent*in. Eine Beratung ist in diesem Fall unbedingt anzuraten. Eine Beantragung von Elternzeit erfolgt unabhängig von den Besonderheiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Meistens ist die Planung von Elternzeit, aber erst nach einer umfassenden Beratung in der Personaldienststelle möglich.
Auszeit vom Studium - Das Urlaubssemester
Auch Studierende können sich eine Auszeit vom Studium nehmen, um sich in der ersten Zeit ganz auf Ihre Familie konzentrieren zu können. Für Studierende kommt hierfür das Urlaubssemester in Frage. Da vor der Beantragung auch die finanzielle Situation abgesichert sein sollte, empfehlen wir zuerst eine Beratung zur Finanzierung beim Studierendenwerk. Wenn die Finanzen geklärt sind, steht der Beantragung eines Urlaubssemesters nichts mehr im Wege.
Finanzierungsberatung Studierendenwerk
Beurlaubung vom Studium – Information und Beantragung