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04. September 2014 322/14 Forschung
Credit Scoring: Rechtliche Grundlagen untersucht – Deutschland vorbildlich beim Datenschutz
Oldenburg. Mit welcher Wahrscheinlichkeit wird ein Käufer oder Kreditnehmer seine Rechnungen oder Raten vertragsgemäß begleichen? Prognosen darüber erlauben bestimmte mathematisch-statistische Verfahren, auch Credit Scoring genannt. Ohne solche statistischen Vorhersagen der Zahlungsmoral wäre beispielsweise der boomende Online- und Versandhandel kaum funktionsfähig. Mit der rechtlichen Seite des Credit Scoring im internationalen Vergleich hat sich nun Prof. Dr. Jürgen Taeger, Rechtswissenschaftler an der Universität Oldenburg, in einer Studie beschäftigt; sein Fazit: „Der Gesetzgeber hat in Deutschland ein optimales Regelwerk geschaffen, um die Interessen der Wirtschaft und Verbraucher beim Credit Scoring in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.“ Vor allem im Bereich des Datenschutzes sei Deutschland beim Credit Scoring vorbildlich.
Taegers Analyse ist Teil der großangelegten Studie „Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich“, die heute erschienen ist. Der Oldenburger Jurist war für den rechtlichen Teil der Studie verantwortlich, Wissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) haben die öknomische Bedeutung und die Funktionsweise des Credit Scorings international analysiert.
Taeger und seine Forschergruppe um Dr. Edgar Rose am Department für Rechtswissenschaften haben die rechtlichen Bedingungen für Credit Scoring in Deutschland, Australien, Frankreich, Großbritannien und in den USA verglichen. Die Länder haben einen hohen Grad an Industrialisierung gemein, unterscheiden sich jedoch erheblich in den Rechtssystemen. So sind beispielsweise in Deutschland die datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Credit Scoring besonders weitreichend. Es ist gesetzlich festgeschrieben, unter welchen Umständen die Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen. Kontroll- und Auskunftsrechte stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher. So ist beispielsweise festgelegt, dass der „Kunde“ eine unentgeltliche Auskunft über seinen Scorewert sowie eine detaillierte Erläuterung erhalten kann. Zudem hat jede Privatperson einmal jährlich Anspruch auf eine kostenlose Übersicht über die zu ihr bei einer Auskunftei gespeicherten Daten sowie über die übermittelten Score-Werte und deren Berechnung. „In diesem Umfang ist dies in keinem der Vergleichsländer der Fall“, erklärt Taeger. Weitere Maßnahmen zur gesetzlichen Regulierung von Scoring bis hin zu einem Verbot wären auch für Verbraucher nachteilig. „Wenn das Kreditausfallrisiko unkalkulierbar wird, drohen höhere Preise und Verbraucher können Waren nicht mehr komfortabel auf Rechnung im Internet bestellen oder auf Raten kaufen“, betont der Jurist.
Die Studie „Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich“ wurde im Auftrag des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien“ erstellt und vom Bankenfachverband e.V., vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) und vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. sowie dem Handelsverband Deutschland (HDE) (bevh) unterstützt.
Michael Schröder/Jürgen Taeger (Hrsg.): Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich, BIS Verlag, Oldenburg 2014, ISBN 978-3-8142-2316-2
Auf dem Bild: Prof. Dr. Jürgen Taeger, Rechtswissenschaftler an der Universität Oldenburg.
ⓘ | www.uni-oldenburg.de/privatrecht |
ⓚ | Kontakt: Prof. Dr. Jürgen Taeger, Institut für Rechtswissenschaften, Universität Oldenburg, Tel.: 0441/798-4134, E-Mail: juergen.taegeruni-oldenburg.de |
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