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Hochschulpolitik

Neues Besoldungssystem: Gehalt wird Verhandlungssache

Wichtige Änderungen bei den Professorengehältern - 12-Jahresfrist für wissenschaftliche Qualifikation

Seit dem 21. Dezember steht fest: Die Besoldung der künftigen ProfessorInnen ist neu geregelt. An diesem Tag ließ der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Professsorenbesoldungsreformgesetz (ProfBesRefG) passieren. Doch wann die neuen Bestimmungen tatsächlich umgesetzt werden können, ist noch unklar. Denn die Leistungskriterien, die künftig bei der Besoldung eine große Rolle spielen werden, müssen noch aufgestellt werden. Und das wird ein schwieriger Akt. Rechtlich gesehen könnte jedes Bundesland einen eigenen Katalog verabschieden. Doch gibt es starke Bestrebungen, bundeseinheitliche Regelungen zu finden, um nicht eine unheilvolle Konkurrenzsituation zwischen den Ländern zu schaffen, die niemand mehr zu überschauen vermag. Für ein solches Verfahren, das voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, plädiert auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Niedersachsen drängt indes darauf, dass das Besoldungsgesetz schnell umgesetzt wird. Das Wissenschaftsministerium hat bereits einen Rohentwurf für eine Verordnung vorgelegt, die von einer Arbeitsgruppe der Landeshochschulkonferenz (LHK) beraten werden soll. Doch - wie es scheint - wird die Hauptrolle in diesem Verfahren vom Finanzministerium beansprucht. Hier sollen die letzten Entscheidungen fallen. Und so wird es wohl auch von den Regierungen der anderen Länder gesehen.

Für Professuren wird es auch nach dem neuen Gesetz drei Gehaltsgruppen geben: W 3 und W 2 für die Dauerprofessuren und W 1 für die Juniorprofessuren, die auf maximal sechs Jahre befristet sind und bei denen das Gehalt nicht verhandelbar ist. Das neue System gilt aber nur für die neu berufenen ProfessorInnen zwingend. Wer bereits eine Professur hat, kann selbst entscheiden, ob er wechseln will. Nur bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen wird das neue System angewendet.

Die Grundgehaltssätze von 3724 € für W2- und 4522 € für W3-Professuren werden um einen individuell verhandelten variablen Aufschlag ergänzt, der sich nach der Bewertung von Leistungen in Lehre, Forschung, Studienbetreuung u.a. richtet. Dafür muss eben ein Kriterienkatalog erstellt werden, der justiziabel ist.

Wer sich in ein paar Jahren um eine W2- oder W3-Professur bewerben will, muss in der Regel als JuniorprofessorIn tätig gewesen ein. Doch es gibt auch andere Wege für eine Karriereplanung: Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die in der Universität, einer Forschungseinrichtung oder Unternehmen im In- und Ausland gearbeitet haben, können auch berufen werden, wenn sie vergleichbare wissenschaftliche Leistungen (wie Veröffentlichungen in international führenden Zeitschriften) und/oder eine herausragende berufliche Praxis vorweisen können. Die Habilitation, bisher fast immer Voraussetzung für die Besetzung einer Dauerprofessur, wird nur noch bis 2009 als Qualifizierungsnachweis gelten. Danach wird es sie nicht mehr geben.

Dem Qualifizierungszeitraum für Wissenschaftliche MitarbeiterInnen wurde in diesem Zusammenhang ein bundeseinheitlicher Rahmen gesetzt. Dafür musste das Hochschulrahmengesetz geändert werden. Die Beschäftigungsdauer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist nun auf zwölf Jahre festgelegt, wobei z.B. auch Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft mitgerechnet werden. Eine Weiterbeschäftigung ist danach nur auf ausgewiesenen Dauerstellen möglich - und in Drittmittelprojekten, allerdings nur wenn sich keine so genannten Kettenarbeitsverträge ergeben.

Nähere Informationen im Personaldezenat. Professorengehälter: Gerd Christian Wagner, Tel.: 2453. Beschäftigungsdauer von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen: Gerd Glett, Tel.: 2445.

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Organisationsreform: Schwierige Hürde ist genommen

Einigung über Verteilung des Verwaltungspersonals

Eine der schwierigsten Hürden bei der Organisationsreform scheint überwunden zu sein: In Verhandlungen mit den derzeitigen SprecherInnen der künftigen Fakultäten erreichte Kanzler Günter Scholz, der inzwischen an die Universität Hannover gewechselt ist, eine Einigung über die Verteilung des Verwaltungspersonals. “Wir haben damit viel Spannung aus einem heiß diskutierten Thema genommen. Die Arbeitsgruppen wissen, in welchem Rahmen sie sich bewegen und können jetzt selbst entscheiden, wie sie sich organisieren wollen.”, sagte er dazu.

Der Vorschlag des Präsidiums sieht vor, den künftigen Fakultäten keine organisatorischen Vorgaben zu machen, sondern lediglich Gelder für die Finanzierung der Verwaltungsstellen zuzuweisen. Grundlage für die Verteilung ist die Zahl der C3 und C4 Professuren in den Fakultäten als “einzige konstante Größe” (Scholz). Nach diesem Schlüssel richtet sich die Verteilung der zzt. ca. 3,3 Millionen €, die für die Verwaltungsstellen aufgewendet werden. Dabei werden die Fakultäten Erziehungs- und Bildungswissenschaften und die Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften mit Ausstattungsreduzierungen gegenüber dem jetzigen Stand in den Fachbereichen 1, 3 und 5 rechnen müssen.

Der Präsidiumsplan kann allerdings erst nach und nach realisiert werden, da Umsetzungen von MitarbeiterInnen auf eigenen Wunsch oder im Einvernehmen erfolgen sollen.

Dem Wissenschaftsbereich wurde die Annahme des Planes dadurch versüßt, dass das Präsidium jeweils eine Stelle für die Geschäftsführung (nach BAT III) der Fakultäten zur Verfügung stellt. Die Stellen, die für das Management und als wichtige Scharniere zur Zentralverwaltung vorgesehen sind, sollen bis zum 1. Oktober besetzt werden.

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Kritik an Gebührenerhöhung für das Studium Generale

Von 150 DM auf 100 Euro? / Gasthörende wehren sich

Die vorgesehene Erhöhung der Gebühren für GasthörerInnen von bisher 150 Mark auf 100 € hat deren Oldenburger Sprecherin Hiltrud Ratje kritisiert. Lebenslanges Lernen, Training der geistigen Fähigkeiten, vertraut werden mit technologischen und kulturellen Entwicklungen und die Erweiterung der sozialen Kontaktaufnahme dürften nicht durch höhere Gebühren für die meist älteren TeilnehmerInnen am Studium Generale unterlaufen werden, erklärte sie und warnte vor den Folgen: Statt mehr Einnahmen müsste die Universität mit weniger rechnen, da viele auf das Studium Generale verzichten würden.

Das neue Niedersächische Hochschulgesetz (NHG), das im Juni vom Landtag verabschiedet werden soll, sieht eine Festlegung der Gebühren für GasthörerInnen auf 100 € für vier und 150 € für mehr als vier Wochenstunden vor. Allerdings gibt es Bestrebungen, diese Passage im Gesetzwurf zu ändern und es den Hochschulen z. T. zu überlassen, die Gebühren festzulegen. Dann soll die gesetzlich festgelegte Mindestgebühr 75 € betragen. Den Hochschulen bleibt es dann überlassen, sie zu erhöhen.

An der Universität Oldenburg nahmen im Wintersemester 500 GasthörerInnen das Studium Generale wahr. Organisiert wird es vom Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung(ZWW).

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Rasterfahndung: Student klagt

Mit Unterstützung des AStA hat der an der Universität Oldenburg immatrikulierte lybische Student Kaled Alghtus Klage gegen die Weiterleitung seiner Daten an das Landeskriminalamt im Rahmen der Rasterfahndung erhoben. Das LKA hatte nach den New Yorker Terroranschlägen vom 11. September die Daten von StudentInnen moslemischer Staaten bei den Universitäten eingefordert. Um die gesetzliche Basis dafür zu schaffen, war eigens das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz im Oktober vergangenen Jahres durch den Landtag novelliert worden. In Oldenburg waren davon 122 StudentInnen aus 19 Staaten betroffen. AStA-Sprecherin Ulrike Bielefeld erklärte zur Klageeinreichung: „Wir wollen zeigen, worum es bei der Rasterfahndung geht: um einen massenhaften Eingriff in die Grundrechte.“

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(Stand: 19.01.2024)  | 
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