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9. Dezember 1996 237/96
Diplom auch für Oldenburger Berufsschullehrer
Oldenburg. Den AbsolventInnen des wirtschaftspädagogischen Studienganges "Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (Handelslehramt)" an der Universität Oldenburg wird auf Antrag ab sofort der akademische Grad "Diplom-HandelslehrerIn" verliehen. Wie die beiden zuständigen Fachvertreter, die Professoren der Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Dr. Reinhard Czycholl und Dr. Holger Reinisch, betonen, sind damit die langjährigen Bemühungen der Universität, die Oldenburger Studierenden der Wirtschaftspädagogik mit den Kommilitonen in Göttingen, Hamburg, Köln und Mannheim gleichzustellen, von Erfolg gekrönt worden. Die Verordnung des Wissenschaftsministeriums trat Ende November 1996 in Kraft.
WirtschaftspädagogInnen werden nicht nur im berufsbildenden, kaufmännischen Schulwesen gebraucht, sondern auch in der betrieblichen Berufsausbildung, in der beruflichen Weiterbildung, Umschulung und Rehabilitation sowie in Verbänden und Institutionen, die sich mit Fragen der Berufsbildung befassen. Nach Aussage von Czycholl und Reinisch sei für eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes das "Markenzeichen" Diplom-HandelslehrerIn jedoch sehr wichtig. Die Oldenburger AbsolventInnen hätten nun endlich die gleichen Chancen, wenn sie sich für eine Tätigkeit - z.B. auch in der Privatwirtschaft - entscheiden würden. Es gebe zwischen dem Oldenburger Studiengang Wirtschaftspädagogik und den Studiengängen anderer Universitäten in Deutschland keine gravierenden Unterschiede.
Nach der neuen Verordnung haben sämtliche Studierende, die seit 1980 den wirtschaftspädagogischen Studiengang an der Universität Oldenburg abgeschlossen haben oder in Zukunft abschließen werden, das Recht, die Verleihung des Diploms zu beantragen. Erforderlich ist ein formloser Antrag, der mit einer beglaubigten Kopie des Abschlußzeugnisses an das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg zu richten ist. Die Urkunde wird dann im Rahmen einer Feierstunde an die AntragstellerInnen ausgehändigt. Das soll erstmals Ende Februar 1997 geschehen.
Kontakt: Prof. Dr. Holger Reinisch, Dekan des Fachbereichs 4 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Tel.: 0441/798-8315