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Thema

Vom Umgang mit sexueller Diskriminierung und Gewalt

Deidre Graydon (Frauenbeauftragte) und Armin Lewald (DH): Kontroverse Meinungen über die vom Senat verabschiedeten Richtlinien

Im Juni hat der Senat eine "Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt" verabschiedet. Damit verbunden ist die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsstelle, die spätestens 1998 ihre Arbeit aufnehmen soll. Im folgenden dokumentiert Uni-Info zwei kontroverse Stellungnahmen zu dem Thema: von der Frauenbeauftragten Deidre Graydon und Prof. Dr. Armin Lewald, Mitglied der ProfessorInnengruppe Demokratische Hochschule (DH).

Sexuelle Diskriminierung ist keine Privatsache / von Deidre Graydon

Im Zusammenhang mit der Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt werden einige Fragen und Befürchtungen immer wieder geäußert. So z.B. die Frage nach der Notwendigkeit dieser Richtlinie trotz vorhandener Schutzgesetze (Beschäftigtenschutzgesetz, Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz). Studentinnen, die zahlenmäßig größte "Statusgruppe", sind durch diese Gesetze jedoch nur unzureichend geschützt, da sie in der Regel nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Universität stehen. Die Universität braucht daher unbedingt einen eigenen institutionellen Weg, um Vorfälle der sexuellen Diskriminierung verfolgen zu können.

Es ist auch die Meinung zu hören, daß durch die Richtlinie das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Freiheit in Lehre und Forschung eingeschränkt werden könnte. Aber: Was zum Gegenstand wissenschaftlicher Analyse gehört, wird durch die Richtlinie auf keinen Fall eingeschränkt.

Andere befürchten die Einschränkung zwischenmenschlicher bzw. zwischengeschlechtlicher Beziehungen. Jedoch werden diese durch die Richtlinie nicht berührt, solange sie von beiden Seiten gewollt sind. Es geht ausschließlich um unerwünschte Kontakte und Grenzüberschreitungen.

Durch die sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz oder im Studium werden nicht nur die persönlichen physischen und psychischen Grenzen von Frauen übergangen. Es wird Frauen vermittelt, daß sie an der Universität als gleichberechtigte Partnerinnen nicht ernstzunehmen sind. Es wird ihnen vermittelt, daß ihre Bedürfnisse, ihre Befindlichkeit nicht zählen. Sexuelle Diskriminierung greift die sexuelle Identität der Frau an. Dies ist äußerst kränkend.

Sexuelle Diskriminierung geschieht weder zufällig, noch handelt es sich hierbei um "Ausrutscher". Einige Hochschulangehörige versuchen durch Verharmlosung, das Problem zu verdrängen. Ihre typische Reaktion auf aktuelle Vorfälle ist eher: "Das kleine bißchen soll sexuelle Diskriminierung sein?" Sie nehmen für sich in Anspruch, zu entscheiden, was eine Frau als Diskriminierung empfinden darf. Wenn es ihnen gelingt, die Empfindungen der Frau für irrelevant zu erklären, haben Männer letztlich ihre Bestimmungsmacht durchgesetzt.

Dieselben, die das Problem verharmlosen, lehnen es meist ab, das berühmte "kleine bißchen" öffentlich werden zu lassen. Warum aber Mißstände, die ohnehin als "nicht so schlimm" empfunden werden, nicht öffentlich benannt werden sollen, ist schwer nachzuvollziehen. Es scheint ein Tabu zu sein, über sexuelle Diskriminierung zu sprechen, aber es ist offensichtlich kein Tabu, es zu tun.

Unbestritten ist, daß es an unserer Universität Vorfälle von sexueller Diskriminierung gibt. Um die sehr abstrakt geführte Diskussion wieder auf den Boden der Tatsachen zu holen, ist es vielleicht hilfreich, an einige Beispiele aus der Praxis zu erinnern. Der "Wirkungskreis" der wenigen grenzüberschreitenden Männer ist leider sehr groß, nicht zuletzt deshalb, weil sie meistens mehrere Frauen (und nicht selten gleichzeitig) angreifen.

Es gibt Dozenten, die Studentinnen auffordern, Hausarbeiten bei ihnen zu Hause abzuholen, und wenn die Studentin eintrifft, liegen pornographische Zeitschriften auf dem Wohnzimmertisch. Es gibt Dozenten, die Studentinnen zu Hause anrufen oder aufsuchen und ihnen wiederholt "Liebeserklärungen" machen, auch nachdem die Studentinnen ihnen klargemacht haben, daß diese unerwünscht sind. (Es ist auch nicht ungewöhnlich, daß diese Studentinnen im direkten Abhängigkeitsverhältnis zu dem Dozenten stehen.) Es gibt Dozenten, die im Gespräch (oder z.B. im Aufzug) einer Studentin provozierend auf den Busen starren. Es gibt Dozenten, die Studentinnen körperlich bedrängen und ihnen Küsse aufzwingen. Es gibt Dozenten, die dafür bekannt sind, daß sie jedes Jahr eine neue Studentin "zum Objekt ihrer Begierde" machen, und dies über Jahre. Es gibt Dozenten, die Studentinnen Vorteile versprechen, wenn sie zum Beischlaf bereit sind.

Ähnliches Verhalten gibt es unter Studierenden sowie zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Es geschieht sogar gelegentlich, daß ein Student versucht, seine Machtlosigkeit gegenüber einer Hochschullehrerin dadurch zu kompensieren, daß er ihr über Jahre pornographische Bilder und Texte zuschickt.

Das Entsetzen über einzelne Vorfälle ist zwar groß, doch fehlt es oft an Zivilcourage, wenn es darum geht, einen Kollegen wegen sexuell diskriminierenden Verhaltens anzusprechen, oder einer Kollegin, die sexueller Diskriminierung ausgesetzt ist, zur Seite zu stehen. Frauen berichten oft von ihrer Enttäuschung, daß Dritte, die einen Vorfall beobachtet haben, keine Unterstützung anbieten. Weder wird der Mann zur Verantwortung gezogen, noch wird der Frau Anteilnahme gezeigt. Es passiert sogar eher, daß der Diskriminierer Unterstützung bekommt. Die Frau, die sich sein Verhalten nicht gefallen lassen will oder die sich wehrt, wird oft als "hysterisch" oder "zickig" bezeichnet.

Das soziale Umfeld (und manchmal die Frau selbst) sucht die Schuld oft bei dem Opfer, weil es sich angeblich nicht in ausreichendem Maße gewehrt hat. Die Verantwortung wird dadurch umgedreht. Dem Diskriminierer dagegen wird eher selten der Vorwurf gemacht, er sei unsensibel oder ignorant gegenüber Abwehrsignalen. Der Diskriminierer wird entschuldigt, das Verhalten oder der Vorfall verharmlost ("Ist ja nichts passiert" - "Männer können nichts dafür, daß sie so sind"). Soll ein Mann wegen seines diskriminierenden Verhaltens zur Verantwortung gezogen werden, erleben wir oft, daß sein "Schutz" Vorrang vor dem Schutz der Frau hat. Dies führt nicht selten zu einer weiteren bzw. verstärkten Diskriminierung der betroffenen Frau.

Sexuelle Diskriminierung ist keine "Privatangelegenheit". Das Schweigen darüber wird vom Diskriminierer meist als eine Art Zustimmung aufgefaßt und bewirkt, daß untragbare Zustände noch begünstigt werden.

Die Folgen sexueller Diskriminierung sind verheerend. Die berufliche Zukunft der Betroffenen wird stark gefährdet. Manche betroffenen Frauen sehen in der Krankmeldung bis hin zur Aufgabe ihres Studien- oder Arbeitsplatzes den einzigen Ausweg, der Situation zu entkommen, von anderen Folgen, wie psychosomatischen Krankheiten oder Depressionen, ganz zu schweigen.

Die sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle Diskriminierung und Gewalt ist also unabdingbar. Die Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt hat vier Ziele:

a) das Thema sexuelle Diskriminierung und Gewalt zu enttabuisieren;

b) zu zeigen, daß sexuelle Diskriminierung und Gewalt an der Universität nicht toleriert werden;

c) zu zeigen, daß die Universität es mit dem Schutz vor sexueller Diskriminierung ernst meint;

d) einen respektvollen (aber keineswegs langweiligen, öden, oder ängstlichen) Umgang unter Hochschulangehörigen zu fördern.

Die Frauen brauchen einen institutionell abgesicherten Weg, um sich vor Übergriffen zu schützen. Deswegen fordert die Richtlinie die Einrichtung einer Arbeitstelle, die Fälle von sexueller Diskriminierung und Gewalt bearbeitet. Sie kann präventive Maßnahmen ergreifen sowie in konkreten Fällen mediativ eingreifen, damit eventuelle Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.

Die Verabschiedung der Richtlinie ist nur ein Anfang, eine Absichtserklärung des Senats und die Aufweisung der Handlungsmöglichkeiten, die Frauen offenstehen, um sich zu schützen. Genauso wichtig ist aber auch ein Zuwachs an Zivilcourage, wenn es darum geht, untragbare Zustände und Grenzüberschreitungen anzusprechen. Dies wäre ein wohltuender Beitrag zur Verbesserung des Lern- und Arbeitsklimas an dieser Universität.

Wir haben uns einer Gedankenstrichmentalität widersetzt / von Armin Lewald

Gegenstimmen?" Die Abstimmung im Senat nimmt ihren Lauf. Ausgezählt sind bereits die zustimmenden Voten: eine unangreifbare Mehrheit, die Richtlinien sind verabschiedet. Dennoch, dem Regelwerk Genüge leistend, die Frage nach Gegenstimmen. Drei. Die Auszählung geht unter in einem sehr vernehmlichen Applaus aus einem Kreis von Frauen um die Frauenbeauftragte. Deutlich verspäteter Ausdruck der Freude über die große Mehrheit, mit der die Vorlage angenommen worden ist? Oder öffentliche Abstrafung der Neinsager? Aber das kann nicht sein, hatte man doch gerade mit der Richtlinie beschlossen, voreinander Respekt zu haben und respektvoll miteinander umzugehen, also Selbstverständliches in die Erinnerung gerufen.

Ich bin einer der drei Neinsager. Zu den Gründen meines Nein: Es läßt sich trefflich und ohne Ende darüber streiten, ob es einer Richtlinie bedarf, um Selbstverständlichkeiten zu formulieren. Daß eine Institution wie eine Universität "die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Männern und Frauen auf allen Funktionsebenen... fördert", daß sie sich um Chancengleichheit im Sinne des Niedersächsischen Hochschulgesetzes bemüht, daß sie das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz beachtet und daß sie die Bestimmungen des Beschäftigungsschutzgesetzes ernst nimmt, ist eine nicht einmal erwähnenswerte Selbstverständlichkeit. Es bedarf keiner 'Richtlinie', dies zu bekunden. Wenn verlangt wird, in einer Richtlinie festzuschreiben, daß unsere Universität Wert lege "auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der weiblichen und männlichen Beschäftigten und Studierenden und auf eine gute Arbeitsatmosphäre", dann könnte der Verdacht aufkommen, daß von den VerfasserInnen dieses Vorschlages eine vorhandene Wirklichkeit nicht wahrgenommen wird. Wer in unserer Universität legt nicht Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit? Das gelingt nicht immer und überall. Ist aber die Arbeitsatmosphäre in einzelnen Arbeitsbereichen alles andere als gut: Hilft dann eine Richtlinie?

Festzuschreiben, daß "sexuelle Diskriminierung und Gewalt... in der Universität und dem außeruniversitären dienstlichen Umgang verboten (sind)", läßt im Kopf die Gegenfrage entstehen: "Wem sagt man das?" Gewaltanwendung ist durch den Staat verboten, und im Zusammenhang mit staatlichen Vorgaben ist die Vokabel "verboten" akzeptabel. Wie aber wirkt ein Wort wie "verboten" in einem Regelwerk, das wir selbst für unsere eigenen sozialen Kontexte konstruieren? Mich erschreckt eine solche Vokabel in diesem Zusammenhang.

Es ist im Senat mehrfach über den in den Richtlinien enthaltenen "exemplarischen Sündenkatalog" zur Beschreibung dessen, was unter sexueller Diskriminierung verstanden werden müßte, gesprochen worden. Der Antrag aus der Fraktion 'Demokratische Hochschule' lautete: ersatzlose Streichung des Versuches, Exempla für das, was "sexuelle Diskriminierung" geheißen werden soll, zusammenzutragen. Wer verstehen möchte, warum die Senatsmitglieder der DH geschlossen für eine Herausnahme dieses Katalogs des Exemplarischen war, möge sich den Punkt 2.2 der Richtlinien ansehen. Vielleicht wird dann nachvollziehbar, warum wir der Festschreibung dieser unstrukturierten Ansammlung dessen, was als Vergehen eingestuft werden soll, widersprochen haben. So ist in den Richtlinien davon die Rede, daß körperliche Übergriffe und Vergewaltigungen verboten seien. Das zu wissen bedarf es keines Sündenkataloges in einer Richtlinie, über den dann auch noch das Wort "exemplarisch" geschrieben wird. Körperliche Übergriffe einschließlich des Aktes der Vergewaltigung sind nach den Richtlinien ebenfalls Exempla des Verbotenen. Gut zu wissen. Es geht im Katalog exemplarisch aufgezählter Sünden und Verstöße so weiter. So werden "pornographische und sexuell herabwürdigende Schmierereien in öffentlichen Räumen" verboten. Muß man dazu wirklich etwas sagen, erst recht in einer Kultureinrichtung, wie es eine Universität zu sein hat? Wenn solche Dinge dennoch vorkommen, wird man sie mit der zur Abstimmung gestellten Richtlinie nicht verhindern. Juristisch bewehrt ist der Tatbestand allemal.

Problematischer wird es bei Regelungen wie dem Hinweis, sexuelle Diskriminierung und Gewalt seien gekennzeichnet (exemplarisch) durch sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch. Auf der einen Seite ist es eine Selbstverständlichkeit, in sozialen Kontexten über sein Reden zu wachen. Schwierig dürfte es werden, wenn eine (An-)Klage vor der noch zu erwähnenden Arbeitsstelle gegen ein Mitglied der Universität auf "sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch" lautet. Müssen wir die SprachwissenschaftlerInnen unserer Universität ständig um Mitarbeit bei der Arbeitsstelle bitten, um zu klären, was im Einzelfall denn nun ein sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch war oder hätte beinahe sein können? Es wird für alle Mitglieder und Angehörige unserer Universität auch ohne den Spiegel einer Richtlinie selbstverständlich sein: Ein Nein zu jeder Form der Entwürdigung, wem gegenüber auch immer. Eine Universität, die eine Arbeitsstelle einrichtet, weil sie vermutet, daß Entwürdigungen im Umgang untereinander im eigenen sozialen Kontext so häufig vorkommen, daß ihre Einrichtung gerechtfertigt ist, muß ein finsteres Bild von sich und ihren Mitgliedern haben. Wenn die Beachtung der Würde des Menschen nicht einmal in einer gesellschaftlichen Einrichtung wie einer Universität gelebte Wirklichkeit ist, was ist dann noch das Menschenbild wert, das Grundlage des gesellschaftlichen Miteinanders sein soll?

Als einen direkten Eingriff in die Lehrtätigkeit empfinde ich das als Exemplum ausgewiesene Verbot einer "verbale(n) und bildliche(n) Präsentation pornographischer, sexuell herabwürdigender Darstellungen in dienstlichen oder Ausbildungszusammenhang". Ist es ab jetzt durch die Richtlinie untersagt, z. B. in Lehrveranstaltungen zum Themenfeld "Verbraucherverhalten" bei der Frage nach Einflußfaktoren und Möglichkeiten der Einflußnahme auf das Verbraucherverhalten Videomitschnitte aus dem Werbeblock des ZDF für Milch-Produkte einzuspielen, weil dort sich lasziv räkelnde nackte Körper, Mann wie Frau, (zu besten Kinderfernsehzeiten gesendet) zu sehen sind? Was sollen unsere KollegInnen in der Lehramtsausbildung machen, die sich mit dem für Schule sehr wichtigen Thema 'Pornographie' auseinandersetzen müssen?

Den endgültigen Anstoß, der Richtlinie die Zustimmung zu verweigern, hat für mich die Bestimmung gegeben, eine Arbeitsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt einzurichten. Die Einrichtung einer Arbeitsstelle signalisiert, daß es viel zu arbeiten gibt. Es wäre äußerst töricht, in den Zeiten schwierigster Haushaltssituationen und den damit verbundenen Problemlagen zusätzlich kostenverursachende Einrichtungen zu schaffen, wenn für sie nicht ein hoher Bedarf besteht. Die Einrichtung einer Arbeitsstelle, die nichts oder kaum etwas zu tun hat, ist schlichtweg nicht zu verantworten. In meiner Amtszeit als Dekan habe ich nicht mit einem einzigen Fall zu tun gehabt, für den die künftige Arbeitsstelle eingerichtet werden soll.

Ein zweiter Punkt hat bei dem Stichwort "Arbeitsstelle" meinen Unwillen verstärkt und mich mit davon abgehalten, des inneruniversitären Friedens willen der Vorlage zu folgen. Dieser zweite Punkt des Unwillens ist die in der Richtlinie verankerte Vorstellung, die Arbeitsstelle gemeinsam mit anderen Koope-rationspartnern einzurichten. Der Vorschlag der DH bei der ersten Lesung war, eine Ombudsperson zu schaffen und für eine Zusammenarbeit mit anderen inneruniversitären Stellen (möglicherweise der psychosozialen Beratungsstelle mit ihrer hohen Kompetenz in psychologischen und sozialen Fragen) zu sorgen, damit Frauen, die sich in Bedrängnis fühlen, einen Weg haben, der zu Hilfen führt. Haben wir so wenig Vertrauen zu uns, zu Mitgliedern und Angehörigen unserer eigenen Einrichtung, daß es leichter fällt, sich in psychisch schwierigen Situationen wie dem einer empfundenen sexuellen Diskriminierung an Außenstehende zu wenden, an eine Arbeitsstelle mit Schreibtisch und Behördengehabe, als an Angehörige und Mitglieder unserer eigenen Universität wie Frauenbeauftragte, Personalvertretung, DekanIn oder die von uns vorgeschlagene Ombudsperson?

Als Mitglied der Senatsfraktion der DH möchte ich deutlich sagen: Wir haben uns nicht und nie der Schaffung eines Schutzes für die widersetzt, die des Schutzes bedürfen bzw. sich schutzbedürftig fühlen. Wir haben uns widersetzt einer Gedankenstrichmentalität, die Banales und Wichtiges, zur Nachdenklichkeit Stimmendes und Selbstverständliches, Regelbedürftiges und Nicht-Regelbares, rechtlich Faßbares und gegenüber jeder Interpretation Offenes unter dem gleichmachenden Zeichen des Gedankenstrichs als Sündenkatalog anhäuft. Wir haben uns widersetzt der Forderung, einen bürokratischen Apparat für etwas zu schaffen, was auf bereits vorhandenen Wegen regelbar ist oder für das eine Lösung geschaffen werden kann, die auf der einen Seite Rechtssicherheit schafft und das gute Gefühl ermöglicht, zu seinem Recht zu kommen, die aber auf der anderen Seite in einer als belastend empfundenen Situation die persönliche Zuwendung zuläßt. Wir, die Senatsmitglieder der DH, haben uns nie verweigert, wenn jemand der Hilfe oder des Schutzes bedarf. Das gilt auch für den sehr subtilen Bereich dessen, was 'sexuelle Diskriminierung' genannt wird. Uns dies abzusprechen, wäre eine Falschaussage wider besseren Wissens. Aber die ist nach der Richtlinie ja unzulässig und also nicht zu befürchten.

 

 

Presse & Kommunikation (Stand: 06.09.2024)  | 
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