Carl von Ossietzky Young Researchers' Fellowship

Programmhaushalt des Präsidiums

 

     ! Bitte die Änderung der Antragsfristen beachten ! 

Einreichfristen sind jährlich 01.02. und 01.08. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im aktuellen Leitfaden im Download.

Über den Programmhaushalt des Präsidiums können derzeit Anträge für Anschubfinanzierungen von Nachwuchsgruppen (Carl von Ossietzky Young Researchers´ Fellowship) und für die Förderung zur Einwerbung der eigenen Stelle gestellt werden (nähere Informationen s.  Leitfaden im Downloadbereich). Neben der Anschubfinanzierung von Nachwuchsgruppen ist es auch weiterhin jederzeit möglich, Mittel aus dem Programmhaushalt des Präsidiums zur Unterstützung besonderer koordinierter Projektvorhaben zu beantragen, etwa in Zusammenhang mit der Einrichtung von DFG-Sonderforschungsbereichen oder -Graduiertenkollegs. Dazu sind frühzeitig, spätestens aber im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Vollantrages, Gespräche mit dem/der Vizepräsidenten/in Forschung und Transfer aufzunehmen.

Drittmittelbewirtschaftung durch promovierte wissenschaftliche Mitarbeitende

Die Universität Oldenburg stärkt die Eigenständigkeit von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Rahmen ihrer eigenen DFG-Projekteinwerbungen wird diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt, die Drittmittelbewirtschaftung, die Verantwortung für die wissenschaftliche Durchführung, die Auswahl des Personals sowie die konkrete Verwendung der Mittel eigenständig zu übernehmen.

Um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können, ist die Unterzeichnung des Formulars "Vereinbarung zur Drittmittelbewirtschaftung durch promovierte wissenschaftliche Mitarbeitende" durch den/ die wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in und den/ die Fachvorgesetzte*n erforderlich. Die Vereinbarung muss mit dem Antrag der Finanzstelleneinrichtung eingereicht werden. Diese befindet sich im Verwaltungsportal unter der Kategorie Finanzen/ Drittmittel. Das Verwaltungsportal erreichen Sie über den Login-Pfeil (s. Bild).

Förderung von Drittmitteleinwerbung für den promovierten wissenschaftlichen Mittelbau

Honorierung des zusätzlichen Aufwands und der Leistung bei erfolgreicher Drittmitteleinwerbung

Mitarbeitenden der Statusgruppe promovierter wissenschaftlicher Mittelbau (gemeint sind Postdoktorand*innen, keine LfbA) werden bei Einwerbung eines DFG-Drittmittelprojekts als Antragsteller*innen einmalig Sachmittel in Höhe von 2.500 Euro bei Anträgen ab einem Volumen von 100.000 Euro und einmalig Sachmittel von 5.000 Euro ab einem Volumen von 250.000 Euro gezahlt. 
Die Sachmittel sind Ausdruck der Anerkennung besonderer Leistungen und sollen zur Stärkung der eigenen, selbstständigen Forschung dienen. Sie sind vom Mittelempfänger/ von der Mittelempfängerin frei einsetzbar im Rahmen der Haushaltsrichtlinien, ohne weitere Nachweispflichten. Die Maßnahme beschränkt sich vorerst auf DFG Projekte. Diese sind im Vergleich zu EU und BMBF Projekten die häufigsten vom wissenschaftlichen Mittelbau eigenständig eingeworbenen Projekte und garantieren ein hohes Maß an Gleichbehandlung sowie Vergleichbarkeit, da es sich nicht um Programmausschreibungen handelt und Antragsmöglichkeiten mit eigenen Fragestellungen allen avisierten Personen offen stehen. 

Umsetzung:

Für die Umsetzung bitten wir die erfolgreichen Antragstellenden, eine Mail an die folgende Funktionsmailadresse zu senden: dez2.programmhaushalt@uni-oldenburg.de. In der Mail sollte das Anliegen des Schreibens dargelegt werden sowie der Förderbescheid und der Antrag für die Einrichtung einer Haushaltsfinanzstelle angehängt werden. 
Der Antrag zur Einrichtung einer Finanzstelle sollte die gleiche Laufzeit wie das Projekt umfassen. Sollten die wissenschaftlichen Mitarbeitenden vor Projektende die Universität verlassen, werden die noch verbleibenden Finanzmittel in den Programmhaushalt des Präsidiums zurückgeführt. 

 

Webmaster (Stand: 05.11.2024)  | 
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