Informationen zum Datenschutz - CampusCard als Dienstausweis, Printkarte, Zutrittsausweis
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Datenschutz und Rechtliches
Informationen zum Datenschutz - CampusCard als Dienstausweis, Printkarte, Zutrittsausweis
Die folgenden Informationen klären die Nutzerinnen und Nutzer der CampusCard als Dienstausweis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, als Printkarte und als Zutrittsausweis über die Zwecke, den Verarbeitungsrahmen, die Rechtsgrundlagen und die Rechte bezüglich der mit der Nutzung der CampusCard zusammenhängenden Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf und stellen somit u.a. die gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderliche Information der von der Datenverarbeitung Betroffenen dar.
Verantwortlich
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der CampusCard insgesamt ist
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
Ammerländer Heerstraße 114-118,
26129 Oldenburg,
vertreten durch ihre/n Präsidenten/Präsidentin
Ansprechpartner
Bei technischen Problemen oder sonstigen Fragen (z.B. Neuausstellung, Validierung etc.) mit der CampusCard die
Für alle Fragen zur elektronischen Geldbörse das
Datenschutzbeauftragte/r
Und damit Ansprechpartner/in für alle Fragen rund um den Datenschutz ist
Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung in Zusammenhang mit der CampusCard ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 88 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Niedersachsen (LBG Nds.) in Verbindung mit § 12 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG).
Zwecke
Dienstausweis
Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer verarbeitet werden, ergeben sich aus den § 2 der Regelung über die Einführung und Nutzung der CampusCard als Dienstausweis:
- Dienstausweis/Sichtkontrolle
- Zeiterfassung
- Zutrittskontrolle
- Drucken, Kopieren und Scannen
- Schließsystemerkennung (Garderobenschränke)
- Bibliotheksausweis
- Elektronische Geldbörse des Studentenwerks Oldenburg (zur Bezahlung in den Mensen/Cafeterien sowie der Gebühren und Entgelte in der Bibliothek)
Printkarte
Zwecke sind die Nutzung der Funktion Drucken, Kopieren und Scannen sowie die Abrechnung dieser Jobs über eine universitäre Kosten- und Finanzstelle.
Zutrittsausweis
Zweck ist die Überprüfung der elektronischen Zutrittsberechtigung zur Nutzung der Funktion elektronischer Zutritt.
Verarbeitungsrahmen
Dienstausweis
Die CampusCard als Dienstausweis enthält sowohl visuelle, auf die Karte aufgedruckte, als auch elektronische im Karten-Chip gespeicherte, Daten. Diese Daten werden von den Beschäftigten im Rahmen ihrer Einstellung direkt erhoben, bzw. durch die entsprechenden Systeme der Universität erzeugt.
(1) Auf den Dienstausweis werden gedruckt:
- die Bezeichnung „Dienstausweis“ sowie das Kürzel „D“,
- der Vor- und Nachname; akademische Grade Prof. und Dr. (ausschließlich),
- die CampusCard-ID (8-stellig),
- ein Barcode samt Nummer, der als Bibliotheksausweisnummer genutzt werden kann, sofern der*die Nutzer*in die dafür erforderliche Registrierung vornimmt,
- die Kartenseriennummer (17-stellig).
(2) In dem Datenspeicher des Karten-Chips im Dienstausweis werden zur Identifikation folgende Daten physisch oder logisch getrennt gespeichert:
- Die CampusCard-ID (8-stellig),
- die Bibliotheksausweisnummer (sofern als Nutzer*in registriert),
- die Nummer der Elektronischen Geldbörse (Geldbörsennummer) des SWO und im Fall der Nutzung der Geldbörse der aktuelle Guthabenbetrag,
- die Kartenseriennummer (17-stellig),
- der Ausweistyp als Personenkennziffer (hier: 02 Beschäftigte),
- die Schließfachberechtigung (elektronischer Schlüssel),
- separate Nummer für Zeiterfassung,
- separate Nummer für Zutrittskontrolle,
- separate Nummer für die Funktion Kopieren / Drucken / Scannen.
(3) Darüber hinaus werden in den Hintergrundsystemen der IT-Dienste (Zutritt, Zeiterfassung, Multifunktionsgeräte, Self-Service in Stud.IP) sowie des BIS (Drucken und Kopieren) die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet:
- Vor- und Nachname,
- Uni-Account,
- Organisationseinheit.
(4) Die für die Nutzung des Dienstausweises erforderlichen personenbezogenen Daten werden auf sicheren Systemen der IT-Dienste der Universität Oldenburg verarbeitet. Die CampusCard als Dienstausweis ist so konfiguriert, dass nur auf die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten zugegriffen wird. Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben die Administrator*innen in Dezernat 1 – Personal/
Organisation und den IT‑Diensten sowie die Beschäftigten des Servicedesk der IT-Dienste der Universität Oldenburg, jeweils ausschließlich in dem für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfang.
(5) Soweit Beschäftigte die Funktion der Elektronischen Geldbörse nutzen, verarbeitet das SWO im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung lediglich die Geldbörsennummer (Pseudonym), die es ohne entsprechenden, durch die Beschäftigten auszulösenden Anlass (z. B. Erstattung von Guthaben), keiner*keinem Beschäftigten persönlich zuordnen kann. Darüber hinaus werden keine in § 3 Abs. 2 und 3 genannten personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt, es sei denn, die Universität Oldenburg unterliegt einer gesetzlichen Verpflichtung hierzu (z. B. berechtigtes Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden).
(6) Die mit der CampusCard als Dienstausweis verbundenen Funktionen (siehe § 2) werden nach Ausscheiden aus dem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis gesperrt und die Karte selbst nach deren Rückgabe vernichtet.
(7) Der Dienstausweis wird unverzüglich nach erfolgter Rückgabe (vgl. § 4 Abs. 1) datenschutzgerecht vernichtet. Die für die Nutzung der CampusCard als Dienstausweis erforderlichen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in den hierfür eingesetzten Systemen ein Jahr nach Ausscheiden aus dem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis gelöscht, es sei denn, eine gesetzliche Regelung bestimmt etwas anderes. bzw. die weitere Verarbeitung der Daten ist zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche bzw. deren Abwehr erforderlich.
(8) Der*die Beschäftigte hat selbst für einen datenschutzgerechten Umgang bzw. Einsatz des Dienstausweises Sorge zu tragen.
(9) Im Übrigen gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Insbesondere auf die Rechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen (Artikel 12-23 DSGVO) wird verwiesen.
Printkarte
Die Printkarte enthält sowohl visuelle, auf die Karte aufgedruckte, als auch elektronische im Karten-Chip gespeicherte Daten. Diese Daten werden im Kontext des "Antrags auf Erstellung einer Printkarte" erhoben, bzw. durch die entsprechenden Systeme der Universität erzeugt.
- Auf die Printkarte aufgedruckt werden die Bezeichnung „Printkarte“ sowie das Kürzel „P“; der Vor- und Nachname; akademische Grade Prof. und Dr. (ausschließlich); die CampusCard-ID (8-stellig) sowie die Kartenseriennummer (17-stellig).
- Im Datenspeicher des Karten-Chips der Printkarte werden zur Identifikation die CampusCard-ID (8‑stellig), die Kartenseriennummer (17-stellig) und eine separate Nummer für die Funktion Kopieren / Drucken / Scannen physisch getrennt gespeichert.
- Darüber hinaus werden in den Hintergrundsystemen der IT-Dienste (Multifunktionsgeräte, Self-service in Stud.IP) die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Uni-Account, Stud.IP-Nutzername.
- Die für die Nutzung der Printkarte erforderlichen personenbezogenen Daten werden auf sicheren Systemen der IT-Dienste der Universität Oldenburg verarbeitet. Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben die Administratoren in Dezernat 1 Personal/Organistation und den IT-Diensten sowie die Beschäftigten des Servicedesk der IT-Dienste der Universität Oldenburg jeweils ausschließlich in dem für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfang.
- Die Nutzerinnen und Nutzer haben selbst für einen datenschutzgerechten Umgang bzw. Einsatz der Printkarte Sorge zu tragen.
Zutrittsausweis
Der Zutrittsausweis enthält sowohl visuelle, auf die Karte aufgedruckte, als auch elektronische im Karten-Chip gespeicherte Daten. Diese Daten werden im Kontext der Kartenerstellung basierend auf den Angaben der Nutzerinnen und Nutzer und des "Antrags auf Zutritt" erhoben, bzw. durch die entsprechenden Systeme der Universität erzeugt.
- Auf den Zutrittsausweis aufgedruckt werden die Bezeichnung „Zutrittsausweis“ sowie das Kürzel „Z“; der Vor- und Nachname bzw. der Firmenname sowie die Zutritts-ID (8-stellig).
- Im Datenspeicher des Karten-Chips des Zutrittsausweises werden zur Identifikation eine separate Nummer (8‑stellig) für die Funktion elektronischer Zutritt gespeichert.
- Die für die Nutzung des Zutrittsausweises erforderlichen personenbezogenen Daten werden auf sicheren Systemen der IT-Dienste der Universität Oldenburg verarbeitet. Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben die Administratoren in Dezernat 4 - Gebäudemanagement und den IT-Diensten sowie die Beschäftigten des Servicedesk der IT-Dienste der Universität Oldenburg jeweils ausschließlich in dem für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfang.
- Die Nutzerinnen und Nutzer haben selbst für einen datenschutzgerechten Umgang bzw. Einsatz des Zutrittsausweises Sorge zu tragen.
Rechte
Als von der Datenverarbeitung Betroffene/r kommen für die Nutzerinnen und Nutzer der CampusCard die folgenden Rechte in Betracht:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Eine ggf. erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Falls Sie, als Nutzerin oder Nutzer der CampusCard, der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt, wenden Sie sich bitte an die/den Datenschutzbeauftragte/n (Kontaktdaten: siehe oben). Unabhängig hiervon haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: