Habilitation und Umhabilitation
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Habilitation und Umhabilitation
Habilitation und Umhabilitation
Habilitation
Wer sich in einem Fach der Fakultät IV habilitieren möchte, muss einen Habilitationsantrag an den Dekan der Fakultät IV richten und in der Fakultätsgeschäftsstelle mit folgenden Unterlagen einreichen:
- Habilitationsschrift in digitaler Form und zusätzlich 4 gedruckte Exemplare
- Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs
- Beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Arbeiten
- Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, mindestens der letzten 5 Jahre einschließlich Lehrevaluationen sofern vorhanden
- Eidesstattliche Versicherung über die selbstständige Erbringung der Leistung ohne fremde unzulässige Hilfe
- Erklärung, dass die Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beachtet wurden
- Erklärung über frühere Anträge auf Zulassung zur Habilitation und ggf. das Ergebnis
- Erweitertes Führungszeugnis nach §30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG (bei Bedarf stellt die Fakultätsgeschäftsstelle ein Schreiben für die ausstellende Behörde zur Verfügung)
- Bezeichnung der venia legendi mit Schwerpunktsetzung, für die die Habilitation angestrebt wird
- Vorschlag für eine/n Gutachter/in gemäß §8 Abs. 1 HabilO
Umhabilitation
Wer sich an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule habilitiert hat, kann die Umhabilitation an der Universität Oldenburg beantragen. Das Verfahren zur Umhabilitation sind in §17 der Habilitationsordnung geregelt und verlaufen analog zu den Habilitationsverfahren, d.h. es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Antrag auf Habilitation einzureichen und zusätzlich darüber hinaus noch:
- Kopie der Habilitationsurkunde
- Kopien der Gutachten aus dem ursprünglichen Habilitationsverfahren oder
alternativ: Einverständniserklärung zur Einholung der Gutachten bei der
bisherigen Heimatuniversität