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CampusCard - Dienstausweis

Im September 2021 wurde für die Beschäftigten der Universität die CampusCard eingeführt. Sie fungiert als Dienstausweis und ist mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet, etwa der Bedienung der Multifunktionsdrucker, dem Zutritt zu Gebäuden und der Zeiterfassung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden FAQs.

Allgemeine Informationen

Welche Funktionen erfüllt die CampusCard als Dienstausweis?

Der Dienstausweis löst die schwarzen und grünen Chipkarten/Chips ab, die bisher für die Zeiterfassung, den Zutritt und die Nutzung der Multifunktionsdrucker genutzt wurden.

Der Dienstausweis wird für diese Anwendungen verwendet:

Printkarten ersetzen die blauen Chipkarten/Chips.
Zutrittsausweise ersetzen die roten Chipkarten/Chips.

Welche Daten befinden sich auf dem Dienstausweis?

Sichtbare Daten (aufgedruckt)

  • die Bezeichnung „Dienstausweis“ sowie das Kürzel „D“
  • der Vor- und Nachname; akademische Grade Prof. und Dr. (ausschließlich)
  • die CampusCard-ID (8-stellig);
  • ein Barcode samt Nummer, der als Bibliotheksausweisnummer genutzt werden kann, sofern Nutzer*in die dafür erforderliche Registrierung vornimmt;
  • die Kartenseriennummer (17-stellig). 

Elektronisch auslesbare Daten (auf der Karte gespeichert)

  • Die CampusCard-ID (8-stellig);
  • die Bibliotheksausweisnummer (sofern als Nutzer*in registriert);
  • die Nummer der Elektronischen Geldbörse (Geldbörsennummer) des Studentenwerks Oldenburg und im Fall der Nutzung der Geldbörse der aktuelle Guthabenbetrag;
  • die Kartenseriennummer (17-stellig);
  • der Ausweistyp als Personenkennziffer (hier: 02 Beschäftigte);
  • die Schließfachberechtigung (elektronischer Schlüssel);
  • separate Nummer für Zeiterfassung;
  • separate Nummer für Zutrittskontrolle;
  • separate Nummer für die Funktion Kopieren / Drucken / Scannen.

Durch die Konfiguration der Daten wird sichergestellt, dass nur auf die Daten zugegriffen werden kann, die für die gerade genutzte Funktion jeweils erforderlich sind. Näheres entnehmen Sie bitte den Informationen zum Datenschutz.

Wer bekommt wie und wann eine CampusCard als Dienstausweis?

Die CampusCard als persönlicher Dienstausweis wird an folgende Personengruppen ausgegeben:

  • die Beschäftigten, inkl. der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte,
  • die Auszubildenden,
  • die Absolventinnen und Absolventen eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ),

Wenn Sie neu eingestellt werden, soll Ihnen die CampusCard zum Dienstantritt vorliegen und wird im Regelfall aufgrund der aktuellen Situation mit dem unterzeichneten Arbeitsvertrag übersendet. 

Für alle weitere an der Universität tätige Personen, wie die  im  Ruhestand  befindlichen  sowie  die  entpflichteten  Professorinnen  und  Professoren,  Lehrbeauftragte oder Gastdozent*innen kann – je nach benötigter Funktion – eine Printkarte und/oder ein Zutrittsausweis beantragt werden.

Ab wann ist der Dienstausweis gültig?

Die CampusCard als persönlicher Dienstausweis ist ab dem Tag Ihres Dienstantritts bis zum letzten Tag Ihres Beschäftigungsverhältnisses gültig. Die Karte ist also durchgängig für die Dauer des Dienstverhältnisses zu nutzen. Sie müssen die Karte vor dem ersten Gebrauch nicht separat validieren oder personalisieren.

Verändern sich Angaben, z.B. das Datum Ihres Dienstaustritts, müssen gegebenenfalls die Daten auf Ihrem Dienstausweis durch eine sogenannte "Validierung" aktualisiert werden. In diesem Fall erhalten Sie einen separaten Hinweis per E-Mail. Nutzen Sie dann bitte die Validier-Geräte im Mensafoyer Haarentor oder im Foyer Wechloy. 

Ich habe mehrere Beschäftigungsverhältnisse an der Universität. Erhalte ich mehrere CampusCards?

Sie erhalten nur eine CampusCard als persönlichen Dienstausweis. Mit dieser CampusCard nutzen Sie diese Funktionen. Bei mehreren Beschäftigtenverhältnissen können Sie Printkarten nutzen, um die Nutzung der Multifunktionsdrucker differenziert über verschiedene Finanz- und Kostenstellen abzurechnen. 

Was passiert mit der Chipkarte/dem Chip, den ich früher genutzt habe?

Sie benötigen die alte Chipkarte/den alten Chip nur noch in Ausnahmefällen. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihre Chipkarte/Ihren Chip über den Restmüll entsorgen.

Sind Sie sich unsicher, erkundigen Sie sich bitte bei .

 

Was ändert sich beim Zutritt bei der Umstellung von Chipkarte / Chip auf CampusCard?

Die Umstellung von Chip auf CampusCard ist in vollem Gange. Schauen Sie hier nach, welche Gebäude schon umgestellt sind.

Sind die Gebäude, bei denen die Zutrittsberechtigung elektronisch erfolgt, auf CampusCard umgestellt, bleibt die Zutrittsprüfung als solche gleich. Lediglich das Medium ändert sich.

Nur bei Türen mit Offline-Komponenten muss die Zutrittsfunktion auf der CampusCard jeden Tag einmal aktiviert werden. Die entsprechenden Aktivierungsgeräte befinden sich im Regelfall neben den Zeiterfassungsgeräten.

Wie bewahre ich meinen Dienstausweis am besten auf?

Vermeiden Sie zwingend mechanische Belastungen der Karte und bewahren Sie Ihren Dienstausweis bitte sorgfältig auf.

Die CampusCard darf nicht gelocht werden!

Gegen Vorlage Ihres Dienstausweises erhalten Sie an den Servicepoints Campus Haarentor und Campus Wechloy (uol.de/dezernat4/servicepoint) kostenlos eine Schutzhülle und eine Kartenbefestigung.

Informationen speziell für Hilfskräfte

Ist die Teilnahme an der elektronischen Zeiterfassung verpflichtend oder kann ich meine Zeiten weiter in einer Excel-Tabelle erfassen?

Durch die Einführung der CampusCard - Dienstausweis sind auch die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte verpflichtet an der elektronischen Zeiterfassung teilzunehmen.

Wie logge ich mich in die Zeiterfassung ein?

Zum Einloggen in die Zeiterfassung nutzen Sie bitte Ihren Mitarbeiter*innen-Account, der Ihnen bei der Einstellung übergeben wurde.

Ich arbeite zuhause an meinen privaten/dienstlichen Laptop, kann ich nur mit VPN-Tunnel in das Portal der Zeiterfassung gelangen? Muss ich dazu den VPN Client installieren?

Der Zugriff auf die Zeiterfassung darf aus Datenschutzgründen nur über das Universitäts-Netzwerk erfolgen.

Den VPN Client können Sie hier herunterladen: uol.de/itdienste/services/netzzugang

Muss ich meine Arbeitszeit gleichmäßig auf alle Wochentage verteilen? Muss ich feste Arbeitszeiten festlegen?

Nein, für die Arbeitszeit wird zwar automatisch eine 5-Tage-Woche hinterlegt, wie Sie Ihre Stunden ableisten und eintragen, ist Ihnen freigestellt.

Wer ist für die Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich und wer kontrolliert sie?

Sie sind als Hilfskraft selber verantwortlich für die vollständige und korrekte Erfassung der vereinbarten Arbeitszeiten.

Bitte beachten Sie dabei, die Nachtragung von Arbeitszeiten/Fehlgründe rechtzeitig vor Ihrem Austrittsdatum vorzunehmen. Nach dem Austritt ist ein Zugriff auf das Zeiterfassungssystem nicht mehr möglich.

Die jeweiligen Vorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hilfskräfte die vereinbarte Arbeitsleistung erbringen und dass arbeitszeitrechtliche Vorgaben eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sind sie berechtigt, sich die Monatsjournale durch die Hilfskräfte vorlegen zu lassen. Im Falle einer Kontrolle durch den Zoll sind die Administrator*innen im Dezernat 1 Personal/Organisation berechtigt, Ausdrucke der benötigten Monatsjournale für den Zoll zur Verfügung zu stellen.

Ich habe mehrere (studentische) Beschäftigungsverhältnisse an der Universität. Erhalte ich mehrere CampusCards oder Printkarten?

Sie erhalten nur eine CampusCard als persönlichen Dienstausweis. Mit dieser CampusCard nutzen Sie diese Funktionen:

Ebenfalls genutzt werden können:

Bei mehreren Beschäftigtenverhältnissen können Sie Printkarten nutzen, um die Nutzung der Multifunktionsdrucker differenziert über verschiedene Finanz- und Kostenstellen abzurechnen. 

Ich habe mehrere (studentische) Beschäftigungsverhältnisse an der Universität. Wie erfasse ich meine Arbeitszeiten?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre unterschiedlichen Zeiten in der Zeiterfassung einzutragen und im Kommentarfeld zu vermerken, welchem Beschäftigungsverhältnis die Arbeitszeiten zu zuordnen sind.

Meine Dienstzeiten umfassen auch manchmal Samstage, kann ich meine Zeiten auch für den Samstag eintragen? Muss ich dafür einen Antrag stellen?

Abweichend von den Beschäftigten in Verwaltung und Technik können studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ihre Arbeitszeiten am Samstag ohne Antrag erfassen.

Ich habe vergessen meine Arbeitszeiten einzutragen. Wie lange kann ich das nachholen?

Ein Nachtrag der Arbeitszeiten ist bis zu sechs Wochen möglich. Nach diesem Zeitraum wenden Sie sich bitte an .

Wie trage ich meine Urlaubsstunden in das Zeiterfassungssystem ein?

Wählen Sie unter „Fehlgründe“ den Fehlgrund „Urlaub Stunden“ und tragen Sie die entsprechenden Zeiten ein. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Urlaubsstunden finden Sie auf Ihrem Arbeitsvertrag, diese können in der Zeiterfassung nicht sichtbar dargestellt werden. Die von Ihnen genommenen Urlaubsstunden werden jedoch gewertet und in der Übersicht der Urlaubsstatistik erfasst.

Ich war krank. Wie trage ich die Zeiten in die Zeiterfassung ein?

Wählen Sie unter „Fehlgründe“ den Fehlgrund „Krankheit“ aus und tragen Sie die entsprechenden Daten ein.

Mein Dienstausweis/meine CampusCard wurde gestohlen/habe ich verloren. Was muss ich tun?

Wenn Ihnen die CampusCard gestohlen wurde, oder Sie sie verloren haben, müssen Sie zunächst umgehend die Karte sperren und dann eine Ersatzkarte beantragen.

Die Funktion zur Sperre sowie zur Beantragung einer Ersatzkarte erfolgt im Self-Service über Stud.IP. unter Profil > CampusCard.

Die Ersatzkarte wird an Ihre Privatadresse gesendet. In dringlichen Fällen kann eine persönliche Abholung vereinbart werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte vor Beantragung einer Ersatzkarte an .

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun?

Hat sich Ihr Name geändert, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Sachbearbeitung im Dezernat 1 - Personal/Organisation per Mail mit, verwenden Sie dazu das Formular Anzeige einer Veränderung.

Damit Ihr aktualisierter Dienstausweis erstellt werden kann, muss Ihr bisheriger Dienstausweis gesperrt werden. Die damit verbundenen Funktionen stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung, bis Sie einen neuen Dienstausweis erhalten haben.

Sollten Sie eine automatische Sperrung nicht wünschen, teilen Sie dies bitte dem Dezernat 1 mit der Veränderungsanzeige mit, Sie bekommen dann von der Sachbearbeitung eine Nachricht, wenn die Änderung in SAP eingetragen ist. Danach können Sie zu einem für Sie passenden Zeitpunkt eine Ersatzkarte über Stud.IP unter Profil > CampusCard beantragen.

Der neue Dienstausweis wird per Post an Ihre Privatadresse gesendet. In dringlichen Fällen kann eine persönliche Abholung vereinbart werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte vor Beantragung des neuen Dienstausweises an .

Bevor Sie einen neuen Dienstausweis bestellen, berücksichtigen Sie bitte außerdem die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Mein Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Hat sich Ihr Name geändert, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Sachbearbeitung im Dezernat 1 - Personal/Organisation per Mail mit, verwenden Sie dazu das Formular Anzeige einer Veränderung.

Mein Dienstausweis/meine CampusCard ist defekt. Was muss ich tun?

Bei einem technischen oder mechanischen Defekt wenden Sie sich zunächst an den Servicedesk bzw. die IT-Beratung in der Bibliothek. Ein technischer Defekt kann dort ausgelesen und möglicherweise behoben werden.

Liegt kein technischer Defekt vor, wenden Sie sich bitte an . Liegt ein Defekt vor, beantragen Sie bitte eine Ersatzkarte.

Wie beantrage ich eine Ersatzkarte?

Ist Ihr Dienstausweis verloren oder defekt, können Sie in Stud.IP unter dem Menüpunkt Profil > CampusCard eine Ersatzkarte beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Dienstausweis zunächst sperren, ebenfalls unter Stud.IP.

Bevor Sie Ihren Dienstausweis sperren, berücksichtigen Sie bitte außerdem die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Meine Beschäftigungszeit/mein Dienstverhältnis endet in Kürze aber ich werde voraussichtlich in wenigen Wochen einen Wiedereintritt haben. Was passiert in der Zwischenzeit mit meinem Dienstausweis?

Mit dem Austritt, also nach Ende der Beschäftigungszeit, wird Ihr Dienstausweis/CampusCard automatisch deaktiviert. Der Dienstausweis verbleibt bei Ihnen.

Wenn ihr Wiedereintritt erfolgt ist, können Sie Ihren Dienstausweis an einem Validierungsgerät reaktivieren, falls Sie die Geldkartenfunktion nutzen möchten. Alle anderen Funktionen werden automatisch reaktiviert.

Sollte bei einem Wiedereintritt Ihr vorheriger Dienstausweis nicht mehr vorhanden sein, erhalten Sie einen neuen Dienstausweis/CampusCard.

Noch vor dem Dienstaustritt berücksichtigen Sie bitte die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Was passiert mit meinem Dienstausweis/meiner CampusCard, wenn das Beschäftigungs-/Dienstverhältnis endet?

Mit Beendigung des Dienstverhältnisses stehen Ihnen die Funktionen des Dienstausweises nicht mehr zur Verfügung. Der Dienstausweis darf nicht weiter verwendet werden.

Noch vor dem Dienstaustritt berücksichtigen Sie bitte die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Was passiert mit meiner Printkarte, wenn das Beschäftigungs-/Dienstverhältnis endet?

Mit Beendigung des Dienstverhältnisses stehen Ihnen die Funktionen der Printkarte nicht mehr zur Verfügung.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Zeiterfassung?

Bei Fragen zur Zeiterfassung wenden Sie sich an .

Erneuerung, Ersatz, Rückgabe

Meine CampusCard wurde gestohlen habe ich verloren. Was muss ich tun?

Wenn Ihnen die CampusCard gestohlen wurde, oder Sie sie verloren haben, müssen Sie zunächst umgehend die Karte sperren und dann eine Ersatzkarte beantragen.

Die Funktion zur Sperre sowie zur Beantragung einer Ersatzkarte erfolgt im Self-Service über Stud.IP unter Profil > CampusCard.

Die Ersatzkarte wird dann an Ihre Privatadresse gesendet. In dringenden Fällen kann eine persönliche Abholung vereinbart werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte vor Beantragung einer Ersatzkarte an

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Meine Daten haben sich geändert (Name oder Titel). Was muss ich tun?

Hat sich Ihr Name oder Titel geändert, teilen Sie dies bitte umgehend dem Dezernat 1 - Personal/Organisation unter Verwendung der Anzeige einer Veränderung mit. 

Damit Ihr aktualisierter Dienstausweis erstellt werden kann, muss Ihr bisheriger Dienstausweis gesperrt werden. Die damit verbundenen Funktionen stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung, bis Sie einen neuen Dienstausweis erhalten haben.

Sollten Sie eine automatische Sperrung nicht wünschen, teilen Sie dies bitte dem Dezernat 1 mit der Veränderungsanzeige mit, Sie bekommen dann von der Sachbearbeitung eine Nachricht, wenn die Änderung in SAP eingetragen ist. Danach können Sie zu einem für Sie passenden Zeitpunkt eine Ersatzkarte über Stud.IP unter Profil > CampusCard beantragen.

Der neue Dienstausweis wird per Post an Ihre Privatadresse gesendet. In dringlichen Fällen kann eine persönliche Abholung vereinbart werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte vor Beantragung des neuen Dienstausweises an

Bevor Sie einen neuen Dienstausweis bestellen, berücksichtigen Sie bitte außerdem die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Meine CampusCard ist defekt. Was muss ich tun?

Bei einem technischen oder mechanischen Defekt wenden Sie sich zunächst an den Servicedesk bzw. die IT-Beratung in der Bibliothek. Ein technischer Defekt kann dort ausgelesen und möglicherweise behoben werden.

Liegt kein technischer Defekt vor, wenden Sie sich bitte an . Liegt ein technischer Defekt vor, beantragen Sie bitte eine Ersatzkarte.

Wie beantrage ich eine Ersatzkarte?

Ist Ihr Dienstausweis verloren oder defekt, werden Sie in Stud.IP unter dem Menüpunkt Profil > CampusCard eine Ersatzkarte beantragen können. Dazu müssen Sie Ihren Dienstausweis zunächst sperren, ebenfalls unter Stud.IP.

Bevor Sie Ihren Dienstausweis sperren, berücksichtigen Sie bitte außerdem die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Was passiert beim Dienstaustritt mit meiner CampusCard?

Mit Beendigung des Dienstverhältnisses stehen Ihnen die Funktionen des Dienstausweises nicht mehr zur Verfügung. Der Dienstausweis darf nicht weiterverwendet werden.

Noch vor dem Dienstaustritt berücksichtigen Sie bitte die Informationen zur Auszahlung bzw. Rückerstattung von Geldbörsen-Guthaben durch das Studentenwerk Oldenburg.

Zu den Funktionen der CampusCard

Persönlicher Dienstausweis

Der Dienstausweis weist Sie als Beschäftigte*n der Universität Oldenburg aus.

Auf den Dienstausweis wird kein Lichtbild aufgedruckt.

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Wie funktioniert die Zeiterfassung mit dem Dienstausweis?

Für Buchungen am Zeiterfassungsterminal halten Sie den Dienstausweis einfach vor das Lesefeld. Weitere Informationen zur Zeiterfassung finden Sie in der Bedienungsanleitung zur elektronischen Zeiterfassung.

Ich habe bisher nicht an der elektronischen Zeiterfassung teilgenommen. Das ändert sich nun. Was muss ich tun?

Falls Sie bereits einen Dienstausweis haben (bisher ohne Funktion elektronische Zeiterfassung) und neu an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, muss Ihr Dienstausweis einmalig codiert werden.
Das geschieht vor Ort im Dezernat 1.
Bitte wenden Sie sich an um einen Termin zu vereinbaren!

Zutritt zu Gebäuden und Räumen

Wie erhalte ich (elektronische) Zutrittsrechte?

Der elektronische Zutritt erfolgt per Dienstausweis oder Zutrittsausweis, für einige Gebäude auch noch per Chipkarte.

Zutrittsrechte werden beim Dezernat 4 beantragt mit dem "Antrag auf Vergabe elektronischer Zutrittsrechte".

Weitere Informationen liefern die "Hinweise und Nutzungsbedingungen für den Zutritt". 

Was passiert mit der Chipkarte/dem Chip, den ich früher genutzt habe?

Sie benötigen die alte Chipkarte/den alten Chip nur noch in Ausnahmefällen. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihre Chipkarte/Ihren Chip über den Restmüll entsorgen.

Sind Sie sich unsicher, erkundigen Sie sich bitte bei .

 

Zutrittsausweise

Für externe Dienstleistende sowie z.B. Lehrbeauftragte können sogenannte "Zutrittsausweise" ausgegeben werden. Sie ersetzen die roten Chipkarten/Chips. Zutrittsausweise ähneln optisch den weiteren CampusCards an der Universität Oldenburg, besitzen als Funktion jedoch ausschließlich den elektronischen Zutritt. 

Zutrittsausweise können im Dezernat 4 beantragt werden. 

Bei Änderungen von Daten oder Verlust des Zutrittsausweises wenden Sie sich bitte immer schriftlich unter Angabe der CampusCard-ID des betroffenen Zutrittsausweises an Dezernat 4 - Gebäudemanagement ().

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen zum Datenschutz

Kopieren, Drucken, Scannen

Wie funktioniert das Kopieren/Drucken/Scannen mit dem Dienstausweis?

Für das dienstliche Kopieren, Drucken sowie Scannen per Dienstausweis stehen Multifunktionsgeräte an allen Standorten der Universität inkl. der Bibliothek bereit. Die Abrechnung erfolgt über die jeweils auf dem Dienstausweis hinterlegte Kosten- und Finanzstelle. Ab Mitte September sind diese Geräte mit der CampusCard nutzbar. Ausführungen dazu finden Sie auf den Seiten der IT-Dienste

Für das private Kopieren, Drucken sowie Scannen per Dienstausweis, das nur in den Räumlichkeiten der Bibliothek möglich ist und über die Elektronische Geldbörse der CampusCard abgerechnet wird, finden Sie weitere Hinweise auf den Seiten des BIS.

Sie benötigen eine Printkarte, wenn:

  • Sie über verschiedene Kosten-/Finanzstellen drucken wollen, z.B. in einem Drittmittelprojekt,
  • Sie nicht über einen Dienstausweis verfügen, z.B. als externe Lehrbeauftrage, aber die Funktion Drucken, Kopieren, Scannen trotzdem nutzen sollen.

Wie kann ich über verschiedene Kosten-/Finanzstellen drucken?

Wenn Sie mehrere Beschäftigungsverhältnisse an der Universität haben und/oder über verschiedene Kosten-/Finanzstellen drucken müssen, benötigen Sie eine Printkarte. Diese Zusatzkarte kann im Dezernat 1 mit dem "Antrag auf Erstellung einer Printkarte" beantragt werden. 

Printkarten

Printkarten ähneln äußerlich der CampusCard, besitzen jedoch ausschließlich die Abrechnungsfunktion für das Drucken, Kopieren und Scannen zu dienstlichen Zwecken.

Printkarten werden ausgegeben an

  • Beschäftigte, wenn ein Dienstausweis vorhanden ist, aber über weitere Kosten- und Finanzstellen gedruckt/kopiert werden soll,
  • weitere Personen, z.B. externe Lehrbeauftragte, emeritierte Profs, Klinikmitarbeiter*innen, die auf Antrag einer OE über universitäre Kosten- und Finanzstelle drucken/kopieren sollen können, auch in der Bibliothek.

Printkarten können mit dem "Antrag auf Erstellung einer Printkarte" im Dezernat 1 beantragt werden.
Es gelten die "Hinweise und Nutzungsbedingungen für Printkarten". 

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen zum Datenschutz.

Bezahlen mit der CampusCard

Wenn Sie Guthaben auf Ihren Dienstausweis geladen haben, können Sie diesen zum Bezahlen verwenden, z.B. in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks. Zusätzlich werden alle Gebühren und Entgelte in der Bibliothek mit der CampusCard beglichen.

Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der elektronischen Geldbörse auf der CampusCard des Studentenwerks Oldenburg.

Bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Bezahlfunktion wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Oldenburg:

Wie kann ich Guthaben auf den Dienstausweis laden?

Das Aufladen von Guthaben auf den Dienstausweis ist an sämtlichen sogenannten "Aufwertern" des Studentenwerks Oldenburg möglich (auch an der Jade Hochschule). Im Mensafoyer Haarentor und im Foyer Wechloy ist das Aufladen mit Bargeld oder per EC-Karte möglich. In der Zentralbibliothek ist das Aufladen ebenfalls per EC-Karte möglich.

Das Aufladen ist auch an den Kassen der Cafeterien des Studentenwerks möglich, aber nicht an den Mensakassen. Der maximale Aufladebetrag beträgt 55 Euro. 

Die Bargeldzahlung ist an den Akzeptanzstellen des Studentenwerks weiterhin möglich.
In der Bibliothek kann nur noch bargeldlos per CampusCard gezahlt werden.

Wie funktioniert das Bezahlen mit dem Dienstausweis?

Grundsätzlich halten Sie Ihren Dienstausweis beim Bezahlungsvorgang vor das Lesegerät des Studentenwerks Oldenburg oder der Bibliothek. Der Zahlbetrag wird dann kontaktlos vom Guthaben auf dem Chip der CampusCard abgezogen.

Bargeldlos bezahlen können Sie mit der CampusCard an den Akzeptanzstellen des Studentenwerks (z.B. in den Mensen und Cafeterien). Dort wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, mit Bargeld zu bezahlen.

In der Bibliothek können alle Zahlungen – für Gebühren und Entgelte sowie für private Kopien und Ausdrucke – ausschließlich mit der CampusCard beglichen werden.

Woher weiß ich, wie viel Guthaben sich in meiner Elektronischen Geldbörse befindet?

Das aktuelle Guthaben Ihrer elektronischen Geldbörse wird Ihnen angezeigt an den Kassen des Studentenwerks Oldenburg sowie an allen CampusCard-Aufladegeräten.

Wie kann ich mir Guthaben auszahlen oder Restguthaben rückerstatten lassen?

Bevor Sie Ihren Dienstausweis sperren/ sperren lassen, ist es ratsam, sich das Guthaben auszahlen zu lassen, denn gemäß der Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Bezahlfunktion der CampusCard gilt Folgendes:

  • Solange Ihr Dienstausweis aktiv (also nicht gesperrt) ist, können Sie sich jederzeit an einer Cafeteria-Kasse des Studentenwerks gegen Vorlage der Karte Ihr Guthaben in bar auszahlen lassen.
  • Ist Ihr Dienstausweis gesperrt, können Sie beim Studentenwerk die Rückerstattung von Restguthaben beantragen. Das Formular des Studentenwerks wird Ihnen in Kürze zur Verfügung gestellt. Die Rückerstattung erfolgt aktuell per Banküberweisung.
  • Ein Anspruch auf Erstattung Ihres restlichen Geldbörsen-Guthabens beim Studentenwerk Oldenburg besteht im Regelfall nur, wenn Sie Ihre Karte vorlegen können.
  • Ist Ihr Dienstausweis gestohlen oder verloren, erstattet das Studentenwerk im Regelfall kein Restguthaben.

Bei Fragen zur Auszahlung oder Rückerstattung von Guthaben wenden Sie sich bitte direkt an das Studentenwerk Oldenburg:

Schließfächer und Garderobenschränke

Wie benutze ich die CampusCard für die Garderobenschränke der Universität?

Die CampusCard muss für diese Funktion einmalig an einem Anzeigegerät für die Belegung aktiviert werden. Die Anzeigegeräte befinden sich an den Standorten der Garderobenschränke. Danach kann die CampusCard an allen Standorten für die Schließung verwendet werden.

Eine Nutzung der Garderobenschränke über Nacht ist nicht erlaubt. Die Garderobenschränke verriegeln daher in der Regel automatisch nach Ende der Öffnungszeiten der Gebäude. Am folgenden Öffnungstag werden vom Personal vor Ort die Schränke gegen eine Gebühr von 5 Euro wieder freigegeben.

Beachten Sie bitte die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Eine Haftung wird nicht übernommen.

Bibliotheksausweis

Werden mein Dienstausweis und mein bestehender Bibliotheksausweis zusammengeführt?

Die Funktionen des Bibliotheksausweises können auf den persönlichen Dienstausweis übertragen werden. Näheres dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bibliotheks- und Informationssystems

(Stand: 19.04.2024)  | 
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