Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen) und Wirtschaftswissenschaften - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen) und Wirtschaftswissenschaften im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen) ist zulassungsfrei.
  • Das Studienfach Wirtschaftswissenschaften ist zulassungsbeschränkt.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Nachweis kompetenter Beherrschung der spanischen Sprache auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Detaillierte Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie bei der Universität Bremen

Wirtschaftswissenschaften

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung


Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
  • Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.

 

Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

(Stand: 28.03.2024)  | 
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