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"Praxisbezogene Studien und Abschlüsse zahlen sich aus"

Volker Schwier* über Berufschancen der Raumplaner

Der Studiengang Stadt- und Regionalplanung, besser bekannt unter dem Begriff "Raumplanung", hat an dieser Universität als Ingenieurwissenschaft aus der Sicht der anderen Studiengänge stets eine kaum verständliche Sonderrolle gespielt. Aus der Sicht der Raumplaner selber ist er regelmäßig in die Rolle einer Randexistenz gedrängt worden. Dies hat sicherlich dazu beigetragen, daß der Universität der Abschied vom einzigen ingenieurswissenschaftlichen Studiengang geräuschlos gelang.

Auch für die etwa 150 Studierenden, die ihr Studium trotz des Abwicklungsbeschlusses der Universität abschließen wollen, erfolgt, die Ausbildung weiterhin, ausgesprochen praxisorientiert. Die Projekte und auch die Diplomarbeiten werden überwiegend auf der Grundlage realer raumplanerischer Probleme von Landkreisen, Städten und Gemeinden gestellt. Den Nutzen haben nicht nur die jeweiligen Gebietskörperschaften, die auf diese Weise zumindest eine andere Betrachtung des Problems erfahren und vielfältige Anregungen erhalten. Die wichtigste Folge ist zweifelsohne, daß die Absolventen dieses Studiengangs auch in dieser schwierigen Arbeitsmarktsituation bereits nach relativ kurzer Suchphase einen adäquaten Arbeitsplatz finden. Derzeit sind in der ganzen Nordwest-Region zwischen Bremen, Cloppenburg und Emden nur zwei Stadt- und Regionalplaner arbeitslos gemeldet. Das sind nicht einmal 15 % eines Absolventenjahrgangs. Das sieht in anderen Studiengängen ganz anders aus.

Eine weitere positive Auswirkung praxisnaher Aufgabenstellungen ist die finanzielle Anerkennung durch die betroffenen Kommunen. So wurde die Diplomarbeit von Klaus Hanneken zu einer stadtplanerischen Frage der Stadt Delmenhorst im vergangenen Jahr mit einem fünfstelligen Betrag honoriert. Das war selbst für eine sehr gute Studienarbeit aus dem Studiengang Stadt- und Regionalplanung außergewöhnlich. Ende des Jahres legten Ulrike Glowalla und Hedwig Preuth eine Diplomarbeit zur "Humanisierung einer Plattenbausiedlung in Schwerin vor. Diese mit "sehr gut" beurteilte Arbeit wurde von den Verfasserinnen in der Stadt Schwerin im großen Rahmen vorgestellt. Das fernmündliche Echo auf diese Veranstaltung war bereits überaus positiv. Noch erfreulicher war, daß das kommunale Wohnungsbauunternehmen den beiden Verfasserinnen in Anerkennung der besonderen Qualität und Umsetzungsfähigkeit ihrer Vorschläge zur Verbesserung der Wohn- und Freiraumqualität jeweils mehrere tausend Mark zukommen ließ.

Und noch eine Nachbemerkung: Frau Glowalla fand ihren ersten Job nach dem Diplom in einem Planungsbüro in Paris. Aufgrund der vorgelegten Diplomarbeit wurde ihr die Aufgabe übertragen, ein Konzept für die Sanierung eines großen Quartiers mit sozialem Wohnungsbau in einer nahe Paris gelegenen Stadt zu entwickeln. Auch Frau Preuth fand aufgrund ihrer hier erworbenen Kenntnisse in einem in der Region tätigen Planungsbüro ihre erste feste Anstellung.

* Prof. Dr. Volker Schwier ist Hochschullehrer im Studiengang Raumplanung

Wenn einer eine Reise tut...

Daß Bund und Länder seit geraumer Zeit versuchen, ihre Finanzen durch Änderungen in der Steuergesetzgebung aufzustocken, ist hinlänglich bekannt. Ob diese Maßnahmen tatsächlich greifen, das mag so mancher von uns bezweifeln. Wenn aber ganz offensichtlich Einsparmaßnahmen an der einen Stelle zu erheblichem Mehraufwand an anderer Stelle führen, so darf man/frau fragen, ob wir denn neuerdings von SchildbürgerInnen regiert werden. Jüngstes Beispiel, das zu derartigen Vermutungen Anlaß gibt, ist die Neufassung des Einkommenssteuer-gesetzes, die besagt, daß Teile von Reisekostenvergütungen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

War es bisher schon nicht ganz einfach, die Formulare zur Genehmigung und Abrechnung einer Dienstreise zu bewältigen (sowohl was die Dienstreisenden als auch was die abrechnende Dienststelle betrifft), so mutet der Aufwand jetzt geradezu gigantisch an. Dies betrifft vor allem die KollegInnen, die Reisekostenabrechnungen zu bearbeiten haben. Sie müssen bei Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegeld) jetzt genauestens prüfen, wer wann wo gewesen ist, um danach den zu versteuernden Satz zu ermitteln. Hinzu kommt die Prüfung, ob der/die Dienstreisende bei Dienstreisen (z.B. mit Übernachtung im Hotel) ein Frühstück zu sich genommen hat (2,60 DM der Übernachtungskosten sind dann steuerpflichtig!) oder ob es auf einer Tagung womöglich ein kostenloses Mittagessen gab (dann sind 4,50 DM steuerpflichtig!). Zu recherchieren ist zusätzlich, ob der/die Dienstreisende im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wenn ja, wo, wenn nicht, muß er/sie eine Bescheinigung unterschreiben, daß er/sie die steuerpflichtigen Beträge selbst versteuert. Dieser Betrag muß ihm/ihr von der abrechnenden Stelle mitgeteilt werden, bei Dienstreisen aus dem Öffentlichen Dienst geht diese Berechnung an die jeweilige Dienststelle.

An diesen Beispielen zeigt sich bereits, daß der Mehraufwand, der zur Errechnung und Weitergabe der steuerpflichtigen Beträge bei Dienstreisen betrieben werden muß, die Einnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit überschreiten wird. Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, daß die KollegInnen der Bezügestelle allmonatlich ebenfalls mehr Rechenarbeit haben, weil die zu versteuernden Beträge auf Lohn/Gehalt aufgerechnet werden müssen und der Lohn- und Gehaltsstreifen somit jeden Monat anders ausfallen kann (je nach Häufigkeit der Dienstreisen). Für Dienstreisende bedeutet dies, daß sie in ungünstigen Fällen durch die Versteuerung des Tagegeldes in der Steuerprogression nach oben rutschen und am Ende weniger im Portemonaie haben, als sie durchs Tagegeld "erwirtschaften" konnten.

Wie sich derartige SchildbürgerInnenstreiche mit dem Schlagwort "Verwaltungsreform" verbinden lassen, bleibt mir ein Rätsel. Ich dachte immer, die "Verschlankung" der Verwaltung hätte etwas mit Arbeitserleichterung, mit Abbau von Bürokratie, mit Reform im ursprünglichen Sinne zu tun. Aber da habe ich wohl falsch gedacht . . .

Christiane Brokmann-Nooren

Brief an die Redaktion

Zum Artikel "Bibliothek: Offen auch an Sonntagen?!" (uni-info 4/96)

Der Personalrat möchte an dieser Stelle die Ereignisse im Zusammenhang mit der geplanten Sonntagsöffnung im BIS klarstellen.

Die Behauptung im Uni-Info, es fehle nur noch das "JA" des Personalrats, um mit der Erweiterung der Öffnungszeiten zu beginnen, ist falsch.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren weder Reinigungs- und Hausmeisterdienste geregelt, noch war mit der Personalabteilung über die rechtlichen Möglichkeiten einer Anordnung und Bezahlung von Überstunden, wie sie für das BIS-Personal vorgesehen war, gesprochen worden. Letzteres ist im übrigen nicht möglich.

Ob der Sonn- und Feiertags-Service schon bald angeboten werden kann, hängt also nicht nur vom Votum des Personalrats ab. Im übrigen ist das Bedürfnis nach diesem Service überhaupt nicht nachgewiesen, auch die Benutzungsintensität an Samstagen ist nie von der BIS-Leitung nachgewiesen worden.

Der Personalrat würde es begrüßen, wenn zukünftig vor der Veröffentlichung derartiger Artikel auch mit ihm über das Thema gesprochen würde, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Bernd Wichmann, 1. Vorsitzender des Personalrates


(Stand: 19.01.2024)  | 
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