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Forschungsgroßgeräte (Art. 91b Abs.1 GG)

Was ist ein Großgerät:

"Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen." (Quelle DFG)

Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten der DFG.

Formulare der Universität Oldenburg für die Beantragung eines Forschungsgroßgerätes (FGG)

Im Verwaltungsportal der Uni Oldenburg finden Sie die Haushaltsanmeldung für ein FGG, mit welchem das FGG bei uns angemeldet werden kann. Mit dieser Anmeldung kommt das FGG auf die Großgeräteliste, die wiederum durch das Präsidium der UOL genehmigt wird.

Mit der Vorlage für die Genehmigung eines FGG wird die Einreichung im Präsidium durch das Dekanat genehmigt. 

Das Vorblatt zum Antrag muss vom Präsidium unterschrieben werden, damit die Genehmigung zum Hochladen bei der DFG vorliegt.

Alle o.g. Formulare sind über das Verwaltungsportal hierzugänglich.

Welche Voraussetzungen muss mein Antrag erfüllen?

Die Bruttoinvestitionssumme eines Großgerätes muss bei mindestens 200.000 Euro inkl. MwSt liegen. Die Obergrenze der Investitionssumme beträgt 7.500.000 Euro (gem. Anpassung durch die DFG am 19.12.2018).

"Die Großgeräteanträge können zu jeder Zeit eingereicht werden. Sie werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelung bei der DFG vorgelegt. Erforderlich ist die Zusicherung der 50%igen Mitfinanzierung durch das Sitzland bzw. die Hochschule". (Quelle DFG)

Neuregelung: Initiale Wartungs- und Servicekosten können im Rahmen der Beschaffung eines Großgerätes mitfinanziert werden. Siehe Veröffentlichung der DFG vom 12. Mai 2026: „Erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten für Forschungsgroßgeräte”.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Zur formellen Durchsicht senden Sie uns gerne Ihren Antrag per E-Mail an . Wir setzen uns daraufhin wieder mit Ihnen in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen.

Im Dekanat des Fachbereichs lassen Sie Ihren Antrag bitte prüfen und genehmigen. Hier finden Sie das Dokument, welches dafür vom Dekanat unterschrieben wird.

Den finalen Antrag geben wir für Sie ins Präsidium, wo anschließend auf dem entsprechenden Formular (Vorblatt zum Antrag) die Einreichung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bestätigt wird.

Die Einreichung des Antrages bei der DFG erfolgt daraufhin elektronisch durch Sie selber, indem Sie den Antrag über das elan-Portal der DFG hochladen. Bei dem Hochladen im elan-Portal wird ein Quittungsformular erzeugt, welches Sie bitte unterschrieben im Original bei uns einreichen. Ein Muster für ein Quittungsformular von der DFG finden Sie hier.

Wir leiten das Quittungsformular weiter an das Präsidium zur Unterschrift. Abschließend reichen wir die Dokumente für Sie postalisch bei der DFG ein.

Die DFG leitet die Begutachtung ein und teilt dem Präsidium seine Entscheidung mit.

Bitte beachten Sie, dass ab einer Investitionssumme über 1 Mio. Euro der gesamte Antrag in Papierform zusätzlich einmal an das MWK sowie einmal an den Landesrechnungshof (LRH) geschickt werden muss. Zudem muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) der Beschaffung des Großgerätes zustimmen.

Die Beschaffung des Großgerätes erfolgt letztendlich über das Dezernat 2 (Einkauf), mit dem Sie sich nach Genehmigung möglichst zeitnah in Verbindung setzen sollten.

Diagramm: Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an der UOL

Anteil (in Mio.)20152016201720182019202020212022202320242025
Landesanteil525.000325.000537.500462.500350.000448.000325.000620.000435.000725.500550.000
Bundesanteil1.325.000337.500974.0003.754.650350.000448.0003.243.500927.700840.0001.652.500649.500
Eigenanteil UOL299.98412.26024.9101.281.100  1.726.000425.000  99.500
Berufungen  411.6502.011.050  1.685.000    
Sonstiges850.000       405.0001.200.000 

 

 

Alle Förderprogramme der DFG: hier geht es zu den Links

Elektronische Antragstellung über das elan-Portal:

https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/elan/hinweise_antragstellende/index.html

Antragsformulare und Merkblätter aller Förderprogramme zum Download:

www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/formulare_merkblaetter/index.jsp

Einzelheiten zu den Förderprogrammen:

www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/index.html

Gute wissenschaftliche Praxis - Empfehlungen und Verfahrensordnung der DFG:

www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/index.html

(Stand: 24.06.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p10209
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