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Hochschulpolitik

Paradigmenwechsel: Studiengebühren

Niedersachsen nimmt 500 € von jedem Studierenden

Der Sturm blieb aus: Nur knapp 1.000 Studierende demonstrierten in Hannover, als der Niedersächsische Landtag am 9. Dezember 2005 über das Haushaltsbegleitgesetz die Einführung von Studiengebühren verabschiedete. Niedersachsen ist das erste Land, das nach 35 Jahren wieder „Studienbeiträge“, so der offizielle Begriff, erhebt. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und auch Nord-rhein-Westfalen werden bald folgen.

Ab Wintersemester 2006/07 werden zunächst nur die StudienanfängerInnen mit 500 € zur Kasse gebeten, ab Sommersemester 2007 müssen dann alle Studierenden diesen Betrag pro Semester zahlen. Durch eine Kreditmöglichkeit, die unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann, soll erreicht werden, dass niemand vom Studium abgehalten wird. Der Zinssatz beträgt dafür z. Zt. 5,5 Prozent. Wer den Kredit in voller Höhe in Anspruch nehmen will, kommt nach einem zehnsemestrigen Bachelor- und Masterstudium auf knapp 6.000 €, mit deren Abzahlung zwei Jahre nach dem Abschluss begonnen werden muss. Wer dann allerdings weniger als 1.060 € verdient, wird erst einmal verschont.

Wissenschaftsminister Lutz Stratmann bezeichnete die Einführung der Studienbeiträgen als einen Paradigmenwechsel und wichtige Säule für ein zukunfts- und leistungsfähiges Hochschulsystem. Die Beiträge würden zweckgebunden für eine gezielte Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt. Dazu gehören bessere Betreuung, Tutorien und Klausurenkurse, Kleingruppenveranstaltungen und Projektpraktika sowie eine bessere Ausstattung und Serviceangebote im Bereich der Bibliotheken und DV. Die Opposition und VertreterInnen der Studierenden lehnen das Gesetz scharf ab, weil sie befürchten, dass junge Menschen aus sozial schwächeren Familien ein Studium nicht aufnehmen, um einen Schuldenberg zu vermeiden. Zudem verwies die SPD auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten, nach dem ein Viertel bis ein Drittel der Gebühreneinnahmen nicht der Verbesserung der Lehre dienen, sondern für die Verwaltung und Ausfallbürgschaften abgezogen werden müssen. Das Gutachten des Kölner Instituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) spricht sich zwar deutlich für Studiengebühren aus und hält die geforderten 500 € für „sachgerecht“, stellt aber fest, dass die Ausgaben für Administration und Vorsorge eigentlich nicht aus dem Gebührenaufkommen finanziert werden dürften. Von den gut zehn Millionen s Einnahmen, mit denen die Universität Oldenburg rechnen kann, werden nach der Berechnungsgrundlage von FiBS lediglich etwa sieben Millionen bleiben.

Stratmann hat indes angekündigt, dass schon in drei Jahren das niedersächsische Modell überprüft und geändert werden könnte - dann nämlich, wenn Rechtssicherheit darüber besteht, dass Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben werden dürfen. Diesen Weg will Nordrhein-Westfalen gehen, um den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu verstärken. Ursprünglich gab es solche Pläne auch in Niedersachsen, doch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verzichtete die Regierung auf ein solches System. Sie will abwarten, ob wahrscheinliche Klagen gegen die Absichten der nordrheinwestfälischen Regierung Erfolg haben und wie sich das Bundesverfassungsgericht dazu stellt.


Mehr Transparenz eingefordert

Personalrat für mehr Qualität statt Quantität beim Informationsfluss

Kritik an der Universitätsleitung übte der Personalrat auf der Personalversammlung am 8. Dezember in der gut besuchten Aula: In der ruhig verlaufenden Sitzung wurde bemängelt, dass die Personalvertretung mitunter zu spät und nicht im ausreichenden Umfang in wichtige Entscheidungen einbezogen worden sei. Es gebe etliche Fälle, wo die Qualität der Informationen nicht stimme, sagte Vorstandsmitglied Hanna ten Brink. Es werde versucht, Qualität durch Quantität zu ersetzen.

Mangelnde Transparenz wurde dem Präsidium insbesondere bei der Auflösung des Planungsdezernats 5 und dessen Überführung in Stabsstellen vorgeworfen. Die MitarbeiterInnen seien viel zu wenig in die Entscheidungsprozesse einbezogen und zu spät informiert worden.

Präsident Prof. Dr. Uwe Schneidewind räumte ein, dass es mitunter an Transparenz gefehlt habe. Dies sei aber nicht darauf zurückzuführen, dass Transparenz nicht gewollt sei, sondern dass die Präsidiumsmitglieder immer mehr an den Rand ihrer Belastbarkeit stießen. „Ich bin angetreten mit dem Ziel, Entscheidungen transparenter zu machen. Diesen Anspruch habe ich auch weiterhin“, sagte Schneidewind.

Eine kurze Diskussion gab es über die Integration des Fernstudienzentrums (ZEF) und des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) in das Center for distributed eLearning (CDL). Hier sollen die Weiterbildungs-angebote der Universität gebündelt werden. Um den Zusammenschluss von ZWW und ZEF wird schon seit vielen Jahren diskutiert. Nun soll er in einem Stufenmodell unter dem Dach des CDL erfolgen.

Ein weiteres Thema war die Einkaufsabteilung, deren MitarbeiterInnenzahl in den vergangenen zwei Jahren auf die Hälfte verringert wurde. Ein Grund dafür ist das in der Universität entwickelte „Dezentrale Elektronische Einkaufsportal“ (EDE), das die Beschaffung weniger aufwändig macht und zudem sehr kundenorientiert ist. Selbst der Niedersächsische Landesrechnungshof lobte EDE als vorbildlich und konstatierte, die Universität Oldenburg sei damit allen anderen Behörden weit voraus. Vizepräsidentin Gerlinde Walter sprach von einem „außerordentlich erfolgreichen Projekt“. Niemand widersprach ihr.


Gleichstellungsranking

Habilitationen: Platz 1 für Universtität Oldenburg

Bei dem zweiten bundesweiten „Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten“, das vom Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) durchgeführt wurde, landete die Universität Oldenburg erneut unter den zehn besten der 66 bewerteten Universitäten. In Niedersachsen schnitt nur Göttingen besser ab.

Das Ranking bewertet die Gleichstellung von Frauen und Männern in universitären Positionen. Grundlage waren die Daten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2003. Sie geben Aufschluss über die Geschlechterverteilung in den Bereichen Studierende, Promotionen und Habilitationen. Ausgewertet wurde auch der Frauenanteil am wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und an den Professuren; hier wurden außerdem Veränderungen gegenüber 1998 berücksichtigt.

Die Universität Oldenburg rangiert bei drei der sieben Indikatoren in der Spitzengruppe („Habilitationen“, „Professuren“ und „Steigerung des Frauenanteils an den Professuren seit 1998“): Mit einem Frauenanteil von knapp 40 Prozent an der Gesamtzahl von 38 Habilitationen belegt Oldenburg deutschlandweit den 1. Platz. Platz 6 gab es für einen Frauenanteil von 19,4 Prozent an den insgesamt 175 Professuren (Steigerung um 5,5 Prozent seit 1998).

Erstmals legte das Kompetenzzentrum auch einen Ländervergleich vor. Demnach belegt Niedersachsen hinter Spitzenreiter Berlin gemeinsam mit Hamburg den 3. Platz.

www.cews.org


Grundordnung vor Verabschiedung

Die Verabschiedung der neuen Grundordnung der Universität Oldenburg durch den Senat scheint in greifbare Nähe zu rücken: Bis zur nächsten Sitzung am 25. Januar 2006 sollen die letzten strittigen Punkte in Gesprächen geklärt werden. Darauf einigten sich die Senatsmitglieder am 14. Dezember.

Diskussionsbedarf besteht noch zum Gruppenveto in Gremien und zur Frage, ob sich Senatskommissionen genauso paritätisch zusammensetzen sollen wie der Senat selbst. Auch die Senatsgröße (13 oder 19), die Festschreibung der Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, die Verankerung des Teilzeitstudiums und der Wahlfreiheit von Studienschwerpunkten sowie der Anteil von Frauen in Besetzungskommissionen müssen noch verhandelt werden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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