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30. November 2017 403/17
Nicht gezahlte Mahngebühren: Säumige Studierende können weiter studieren
Oldenburg. Die Universität Oldenburg wird 41 Studierende, die aufgrund einer nicht gezahlten Mahngebühr exmatrikuliert wurden, ihr Studium fortsetzen lassen. „Das Präsidium hat sich dazu in Abwägung der möglichen persönlichen Folgen für die betroffenen Studierenden entschlossen, obwohl die Exmatrikulation rechtlich korrekt war“, erklärt Jörg Stahlmann, Vizepräsident für Verwaltung und Finanzen. Die Universität erwarte selbstverständlich, dass die Studierenden noch ausstehende Zahlungen kurzfristig begleichen.
Die Universität Oldenburg hatte ihre Studierenden mehrfach über das Rückmeldeverfahren zum Wintersemester informiert: Sie erhielten seit April insgesamt fünf Hinweise – per Brief, E-Mail und über das uniinterne Lernmanagement-System – dass der Semesterbeitrag (regulär 350,10 Euro) bis zum 31. Juli 2017 gezahlt werden muss, da ansonsten exmatrikuliert wird. Wer dennoch nicht zahlte, bekam eine Mahnung (zuzügliche Gebühr 15 Euro) und eine vierwöchige Fristverlängerung zur Zahlung des Gesamtbetrags. Danach wurden die Studierenden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen waren, gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (§ 19 Abs. 6 Satz 3 NHG) exmatrikuliert.
Der Semesterbeitrag kommt zum Großteil unmittelbar den Studierenden zugute: Er setzt sich zusammen aus dem Semesterticket, dem Studentenwerksbeitrag, dem Studentenschaftsbeitrag, einem Beitrag zur Fahrradselbsthilfewerkstatt sowie einem Verwaltungskostenbeitrag (75 Euro). Letzterer fließt an das Land als Träger der Universität.
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