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Hochschulpolitik

Chancen für die Universität: Europäischer Sozialfond

In dieser und in den beiden nächsten Ausgaben des UNI-INFO wird über Fördermöglichkeiten durch „Strukturfonds“ informiert.

Die Europäische Kommission hat Strukturfonds eingerichtet, um wirtschaftliche und soziale Disparitäten in Europa zu verringern. Ein Förderinstrument ist der Europäische Sozialfond (ESF), der zum Ziel hat, die „europäische Beschäftigungsstrategie“ zu verbessern. Für den Zeitraum 2000 - 2006 werden der Geltungsbereich und die politischen Strategien neu festgelegt.

Der ESF unterstützt Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus kommt der Gleichstellung von Männern und Frauen, der nachhaltigen Entwicklung sowie dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa eine besondere Bedeutung zu. Um die strukturpolitischen Maßnahmen effizienter zu gestalten, sieht die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vom 21. Juni 1999 (im EU-Hochschulbüro erhältlich) eine Konzentrierung der Mittel in sogenannte Ziel-Regionen vor. Diese sind wie folgt definiert:

• Ziel 1 Region: die Definition trifft nicht auf Niedersachsen zu, und wird deshalb hier nicht näher erläutert.
• Ziel 2 Region: unter Ziel 2 fallen Regionen mit Strukturproblemen, deren wirtschaftliche und soziale Umstellung gefördert werden soll und deren Bevölkerungsanteil oder Fläche hinreichend signifikant ist. Insbesondere umfassen sie Gebiete mit einem sozioökonomischen Wandel in Industrie und Dienstleistung, ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung und Städte mit Problemgebieten. In unserer Region betrifft es das nördliche Weser-Ems- Gebiet und, neu aufgenommen als förderfähige Region, einige Gebiete der Stadt Oldenburg. Die Universität liegt in einer Ziel 2 Region und ist somit förderberechtigt. Das Förderinstrument hierfür ist der Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und wird im nächsten UNI-INFO beschrieben.
• Ziel 3 Region: umfasst alle Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen und hat keine regionalen bzw. geographische Beschränkungen. Unterstützt werden soll die Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken der einzelnen Länder. Die aus dem ESF zur Verfügung stehenden Fördermittel verteilen sich auf eine Vielzahl von Programmen und Schwerpunkten. Für die Universität ist in der Ziel 3 Förderung der Politikbereich D „Förderung von Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist“ ein förderfähiger Programmteil. Unter dem Schwerpunkt 1 „Förderung von Maßnahmen der Forschung und Technologie“ können folgende inhaltlichen Maßnahmen gefördert werden:
• berufsbegleitende Kompaktseminare oder thematisch gegliederte Kursprogramme sowie mehrsemestrige wissenschaftliche Fernlehrangebote für Führungspersonal aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen
• Qualifizierungsangebote für Hochschulabsolventen in Form von Aufbau-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudiengängen mit Abschlusszertifikat
• wissenschaftlich fundierte Qualifikation von Hochschulabsolventen zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit (Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme), Beratung und Coaching sowie Entwicklung von Ausbildungskonzepten für Berater- und Coachingpersonal
• Maßnahmen zur Erschließung des Arbeitsmarktes „Forschung, Wissenschaft und Technologie“ für Frauen
• Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit insbesondere von KMU durch gezielten Wissens- und Personaltransfer aus Hochschulen nebst Schaffung der erforderlichen Strukturen
• Machbarkeits- und Bedarfsstudien Für die oben genannten Themenschwerpunkte ist das MWK die Antrag annehmende und bearbeitende Stelle. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch das Prinzip der Additionalität, d.h. mindestens 50 Prozent öffentliche nationale Mittel müssen in das Projekt einfließen (z.B. Einsatz von Hochschulpersonal oder anteilige Gemeinkosten). Die Antragsunterlagen sind ab Ende Mai erhältlich, die Frist zum Einreichen von Vorschlägen wird relativ kurz sein (Sommer 2000).

Informationen: Renate Eriksen, EU-Hochschulbüro, Tel.: 798-2816/17 oder per E-mail: eu-buero@dialog.uni-oldenburg.de

 

 

 

(Stand: 20.06.2024)  | 
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