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Veranstaltung

Semester: Wintersemester 2022

4.03.5201 Gerechtigkeitstheorien bei Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau -  


Veranstaltungstermin | Raum

Beschreibung

Die politische Philosophie von Thomas Hobbes (1588-1679) und Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) gilt als die Geburtsstunde moderner Gerechtigkeitstheorien. Die Berechtigung politischer Macht ist demnach an bestimmten Standards der Gerechtigkeit gebunden. Strittig ist dabei, was unter Gerechtigkeit verstanden werden kann. Hobbes und Rousseau gehören zwar derselben vertragstheoretischen Tradition an: Demzufolge wird der politischen Machte ihre Legitimation erst durch die Gerechtigkeit verschafft, für die eine Regierung in einer Gesellschaft sorgen muss. Innerhalb dieser Tradition des Kontraktualismus aber vertreten sie entgegengesetzte Standpunkte. Für Hobbes erschöpft sich die Gerechtigkeit in dem gesellschaftlichen Konsens über Sicherheit, Wohlstand und Frieden, die von einer Regierung zu gewährleisten sind. Für Rousseau hingegen muss eine Regierung auch dafür Sorge tragen, dass diese Garantien von Sicherheit, Wohlstand und Frieden vereinbar mit der Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger ist. Mit dieser freiheitlichen Grundlegung der Politik hat Rousseau den Grundstein für die modernen Demokratien gelegt. Gerechtigkeitsstandards werden unter der Bedingung einer demokratischen Selbstbestimmung anerkannt, während umgekehrt Demokratie die Gerechtigkeitsstandards eines Gemeinwohls (Solidarität) voraussetzt, das allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede der Gerechtigkeitstheorien von Hobbes und Rousseau sollen – auch in kritischer Hinsicht – beispielsweise anhand ihrer Eigentumsvorstellung herausgearbeitet werden. Die Textgrundlage des Seminars ist: Thomas Hobbes, Leviathan (mit Kommentar von Lothar R. Waas), Suhrkamp Studienbibliothek, Berlin 2011; Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Stuttgart: Reclam 1977.

lecturer

Studienbereiche

  • Studium generale / Gasthörstudium

SWS
2

Lehrsprache
--

Anzahl der freigegebenen Plätze für Gasthörende
4

Für Gasthörende / Studium generale geöffnet:
Ja

Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
Die politische Philosophie von Thomas Hobbes (1588-1679) und John Locke (1632-1704) gilt als die Geburtsstunde moderner Gerechtigkeitstheorien. Die Berechtigung politischer Macht ist demnach an bestimmten Standards der Gerechtigkeit gebunden. Strittig ist dabei, was unter Gerechtigkeit verstanden werden kann. Hobbes und Locke gehören zwar derselben vertragstheoretischen Tradition an: Demzufolge wird der politischen Machte ihre Legitimation erst durch die Gerechtigkeit verschafft, für die eine Regierung in einer Gesellschaft sorgen muss. Innerhalb dieser Tradition des Kontraktualismus aber vertreten sie entgegengesetzte Standpunkte. Für Hobbes erschöpft sich die Gerechtigkeit in dem gesellschaftlichen Konsens über Sicherheit, Wohlstand und Frieden, die von einer Regierung zu gewährleisten sind. Für Locke hingegen muss eine Regierung auch dafür Sorge tragen, dass die moralischen Ansprüche erfüllt werden, die Bürger und Bürgerinnen besitzen. Mit dieser moralischen Grundlegung der Politik hat Locke den Grundstein für die modernen Menschenrechte gelegt. Sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede der Gerechtigkeitstheorien von Hobbes und Locke sollen – auch in kritischer Hinsicht – beispielsweise anhand ihrer Eigentumsvorstellung herausgearbeitet werden. Die Textgrundlage des Seminars ist: Thomas Hobbes, Leviathan (mit Kommentar von Lothar R. Waas), Suhrkamp Studienbibliothek, Berlin 2011; John Locke, Zweite Abhandlung über die Regierung (mit Kommentar von Ludwig Siep), Suhrkamp Studienbibliothek, Frankfurt/Main 2007.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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