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Hochschulpolitik
- Neues Besoldungssystem: Gehalt wird Verhandlungssache
Wichtige Änderungen bei den Professorengehältern - 12-Jahresfrist für wissenschaftliche Qualifikation
- Organisationsreform: Schwierige Hürde ist genommen
Einigung über Verteilung des Verwaltungspersonals
- Kritik an Gebührenerhöhung für das
Studium Generale
Von 150 DM auf 100 Euro? / Gasthörende wehren sich
- Rasterfahndung: Student klagt
Neues Besoldungssystem: Gehalt wird Verhandlungssache
Wichtige Änderungen bei den Professorengehältern - 12-Jahresfrist für wissenschaftliche Qualifikation
Seit dem 21. Dezember steht fest: Die Besoldung der künftigen ProfessorInnen
ist neu geregelt. An diesem Tag ließ der Bundesrat das vom Bundestag
verabschiedete Professsorenbesoldungsreformgesetz (ProfBesRefG) passieren.
Doch wann die neuen Bestimmungen tatsächlich umgesetzt werden können,
ist noch unklar. Denn die Leistungskriterien, die künftig bei der
Besoldung eine große Rolle spielen werden, müssen noch aufgestellt
werden. Und das wird ein schwieriger Akt. Rechtlich gesehen könnte
jedes Bundesland einen eigenen Katalog verabschieden. Doch gibt es starke
Bestrebungen, bundeseinheitliche Regelungen zu finden, um nicht eine unheilvolle
Konkurrenzsituation zwischen den Ländern zu schaffen, die niemand
mehr zu überschauen vermag. Für ein solches Verfahren, das voraussichtlich
einige Zeit in Anspruch nehmen wird, plädiert auch die Hochschulrektorenkonferenz
(HRK).
Niedersachsen drängt indes darauf, dass das Besoldungsgesetz schnell
umgesetzt wird. Das Wissenschaftsministerium hat bereits einen Rohentwurf
für eine Verordnung vorgelegt, die von einer Arbeitsgruppe der Landeshochschulkonferenz
(LHK) beraten werden soll. Doch - wie es scheint - wird die Hauptrolle
in diesem Verfahren vom Finanzministerium beansprucht. Hier sollen die
letzten Entscheidungen fallen. Und so wird es wohl auch von den Regierungen
der anderen Länder gesehen.
Für Professuren wird es auch nach dem neuen Gesetz drei Gehaltsgruppen
geben: W 3 und W 2 für die Dauerprofessuren und W 1 für die
Juniorprofessuren, die auf maximal sechs Jahre befristet sind und bei
denen das Gehalt nicht verhandelbar ist. Das neue System gilt aber nur
für die neu berufenen ProfessorInnen zwingend. Wer bereits eine Professur
hat, kann selbst entscheiden, ob er wechseln will. Nur bei Berufungs-
und Bleibeverhandlungen wird das neue System angewendet.
Die Grundgehaltssätze von 3724 € für W2- und 4522 €
für W3-Professuren werden um einen individuell verhandelten variablen
Aufschlag ergänzt, der sich nach der Bewertung von Leistungen in
Lehre, Forschung, Studienbetreuung u.a. richtet. Dafür muss eben
ein Kriterienkatalog erstellt werden, der justiziabel ist.
Wer sich in ein paar Jahren um eine W2- oder W3-Professur bewerben will,
muss in der Regel als JuniorprofessorIn tätig gewesen ein. Doch es
gibt auch andere Wege für eine Karriereplanung: Wissenschaftliche
MitarbeiterInnen, die in der Universität, einer Forschungseinrichtung
oder Unternehmen im In- und Ausland gearbeitet haben, können auch
berufen werden, wenn sie vergleichbare wissenschaftliche Leistungen (wie
Veröffentlichungen in international führenden Zeitschriften)
und/oder eine herausragende berufliche Praxis vorweisen können. Die
Habilitation, bisher fast immer Voraussetzung für die Besetzung einer
Dauerprofessur, wird nur noch bis 2009 als Qualifizierungsnachweis gelten.
Danach wird es sie nicht mehr geben.
Dem Qualifizierungszeitraum für Wissenschaftliche MitarbeiterInnen
wurde in diesem Zusammenhang ein bundeseinheitlicher Rahmen gesetzt. Dafür
musste das Hochschulrahmengesetz geändert werden. Die Beschäftigungsdauer
an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist nun auf zwölf Jahre
festgelegt, wobei z.B. auch Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft
mitgerechnet werden. Eine Weiterbeschäftigung ist danach nur auf
ausgewiesenen Dauerstellen möglich - und in Drittmittelprojekten,
allerdings nur wenn sich keine so genannten Kettenarbeitsverträge
ergeben.
Nähere Informationen im Personaldezenat. Professorengehälter:
Gerd Christian Wagner, Tel.: 2453. Beschäftigungsdauer von wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen: Gerd Glett, Tel.: 2445.
Organisationsreform: Schwierige Hürde ist genommen
Einigung über Verteilung des Verwaltungspersonals
Eine der schwierigsten Hürden bei der Organisationsreform scheint
überwunden zu sein: In Verhandlungen mit den derzeitigen SprecherInnen
der künftigen Fakultäten erreichte Kanzler Günter Scholz,
der inzwischen an die Universität Hannover gewechselt ist, eine Einigung
über die Verteilung des Verwaltungspersonals. Wir haben damit
viel Spannung aus einem heiß diskutierten Thema genommen. Die Arbeitsgruppen
wissen, in welchem Rahmen sie sich bewegen und können jetzt selbst
entscheiden, wie sie sich organisieren wollen., sagte er dazu.
Der Vorschlag des Präsidiums sieht vor, den künftigen Fakultäten
keine organisatorischen Vorgaben zu machen, sondern lediglich Gelder für
die Finanzierung der Verwaltungsstellen zuzuweisen. Grundlage für
die Verteilung ist die Zahl der C3 und C4 Professuren in den Fakultäten
als einzige konstante Größe (Scholz). Nach diesem
Schlüssel richtet sich die Verteilung der zzt. ca. 3,3 Millionen
€, die für die Verwaltungsstellen aufgewendet werden. Dabei
werden die Fakultäten Erziehungs- und Bildungswissenschaften und
die Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften mit Ausstattungsreduzierungen
gegenüber dem jetzigen Stand in den Fachbereichen 1, 3 und 5 rechnen
müssen.
Der Präsidiumsplan kann allerdings erst nach und nach realisiert
werden, da Umsetzungen von MitarbeiterInnen auf eigenen Wunsch oder im
Einvernehmen erfolgen sollen.
Dem Wissenschaftsbereich wurde die Annahme des Planes dadurch versüßt,
dass das Präsidium jeweils eine Stelle für die Geschäftsführung
(nach BAT III) der Fakultäten zur Verfügung stellt. Die Stellen,
die für das Management und als wichtige Scharniere zur Zentralverwaltung
vorgesehen sind, sollen bis zum 1. Oktober besetzt werden.
Kritik an Gebührenerhöhung für das Studium Generale
Von 150 DM auf 100 Euro? / Gasthörende wehren sich
Die vorgesehene Erhöhung der Gebühren für GasthörerInnen
von bisher 150 Mark auf 100 € hat deren Oldenburger Sprecherin Hiltrud
Ratje kritisiert. Lebenslanges Lernen, Training der geistigen Fähigkeiten,
vertraut werden mit technologischen und kulturellen Entwicklungen und
die Erweiterung der sozialen Kontaktaufnahme dürften nicht durch
höhere Gebühren für die meist älteren TeilnehmerInnen
am Studium Generale unterlaufen werden, erklärte sie und warnte vor
den Folgen: Statt mehr Einnahmen müsste die Universität mit
weniger rechnen, da viele auf das Studium Generale verzichten würden.
Das neue Niedersächische Hochschulgesetz (NHG), das im Juni vom Landtag
verabschiedet werden soll, sieht eine Festlegung der Gebühren für
GasthörerInnen auf 100 € für vier und 150 € für
mehr als vier Wochenstunden vor. Allerdings gibt es Bestrebungen, diese
Passage im Gesetzwurf zu ändern und es den Hochschulen z. T. zu überlassen,
die Gebühren festzulegen. Dann soll die gesetzlich festgelegte Mindestgebühr
75 € betragen. Den Hochschulen bleibt es dann überlassen, sie
zu erhöhen.
An der Universität Oldenburg nahmen im Wintersemester 500 GasthörerInnen
das Studium Generale wahr. Organisiert wird es vom Zentrum für Wissenschaftliche
Weiterbildung(ZWW).
Rasterfahndung: Student klagt
Mit Unterstützung des AStA hat der an der Universität Oldenburg
immatrikulierte lybische Student Kaled Alghtus Klage gegen die Weiterleitung
seiner Daten an das Landeskriminalamt im Rahmen der Rasterfahndung erhoben.
Das LKA hatte nach den New Yorker Terroranschlägen vom 11. September
die Daten von StudentInnen moslemischer Staaten bei den Universitäten
eingefordert. Um die gesetzliche Basis dafür zu schaffen, war eigens
das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz im Oktober vergangenen
Jahres durch den Landtag novelliert worden. In Oldenburg waren davon 122
StudentInnen aus 19 Staaten betroffen. AStA-Sprecherin Ulrike Bielefeld
erklärte zur Klageeinreichung: Wir wollen zeigen, worum es
bei der Rasterfahndung geht: um einen massenhaften Eingriff in die Grundrechte.