Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Zur formellen Durchsicht und Prüfung auf Vollständigkeit senden Sie uns gerne Ihren Antrag per E-Mail an bi@uol.de.
Nachdem wir den Antrag geprüft haben, nehmen wir wieder mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das weitere Vorgehen.
Im Dekanat des Fachbereichs wird der Antrag ebenfalls geprüft und über ein Formular (Vorlage für die Genehmigung eines Forschungsgroßgerätes nach Art. 91b Abs. 1 GG durch das Dekanat) genehmigt.
Den finalen Antrag geben wir für Sie ins Präsidium, wo anschließend auf dem entsprechenden Formular (Vorblatt zum Antrag) die Einreichung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bestätigt wird.
Die Einreichung des Antrages bei der DFG erfolgt daraufhin elektronisch durch Sie selber, indem Sie den Antrag über das elan-Portal der DFG hochladen. Bei dem Hochladen im elan-Portal wird ein Quittungsformular erzeugt, welches Sie bitte unterschrieben im Original bei uns einreichen. Ein Muster für ein Quittungsformular von der DFG finden Sie hier.
Wir leiten das Quittungsformular weiter an das Präsidium zur Unterschrift. Abschließend reichen wir die Dokumente für Sie postalisch bei der DFG ein.
Die DFG leitet die Begutachtung ein und teilt dem Präsidium seine Entscheidung mit.
Bitte beachten Sie, dass ab einer Investitionssumme über 1 Mio. Euro der gesamte Antrag in Papierform zusätzlich einmal an das MWK sowie einmal an den Landesrechnungshof (LRH) geschickt werden muss. Zudem muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) der Beschaffung des Großgerätes zustimmen.
Die Beschaffung des Großgerätes erfolgt letztendlich über das Dezernat 2 (Einkauf), mit dem Sie sich nach Genehmigung möglichst zeitnah in Verbindung setzen sollten.