Anglistik und Wirtschaftswissenschaften - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Anglistik und Wirtschaftswissenschaften im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Anglistik ist zulassungsfrei.
  • Das Studienfach Wirtschaftswissenschaften ist zulassungsbeschränkt.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Anglistik

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Nachweis englischer Sprachkenntnisse im Fach Anglistik:

  • Abiturzeugnis, hier sind mindestens 11 Punkte (es wird nicht aufgerundet) im Englischkurs auf erhöhtem Niveau - ehemals Leistungskurs - (als Durchschnitt der vier Kursstufenhalbjahre und der Abiturprüfung) erforderlich

oder

  • ein international anerkannter Sprachtest:
    • TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language): mindestens 95 Punkte
    • TOEFL ITP (Test of English as a Foreign Language, Institutional Testing Program): mindestens 587 Punkte
    • IELTS (International English Language Testing System): mindestens 6.5 Punkte im Durchschnitt
    • Cambridge Advanced English-Test / Cambridge C1 Advanced (CAE): mindestens Note C
    • Cambridge Proficiency English-Test / Cambridge C2 Proficiency (CPE): mindestens Note C
    • Pearson Test of English Academic (PTE Academic): mindestens 76 Punkte

oder

  • eine Hochschulzugangsberechtigung eines Landes mit Englisch als Amtssprache. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
  • einen Hochschulabschluss eines Landes mit Englisch als Amtssprache. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
  • einen Hochschulabschluss im Fach Anglistik / Amerikanistik. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.

Das Testergebnis oder das Abiturzeugnis dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Der Sprachnachweis muss bei der Einschreibung vorliegen, die bis zum 15. Oktober erfolgen kann.

Wichtiger Hinweis:

Die Online-Versionen der Sprachtests TOEFL iBT und IELTS werden akzeptiert. Es gelten die oben genannten Mindestpunktanforderungen für diese Tests.

 

Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Wirtschaftswissenschaften

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung


Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
  • Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.

 

Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

(Stand: 28.03.2024)  | 
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