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Hochschulpolitik
- "Planungssicherheit für Hochschulen"
Neuer Zukunftsvertrag im Juni unterzeichnet
- "Mehr Transparenz, mehr Verantwortung"
Heide Ahrens zur Personalmittelbudgetierung - Medizin: Zweite Lesung
- "Niedersachsen in Europa"
- NHG-Novelle
"Planungssicherheit für Hochschulen"
Neuer Zukunftsvertrag im Juni unterzeichnet
Insgesamt 8,45 Milliarden € erhalten die niedersächsischen Hochschulen von 2011 bis 2015 – das schreibt der Zukunftsvertrag II fest, der im Juni von Ministerpräsident Christian Wulff und den PräsidentInnen der 21 staatlichen und Stiftungs-Hochschulen Niedersachsens unterschrieben wurde. Damit sichert das Land die Finanzierung der Hochschulen auf heutigem Niveau in Höhe von jährlich rund 1,69 Milliarden € verbindlich ab. Zudem übernimmt das Land künftig aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen resultierende höhere Personalkosten der Hochschulen. Sie begrüße den neuen Zukunftsvertrag, denn er gebe den niedersächsischen Hochschulen die dringend notwendige Planungssicherheit, betonte Präsidentin Prof. Dr. Babette Simon.
Wissenschaftsministerin Wanka erklärte anlässlich der Vertragsunterzeichnung, dass das Land den Hochschulen in der zweiten Phase des Hochschulpakts (2011-2015) zudem rund 695 Millionen € für 35.500 zusätzliche Studienanfänger bereitstelle, jeweils hälftig von Land und Bund. Bereits bis Ende des Jahres sollen etwa 11.200 neue Studienplätze geschaffen werden. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen werden den Hochschulen auch künftig in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Die Hochschulen verpflichten sich im Zukunftsvertrag II zu einer Erhöhung der Lehrverpflichtung von ProfessorInnen um durchschnittlich eine Semesterwochenstunde. Zudem sollen sie u.a. die Profilierung ihrer Schwerpunkte, die Weiterentwicklung des Studienangebots, die Stärkung der Lehrerbildung sowie die Öffnung für neue Zielgruppen vorantreiben.
www.mwk.niedersachsen.de
"Mehr Transparenz, mehr Verantwortung"
Heide Ahrens zur Personalmittelbudgetierung
Die Personalmittelbudgetierung ist das Kernstück des neuen Finanzmanagements, dessen Entwicklung 2007 vom Präsidium angestoßen wurde. Im letzten Jahr in einer Pilotphase getestet, befindet sich die Personalmittelbudgetierung seit einigen Monaten in der „Optimierungsphase“ und ist uniweit eingeführt. Zu den Zielen, ersten Erfahrungen und Perspektiven ein Interview mit der Vizepräsidentin für Verwaltung und Finanzen, Dr. Heide Ahrens.
UNI-INFO: Frau Ahrens, was ändert sich durch die Personalmittelbudgetierung?
AHRENS: Die Personalmittelbudgetierung ist eine „Währungsumstellung“. Die Fakultäten und anderen Organisationseinheiten haben ja schon seit langem vom Präsidium ihre Stellen zugewiesen bekommen. Die Fakultäten haben zu 100 Prozent und die anderen Einrichtungen zu 80 Prozent die Mittel freier Stellen selbst bewirtschaftet. Die Verantwortung zur Einhaltung des Budgets hatten sie aber nicht. Und genau darum geht es bei der Personalmittelbudgetierung: Sie beinhaltet die klare Verantwortlichkeit der Fakultäten und Organisationseinheiten, die Budgets einzuhalten.
UNI-INFO: Welche strategischen Ziele sollen damit erreicht werden?
AHRENS: Das wichtigste Ziel ist, zukünftig ein strukturelles Defizit zu vermeiden. Sie erinnern sich: Wir hatten diese Situation, als ich mein Amt gerade angetreten hatte. Die andere Idee, die dahinter steckt und die gerade auch für eine stark dezentral organisierte Universität gilt: Die Verantwortung muss vor Ort in den Fakultäten und Organisationseinheiten liegen. Dort sind die besten Kenntnisse über die Bedarfe, und dort müssen auch die Entscheidungen über Personalmittel getroffen werden.
UNI-INFO: Und es geht um mehr Transparenz…
AHRENS: Ja, denn letztlich wird man besser als früher sehen können, wohin die Gelder wandern. Die Budgets werden ja zunächst auf der Basis der Vorjahre festgelegt. Sie können sich aber verändern, wenn die Uni insgesamt sparen muss. Und natürlich kann es in Verhandlungen des Präsidiums mit den Fakultäten zu Verschiebungen kommen. Das ist jetzt allerdings nicht akut.
UNI-INFO: Wie sehen die ersten Rückmeldungen aus der Universität nach Einführung der Personalmittelbudgetierung aus?
AHRENS: CHE consult, eine Tochterfirma des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), hat in den Fakultäten, der Bibliothek und in der Verwaltung die Personen befragt, die sich in der Pilotphase und auch in der Optimierungsphase mit dem Thema beschäftigen. Die Ziele der Personalmittelbudgetierung haben durchweg Zustimmung erfahren, aber es hapert derzeit noch an den Prozessen. Diese haben sich in den einzelnen Einheiten selbst, aber auch in dem Scharnier zwischen Einheiten, Fakultäten und Verwaltung natürlich sehr verändert. Hier müssen wir noch weiter optimieren und zum Teil ganz neue Prozesse einführen. Viel Lob gab es übrigens für das neue Rücklagenmanagement, mit dem wir schon Anfang letzten Jahres gestartet sind.
UNI-INFO: Auf Fakultätsebene liegt die Verantwortung der Personalmittelbudgetierung bei den Dekanen. Ist das leistbar – vor allem vor dem Hintergrund einer nur zweijährigen Amtszeit der Dekane?
AHRENS: Ich glaube schon, dass das sehr schwierig ist. Daher liegt auch ein erheblicher Teil der vorbereitenden Tätigkeiten bei den Fakultätsgeschäftsführern. Uns ist es ein großes Anliegen, dass wir ein gutes Berichtswesen haben, so dass die Dekane transparente Daten erhalten, aufgrund derer sie dann ihre Entscheidungen treffen können. Ich will aber nicht damit hinter den Berg halten, dass ich persönlich bei der hohen Verantwortung, die unsere Dekanate haben, eine drei- oder vierjährige Amtszeit für besser hielte.
UNI-INFO: Gibt es nach Einführung der Personalmittelbudgetierung schon aktuelle Neuerungen?
AHRENS: Ja. Ursprünglich war geplant, im Präsidium mehrere Budgetkreise einzurichten. Das erscheint uns jetzt – mit künftig fünf Präsidiumsmitgliedern mit möglicherweise wechselnden Ressortzuständigkeiten – aber nicht mehr tragfähig. Wir sind daher der CHE-Empfehlung gefolgt und haben alles in einem Budgetkreis „Präsidium/Verwaltung“ zusammengefasst. Außerdem wird das Präsidium – abweichend vom bisherigen Konzept – auch künftig über die Freigabe von Dauerstellen von wissenschaftlichem Personal entscheiden.
UNI-INFO: Wie geht es weiter mit der Optimierung?
AHRENS: Wir sind monatlich im Gespräch mit den Fakultätsgeschäftsführern und der Verwaltung, um die Prozesse zu optimieren und um Fragen der IT und des Datenschutzes zu diskutieren. Es muss – gerade bei großen Fakultäten – geklärt werden, wer zum Beispiel Einsicht in die Gehälter haben darf. Und wir beschäftigen uns natürlich mit dem Berichtswesen und den Planungsprozessen. Im Herbst soll es dann eine weitere Evaluation geben. Aus meiner Sicht ist es wichtig zu erkennen, dass wir uns in einem kontinuierlichen Prozess befinden, in dem nichts in Stein gemeißelt wird, sondern sich immer neue Themen und Lösungen ergeben.
UNI-INFO: Sehen Sie zu diesem Zeitpunkt schon positive Ergebnisse?
AHRENS: Ich sehe sehr deutlich, dass in allen Einheiten jetzt ein starkes Verantwortungsbewusstsein für das Budget da ist. Das war früher nicht so. Da gab es viele Wünsche – hier eine Gehaltserhöhung, dort eine Höherstufung – ohne Bewusstsein dafür, inwieweit sich das auf das Gesamtbudget der Universität auswirkt. Jetzt muss jeder in seinem Budgetkreis arbeiten und auf Effizienz achten. Das ist mehr Verantwortung, und wir erreichen insgesamt mehr Transparenz.
Die Fragen stellte Corinna Dahm-Brey
Medizin: Zweite Lesung
Der Wissenschaftsrat hat die zweite Lesung zum Projekt „European Medical School Oldenburg – Groningen“ für seine Herbstsitzung geplant. Sie findet vom 10. bis 12. November in Lübeck statt. Im Anschluss daran wird die Stellungnahme des wissenschaftspolitischen Beratungsgremiums erwartet.
"Niedersachsen in Europa"
Das Thema „Niedersachsen in Europa – Europäischer Hochschulraum zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ steht im Mittelpunkt einer Kooperationsveranstaltung des Niedersächsischen Landtags mit der Universität Oldenburg, die am 30. September, 18.00 Uhr, im Hörsaalzentrum der Universität stattfindet. Die Einladenden sind Landtagspräsident Hermann Dinkla und Universitätspräsidentin Prof. Dr. Babette Simon.
Was war die ursprüngliche Zielsetzung und Idee des Bologna-Prozesses? Welche Erfahrungswerte existieren auf europäischer Ebene? Wie sieht die Zwischenbilanz aus, und welche aktuellen Trends und Tendenzen gibt es? Diese und weitere Fragen werden in einem Impulsreferat beleuchtet. Die anschließende Podiumsdiskussion widmet sich der niedersächsischen Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse. Unter der Moderation von Holger Ahäuser, Studioleiter des NDR Oldenburg, diskutieren Vertreter der Präsidien der Universitäten Oldenburg und Groningen sowie Studierende. Auch die Perspektiven der regionalen Wirtschaft und deren Anforderungen an AbsolventInnen kommen zur Sprache. Zu der öffentlichen Veranstaltung wird auch Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka erwartet.
Die Veranstaltungsreihe „Niedersachsen in Europa“ wurde vom Landtagspräsidenten ins Leben gerufen. Sie soll den BürgerInnen während der 16. Wahlperiode von 2008 bis 2013 Gelegenheit geben, sich mit den vielfältigen Aufgaben der EU und ihren Auswirkungen auf Niedersachsen vertrauter zu machen. Die Universität Oldenburg ist Kooperationspartner der aktuellen Veranstaltung, da sie als erste niedersächsische Universität auf Bachelor- und Master Studiengänge umgestellt hatte.
www.eiz-niedersachsen.de/lt-vareihe.html
NHG-Novelle
Der Hochschulzugang ohne Abitur wird künftig erleichtert. Das sieht die Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) vor, der der Landtag im Juni zustimmte. Der Gesetzentwurf schafft u.a. den rechtlichen Rahmen für das niedersächsische Konzept der „Offenen Hochschule“. Wer eine berufliche Ausbildung absolviert hat, kann künftig nach einer dreijährigen Berufspraxis fachbezogen studieren. Die AbsolventInnen der geläufigsten bundes- und landesrechtlich geregelten Fortbildungen erhalten sogar die allgemeine Studienberechtigung. Damit werden die bisher im NHG verankerten Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur noch erweitert. Außerdem sieht die Novelle vor, dass die Hochschulen künftig auch für ehrenamtliches Engagement oder aus sozialen Gründen Stipendien vergeben können. Bisher war dies nur bei besonderen Leistungen und Befähigungen sowie zur Förderung der Internationalisierung möglich.