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Eva Glander-Bey

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Promotion und Habilitation

Promotion

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Promotion an der Fakultät IV - Human- und Gesellschaftswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg interessieren bzw. entschieden haben. Die Promotionsordnung ist das zentrale Regelwerk, mit dem Sie sich beschäftigen sollten. Um Sie bestmöglich auf Ihrem Weg zu unterstützen, finden Sie darüber hinaus unter FAQ viele wichtige Informationen und nützliche Tipps rund um das Thema Promotion. Sollten Sie hier nicht fündig werden, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Hinweis: Der Promotionsausschuss empfiehlt allen Promovierenden dringend ein Gespräch in der Frühphase der Promotion mit der Betreuerin oder dem Betreuer über die Implikationen von KI und inwieweit die selbständige wissenschaftliche Eigenleistung nach Einbeziehung von KI gegeben ist.

Ehrenpromotion

Die Fakultät kann einen Ehrendoktortitel für die Anerkennung persönlicher, hervorragender wissenschaftlicher Leistungen verleihen. Der Antrag muss von drei Mitgliedern der Hoschullehrer/innen-Gruppe der Fakultät IV gestellt werden. Der genaue Verfahrensablauf ist in §20 der Promotionsordnung geregelt.

In der Vergangenheit hat die Fakultät bereits mehrere Ehrenpromotionen verliehen. Die Liste der geehrten Personen finden Sie hier.

 

(Stand: 13.02.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p4948
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