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Maike Santelmann

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V01 3-323

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Entsprechend §181 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch hat die Hochschulleitung eine Inklusionsbeauftragte bestellt, die sie in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Sie achtet vor allem darauf, dass die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden und unterstützt ihn bei diesen Aufgaben.

Die Inklusionsbeauftragte ist Ansprechpartnerin auf Arbeitgeberseite für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte sowie für Behörden, insbesondere für das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit. Darüber hinaus arbeitet sie mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat zusammen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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