Förderpool für wissenschaftlichen Nachwuchs
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Förderpool für wissenschaftlichen Nachwuchs
Der Fakultätsrat hat die Einrichtung eines Pools zur Nachwuchsförderung beschlossen (Einrichtungsbeschluss vom 07.02.2007). Dieser Pool wird aus Finanzmitteln der Fakultät ausgestattet. Die Einwerbung von Stipendien zur Qualifikation wird aus diesem Pool nicht gefördert.
Über die Anträge entscheidet das Dekanat. Anträge sind zu richten an:
Fakultät IV – Geschäftsstelle, Gebäude A11 (Hauspost) oder per Email an fk4@uol.de (komplette Unterlagen in einer PDF-Datei)
Über die Mittelvergabe wird dem Fakultätsrat jeweils nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres berichtet.
1. WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Die Nachwuchswissenschaftler*innen.
Das sind alle Mitglieder der Fakultät, die in Lehre und Forschung beschäftigt sind und nicht der Gruppe der Hochschullehrer*innen angehören. Zu den Nachwuchswissenschaftler*innen zählen ebenfalls die Doktorand*innen, die zur Promotion an der Fakultät IV zugelassen sind (d. h. auch wenn sie nicht auf einer Stelle beschäftigt sind). Insbesondere sollen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf Qualifikationsstellen, auf befristeten Stellen in der Lehre und in drittmittelfinanzierten Projekten gefördert werden.
2. Wann können Anträge gestellt werden? Welche Fristen gelten?
Anträge von Nachwuchswissenschaftler*innen können jederzeit gestellt werden. Anträge sollen möglichst mindestens sechs Wochen vor dem Förderzeitpunkt in der Geschäftsstelle eingehen. Eine kurzfristigere Einreichung kann zur Folge haben, dass eine rechtzeitige Beschlussfassung des Dekanats nicht möglich ist und eine Förderung nicht bewilligt wird. Rückwirkende Dekanatsbeschlüsse können nicht her-beigeführt werden.
3. Was wird gefördert? (Was kann beantragt werden?)
Es werden nur Anträge genehmigt, die der Unterstützung der aktiven Teilnahme (z.B. eigener Vortrag, Posterpräsentation etc.) an einer wissenschaftlichen Tagung, einem wissenschaftlichen Kongress oder Workshop etc. dienen. Beantragt werden können nur Zuschüsse zu Reisekosten (incl. Übernachtungskosten) und Teilnahmebeiträgen.
4. Wie viel Geld kann pro Antrag bewilligt werden?
Die von der Fakultät IV gewährte Förderhöchstgrenze beträgt für Veranstaltungen im Inland 350 EUR, für Veranstaltungen im europäischen Ausland 500 EUR und für Veranstaltungen im außereuropäischen Ausland 750 EUR. Übersteigen die Kosten den Förderhöchstbetrag, so sind die zuständigen Institute bzw. Arbeitsbereiche angehalten, den Fakultätsbeitrag aufzustocken, um eine Kostendeckung zu ermöglichen.
5. Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Anschreiben, in dem der Antrag begründet wird, d. h. der eigene Beitrag erläutert sowie dargelegt wird, inwiefern die Teilnahme an der wissenschaftlichen Veranstaltung/Weiterbildung der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation förderlich ist (max. Länge 2 Seiten). Das Anschreiben enthält auch einen Link zur Homepage der Veranstaltung. Nachweis der aktiven Teilnahme: eine offizielle Bestätigung der Annahme des wissenschaftlichen Beitrags, bspw. in Form eines Einladungsschreibens des Veranstalters oder einer Mitteilung über die Vortragsannahme o.ä. Eine Übersicht über die Veranstaltung, z.B. Programmheft, Tagungsablauf, Flyer o.ä. eine nachvollziehbare detaillierte Übersicht der anfallenden Kosten (Reisekosten, Übernachtungskosten etc.), ggf. mit Nachweisen (bspw. bei Teilnehmergebühren) eine knappe befürwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers/der betreuenden Hochschullehrerin.
6. Wie ist das weitere Verfahren?
Über die Entscheidung des Dekanats werden Antragsteller*in, betreuende Hochschullehrer*in sowie das jeweilige Institutssekretariat umgehend von der Geschäftsstelle informiert. Die bewilligte Summe wird auf eine vom Institut zu benennende Finanzstelle budgetiert; aus dieser sind die Kosten/Verausgabungen im Rahmen einer genehmigten Dienstreise abzurechen – eine andere Abrechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Weitere – verbindliche – Informationen zur Abrechnung von Reisekosten stehen in STUD.IP unter „Fakultät IV / Dateien / Reisekosten“ zur Verfügung.
Änderungsverlauf:
- Änderungsbeschluss vom FKR vom 28.05.2014
- Geändert durch Dekanatsbeschluss vom 04.11.2013
- Änderungsbeschluss des FKR vom 03.07.2013
- Änderungsbeschluss des FKR vom 22.06.2011
- Änderungsbeschluss des FKR vom 28.10.2009