Musik und Germanistik - Zwei-Fächer-Bachelor
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Musik und Germanistik - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Musik und Germanistik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Musik ist zulassungsfrei.
- Das Studienfach Germanistik ist zulassungsbeschränkt.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
- Bewerbung in das erste Semester zum Wintersemester ist möglich.
- Bewerbungsbeginn: 15.05.2026
- Bewerbungsschluss: 15.07.2026
- Bewerbung: nicht mehr möglich
Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Musik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Aufnahmeprüfung im Fach Musik: Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer musikalisch-künstlerischen Präsentation, gemeinsamen Musizieren und ein abschließendes Gespräch.
(Die aktuelle Änderung der Prüfungsmodalität unter Entfall des schriftlichen Teils steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens des zuständigen Ministeriums.)
Die Aufnahmeprüfung für das Wintersemester 2026/27 findet am 02. und 03. Juni 2026 statt. Der Bewerbungszeitraum zur Aufnahmeprüfung Musik war der 13.01.2026 – 02.05.2026.
Weitere Informationen zur Musik - Aufnahmeprüfung
Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.
Germanistik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Zugangsordnung
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 15.05.2026 bis 15.07.2026 für den Studienbeginn zum Wintersemester 2026/2027 bewerben.
Die Online-Bewerbung erfolgt über unser Bewerbungsportal, das hier während der Bewerbungsphase freigeschaltet ist. Legen Sie bitte vorab Ihre persönlichen Daten und Ihr Abiturzeugnis bzw. eine andere Hochschulzugangsberechtigung bereit.
Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie Nachweise über bereits erbrachte Studienleistungen aus einem vorherigen Studium hochladen. Diese Unterlagen dienen der vorläufigen Einschätzung Ihrer Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Bitte beachten Sie:
Die tatsächliche Anerkennung der Leistungen erfolgt nach erfolgreicher Immatrikulation durch einen gesonderten Antrag beim Akademischen Prüfungsamt.
Alle Studieninteressierten, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Studienplatz.