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Hochschulpolitik
- Paradigmenwechsel:
Studiengebühren
Niedersachsen nimmt 500 € von jedem Studierenden - Mehr
Transparenz eingefordert
Personalrat für mehr Qualität statt Quantität beim Informationsfluss - Gleichstellungsranking
Habilitationen: Platz 1 für Universtität Oldenburg - Grundordnung
vor Verabschiedung
Paradigmenwechsel:
Studiengebühren
Niedersachsen nimmt 500 € von jedem Studierenden
Der
Sturm blieb aus: Nur knapp 1.000 Studierende demonstrierten in Hannover, als der
Niedersächsische Landtag am 9. Dezember 2005 über das Haushaltsbegleitgesetz
die Einführung von Studiengebühren verabschiedete. Niedersachsen ist
das erste Land, das nach 35 Jahren wieder Studienbeiträge, so
der offizielle Begriff, erhebt. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und auch
Nord-rhein-Westfalen werden bald folgen.
Ab Wintersemester 2006/07 werden
zunächst nur die StudienanfängerInnen mit 500 € zur Kasse gebeten,
ab Sommersemester 2007 müssen dann alle Studierenden diesen Betrag pro Semester
zahlen. Durch eine Kreditmöglichkeit, die unbürokratisch in Anspruch
genommen werden kann, soll erreicht werden, dass niemand vom Studium abgehalten
wird. Der Zinssatz beträgt dafür z. Zt. 5,5 Prozent. Wer den Kredit
in voller Höhe in Anspruch nehmen will, kommt nach einem zehnsemestrigen
Bachelor- und Masterstudium auf knapp 6.000 €, mit deren Abzahlung zwei Jahre
nach dem Abschluss begonnen werden muss. Wer dann allerdings weniger als 1.060
€ verdient, wird erst einmal verschont.
Wissenschaftsminister Lutz
Stratmann bezeichnete die Einführung der Studienbeiträgen als einen
Paradigmenwechsel und wichtige Säule für ein zukunfts- und leistungsfähiges
Hochschulsystem. Die Beiträge würden zweckgebunden für eine gezielte
Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt. Dazu gehören bessere Betreuung,
Tutorien und Klausurenkurse, Kleingruppenveranstaltungen und Projektpraktika sowie
eine bessere Ausstattung und Serviceangebote im Bereich der Bibliotheken und DV.
Die Opposition und VertreterInnen der Studierenden lehnen das Gesetz scharf ab,
weil sie befürchten, dass junge Menschen aus sozial schwächeren Familien
ein Studium nicht aufnehmen, um einen Schuldenberg zu vermeiden. Zudem verwies
die SPD auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten, nach dem ein Viertel bis
ein Drittel der Gebühreneinnahmen nicht der Verbesserung der Lehre dienen,
sondern für die Verwaltung und Ausfallbürgschaften abgezogen werden
müssen. Das Gutachten des Kölner Instituts für Bildungs- und Sozialökonomie
(FiBS) spricht sich zwar deutlich für Studiengebühren aus und hält
die geforderten 500 € für sachgerecht, stellt aber fest,
dass die Ausgaben für Administration und Vorsorge eigentlich nicht aus dem
Gebührenaufkommen finanziert werden dürften. Von den gut zehn Millionen
s Einnahmen, mit denen die Universität Oldenburg rechnen kann, werden nach
der Berechnungsgrundlage von FiBS lediglich etwa sieben Millionen bleiben.
Stratmann
hat indes angekündigt, dass schon in drei Jahren das niedersächsische
Modell überprüft und geändert werden könnte - dann nämlich,
wenn Rechtssicherheit darüber besteht, dass Studiengebühren in unterschiedlicher
Höhe erhoben werden dürfen. Diesen Weg will Nordrhein-Westfalen gehen,
um den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu verstärken. Ursprünglich
gab es solche Pläne auch in Niedersachsen, doch wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken verzichtete die Regierung auf ein solches System. Sie will abwarten,
ob wahrscheinliche Klagen gegen die Absichten der nordrheinwestfälischen
Regierung Erfolg haben und wie sich das Bundesverfassungsgericht dazu stellt.
Mehr
Transparenz eingefordert
Personalrat für mehr Qualität statt
Quantität beim Informationsfluss
Kritik an der Universitätsleitung
übte der Personalrat auf der Personalversammlung am 8. Dezember in der gut
besuchten Aula: In der ruhig verlaufenden Sitzung wurde bemängelt, dass die
Personalvertretung mitunter zu spät und nicht im ausreichenden Umfang in
wichtige Entscheidungen einbezogen worden sei. Es gebe etliche Fälle, wo
die Qualität der Informationen nicht stimme, sagte Vorstandsmitglied Hanna
ten Brink. Es werde versucht, Qualität durch Quantität zu ersetzen.
Mangelnde
Transparenz wurde dem Präsidium insbesondere bei der Auflösung des Planungsdezernats
5 und dessen Überführung in Stabsstellen vorgeworfen. Die MitarbeiterInnen
seien viel zu wenig in die Entscheidungsprozesse einbezogen und zu spät informiert
worden.
Präsident Prof. Dr. Uwe Schneidewind räumte ein, dass
es mitunter an Transparenz gefehlt habe. Dies sei aber nicht darauf zurückzuführen,
dass Transparenz nicht gewollt sei, sondern dass die Präsidiumsmitglieder
immer mehr an den Rand ihrer Belastbarkeit stießen. Ich bin angetreten
mit dem Ziel, Entscheidungen transparenter zu machen. Diesen Anspruch habe ich
auch weiterhin, sagte Schneidewind.
Eine kurze Diskussion gab es
über die Integration des Fernstudienzentrums (ZEF) und des Zentrums für
wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) in das Center for distributed eLearning
(CDL). Hier sollen die Weiterbildungs-angebote der Universität gebündelt
werden. Um den Zusammenschluss von ZWW und ZEF wird schon seit vielen Jahren diskutiert.
Nun soll er in einem Stufenmodell unter dem Dach des CDL erfolgen.
Ein
weiteres Thema war die Einkaufsabteilung, deren MitarbeiterInnenzahl in den vergangenen
zwei Jahren auf die Hälfte verringert wurde. Ein Grund dafür ist das
in der Universität entwickelte Dezentrale Elektronische Einkaufsportal
(EDE), das die Beschaffung weniger aufwändig macht und zudem sehr kundenorientiert
ist. Selbst der Niedersächsische Landesrechnungshof lobte EDE als vorbildlich
und konstatierte, die Universität Oldenburg sei damit allen anderen Behörden
weit voraus. Vizepräsidentin Gerlinde Walter sprach von einem außerordentlich
erfolgreichen Projekt. Niemand widersprach ihr.
Gleichstellungsranking
Habilitationen:
Platz 1 für Universtität Oldenburg
Bei dem zweiten bundesweiten
Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten, das vom Kompetenzzentrum
Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) durchgeführt wurde, landete die
Universität Oldenburg erneut unter den zehn besten der 66 bewerteten Universitäten.
In Niedersachsen schnitt nur Göttingen besser ab.
Das Ranking bewertet
die Gleichstellung von Frauen und Männern in universitären Positionen.
Grundlage waren die Daten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2003. Sie
geben Aufschluss über die Geschlechterverteilung in den Bereichen Studierende,
Promotionen und Habilitationen. Ausgewertet wurde auch der Frauenanteil am wissenschaftlichen
und künstlerischen Personal und an den Professuren; hier wurden außerdem
Veränderungen gegenüber 1998 berücksichtigt.
Die Universität
Oldenburg rangiert bei drei der sieben Indikatoren in der Spitzengruppe (Habilitationen,
Professuren und Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
seit 1998): Mit einem Frauenanteil von knapp 40 Prozent an der Gesamtzahl
von 38 Habilitationen belegt Oldenburg deutschlandweit den 1. Platz. Platz 6 gab
es für einen Frauenanteil von 19,4 Prozent an den insgesamt 175 Professuren
(Steigerung um 5,5 Prozent seit 1998).
Erstmals legte das Kompetenzzentrum
auch einen Ländervergleich vor. Demnach belegt Niedersachsen hinter Spitzenreiter
Berlin gemeinsam mit Hamburg den 3. Platz.
www.cews.org
Grundordnung
vor Verabschiedung
Die Verabschiedung der neuen Grundordnung der Universität
Oldenburg durch den Senat scheint in greifbare Nähe zu rücken: Bis zur
nächsten Sitzung am 25. Januar 2006 sollen die letzten strittigen Punkte
in Gesprächen geklärt werden. Darauf einigten sich die Senatsmitglieder
am 14. Dezember.
Diskussionsbedarf besteht noch zum Gruppenveto in Gremien
und zur Frage, ob sich Senatskommissionen genauso paritätisch zusammensetzen
sollen wie der Senat selbst. Auch die Senatsgröße (13 oder 19), die
Festschreibung der Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, die Verankerung
des Teilzeitstudiums und der Wahlfreiheit von Studienschwerpunkten sowie der Anteil
von Frauen in Besetzungskommissionen müssen noch verhandelt werden.