Hinweise bei Mobilitätseinschränkungen
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Bauliche Barriere gefunden?
Wenn Sie auf dem Campus bauliche Barrieren gefunden haben, teilen Sie uns dies bitte mit:
Hinweise bei Mobilitätseinschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel
Im Oldenburger Stadtgebiet sind alle Busse rollstuhlgeeignet. Des Weiteren sind bei der VWG auf Anfrage auch Großdrucke der Buslinienpläne zu erhalten.
Der Hauptbahnhof Oldenburg ist rollstuhlgerecht und verfügt über ein Blindenleitsystem. Der Bahnhof Wechloy ist hingegen nicht barrierefrei gestaltet.
Wer beim Bahnfahren eine Ein- oder Umsteigehilfe benötigt, sollte diese vorher bei der Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn anmelden.
Parken
In den Parkhäusern und den Außenbereichen der Universität können ausgewiesene und frei zugängliche Schwerbehindertenparkplätze genutzt werden, wenn die Voraussetzungen zur Nutzung erfüllt sind (blauer Sonderparkausweis, Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl). Eine Zugangsberechtigung zu den durch Schranken gesicherten Schwerbehindertenparkplätzen kann mit Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit diesen entsprechenden Merkmalen formlos bei Mathias Pätzold oder vertretungsweise bei Philipp Gronotte (Dezernat 4, Gebäudemanagement) beantragt werden.
In begründeten Ausnahmefällen können auch ohne Vorlage eines Schwerbehindertenausweises Sondergenehmigungen erteilt werden, dafür ist ein formloser Antrag bei der Schwerbehindertenvertretung zu stellen. Wenn Sie zu dem Thema Parken eine Beratung wünschen, weil Sie z. B. vorübergehend mobilitätsbehindert sind, können Sie sich zudem an die Ansprechperson für behinderte und chronisch kranke Studierende im Studierendenwerk Oldenburg wenden.
Die Parkplätze sind in den Lageplänen der Universitäts-Standorte (s. Campus Haarentor und Campus Wechloy) gekennzeichnet.
Fahrdienst / Rollstuhl-Taxi
Diese Dienstleister bieten Fahrdienste an: