Forschungsgroßgeräte (Art. 91b Abs.1 GG)
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Forschungsgroßgeräte (Art. 91b Abs.1 GG)
Was ist ein Großgerät:
"Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen." (Quelle DFG)
Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten der DFG.
Antragsvoraussetzung
Die Bruttoinvestitionssumme liegt bei über 200.000 Euro und die Obergrenze liegt bei 7.500.000 Euro (gem. Anpassung durch die DFG am 19.12.2018).
"Die Großgeräteanträge können zu jeder Zeit eingereicht werden. Sie werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelung bei der DFG vorgelegt. Erforderlich ist die Zusicherung der 50%igen Mitfinanzierung durch das Sitzland bzw. die Hochschule". (Quelle DFG)
Antragstellung
Die Antragstellung für Forschungsgroßgeräte erfolgt elektronisch über das elan-Portal der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Hierbei stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Zur formellen Durchsicht und Prüfung auf Vollständigkeit senden Sie uns gerne Ihren Antrag per E-Mail an .
Nachdem wir den Antrag geprüft haben, nehmen wir wieder mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das weitere Vorgehen.
Den finalen Antrag geben wir für Sie ins Präsidium, wo auf dem entsprechenden Formular die Einreichung bei der DFG und somit das Hochladen im elan-Portal vorab bestätigt wird.
Das nach der Antragstellung im elan-Portal erzeugte Quittungsformular geht ebenfalls wieder an das Präsidium zur Unterschrift. Danach leiten wir die Dokumente für Sie postalisch an die DFG weiter.
Die DFG leitet die Begutachtung ein und teilt dem Präsidium seine Entscheidung mit.
Bitte beachten Sie, dass ab einer Investitionssumme über 1 Mio. Euro der gesamte Antrag in Papierform zusätzlich einmal an das MWK sowie einmal an den Landesrechnungshof (LRH) geschickt werden muss. Zudem muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) der Beschaffung des Großgerätes zustimmen.
Die Beschaffung des Großgerätes erfolgt letzendlich über das Dezernat 2 (Einkauf), mit dem Sie sich nach Genehmigung möglichst zeitnah in Verbindung zu setzen sollten.
Antragsformulare
Die Antragsformulare für Forschungsgroßgeräte finden Sie im Verwaltungsportal der Uni Oldenburg
Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an der UOL
Anteil (in Mio.) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Landesanteil | 504.750 | 525.000 | 325.000 | 537.500 | 462.500 | 350.000 | 448.000 | 325.000 |
Bundesanteil | 2.679.750 | 1.325.000 | 337.500 | 974.000 | 3.754.650 | 350.000 | 448.000 | 3.243.500 |
Eigenanteil UOL | 299.984 | 12.260 | 24.910 | 1.281.100 | 1.726.000 | |||
Berufungen | 2.175.000 | 411.650 | 2.011.050 | 1.685.000 | ||||
Sonstiges | 850.000 |
Allgemeine Informationen der DFG zu ihren Förderprogrammen
Die DFG hat zum 01.10.2018 die Einreichungsform für Forschungsgroßgeräte geändert!
Seit dem 13.07.2020 gilt die elektronische Antragstellung ebenfalls für das Progamm Großgeräte für Länder!
Alle Informationen zur elektronischen Antragstellung über ELAN finden Sie unter:
https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/elan/hinweise_antragstellende/index.html
Antragsformulare und Merkblätter aller Förderprogramme zum Download finden Sie unter:
www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/formulare_merkblaetter/index.jsp
Einzelheiten zu den Förderprogrammen finden Sie unter:
www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/index.html
Gute wissenschaftliche Praxis - Empfehlungen und Verfahrensordnung der DFG:
www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/index.html