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Hochschulpolitik
Chancen für die Universität: Europäischer Sozialfond
In dieser und in den beiden nächsten Ausgaben des UNI-INFO wird über
Fördermöglichkeiten durch Strukturfonds informiert.
Die Europäische Kommission hat Strukturfonds eingerichtet, um wirtschaftliche
und soziale Disparitäten in Europa zu verringern. Ein Förderinstrument
ist der Europäische Sozialfond (ESF), der zum Ziel hat, die europäische
Beschäftigungsstrategie zu verbessern. Für den Zeitraum 2000 - 2006 werden
der Geltungsbereich und die politischen Strategien neu festgelegt.
Der ESF unterstützt Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus kommt der Gleichstellung von Männern und Frauen, der nachhaltigen Entwicklung sowie dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa eine besondere Bedeutung zu. Um die strukturpolitischen Maßnahmen effizienter zu gestalten, sieht die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vom 21. Juni 1999 (im EU-Hochschulbüro erhältlich) eine Konzentrierung der Mittel in sogenannte Ziel-Regionen vor. Diese sind wie folgt definiert:
Ziel 1 Region: die Definition trifft nicht auf Niedersachsen zu, und
wird deshalb hier nicht näher erläutert.
Ziel 2 Region: unter Ziel 2 fallen Regionen mit Strukturproblemen, deren
wirtschaftliche und soziale Umstellung gefördert werden soll und deren
Bevölkerungsanteil oder Fläche hinreichend signifikant ist. Insbesondere
umfassen sie Gebiete mit einem sozioökonomischen Wandel in Industrie und
Dienstleistung, ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung und Städte
mit Problemgebieten. In unserer Region betrifft es das nördliche Weser-Ems-
Gebiet und, neu aufgenommen als förderfähige Region, einige Gebiete der
Stadt Oldenburg. Die Universität liegt in einer Ziel 2 Region und ist
somit förderberechtigt. Das Förderinstrument hierfür ist der Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) und wird im nächsten UNI-INFO beschrieben.
Ziel 3 Region: umfasst alle Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen
und hat keine regionalen bzw. geographische Beschränkungen. Unterstützt
werden soll die Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs-
und Beschäftigungspolitiken der einzelnen Länder. Die aus dem ESF zur
Verfügung stehenden Fördermittel verteilen sich auf eine Vielzahl von
Programmen und Schwerpunkten. Für die Universität ist in der Ziel 3 Förderung
der Politikbereich D Förderung von Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist
ein förderfähiger Programmteil. Unter dem Schwerpunkt 1 Förderung von
Maßnahmen der Forschung und Technologie können folgende inhaltlichen
Maßnahmen gefördert werden:
berufsbegleitende Kompaktseminare oder thematisch gegliederte Kursprogramme
sowie mehrsemestrige wissenschaftliche Fernlehrangebote für Führungspersonal
aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Qualifizierungsangebote für Hochschulabsolventen in Form von Aufbau-,
Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudiengängen mit Abschlusszertifikat
wissenschaftlich fundierte Qualifikation von Hochschulabsolventen zur
Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit (Unternehmensgründung oder
Betriebsübernahme), Beratung und Coaching sowie Entwicklung von Ausbildungskonzepten
für Berater- und Coachingpersonal
Maßnahmen zur Erschließung des Arbeitsmarktes Forschung, Wissenschaft
und Technologie für Frauen
Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit insbesondere von
KMU durch gezielten Wissens- und Personaltransfer aus Hochschulen nebst
Schaffung der erforderlichen Strukturen
Machbarkeits- und Bedarfsstudien Für die oben genannten Themenschwerpunkte
ist das MWK die Antrag annehmende und bearbeitende Stelle. Die Finanzierung
erfolgt grundsätzlich durch das Prinzip der Additionalität, d.h. mindestens
50 Prozent öffentliche nationale Mittel müssen in das Projekt einfließen
(z.B. Einsatz von Hochschulpersonal oder anteilige Gemeinkosten). Die
Antragsunterlagen sind ab Ende Mai erhältlich, die Frist zum Einreichen
von Vorschlägen wird relativ kurz sein (Sommer 2000).
Informationen: Renate Eriksen, EU-Hochschulbüro, Tel.: 798-2816/17 oder per E-mail: eu-buero@dialog.uni-oldenburg.de