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Forschungsgroßgeräte (Art. 91b Abs.1 GG)

Was ist ein Großgerät:

"Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen." (Quelle DFG)

Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten der DFG.

Antragsvoraussetzung

Die Bruttoinvestitionssumme liegt bei über 200.000 Euro und die Obergrenze liegt bei 7.500.000 Euro (gem. Anpassung durch die DFG am 19.12.2018).

"Die Großgeräteanträge können zu jeder Zeit eingereicht werden. Sie werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelung bei der DFG vorgelegt. Erforderlich ist die Zusicherung der 50%igen Mitfinanzierung durch das Sitzland bzw. die Hochschule". (Quelle DFG)

Antragstellung

Die Antragstellung für Forschungsgroßgeräte erfolgt elektronisch über das elan-Portal der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Hierbei stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Zur formellen Durchsicht und Prüfung auf Vollständigkeit senden Sie uns gerne Ihren Antrag per E-Mail an .

Nachdem wir den Antrag geprüft haben, nehmen wir wieder mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Den finalen Antrag geben wir für Sie ins Präsidium, wo auf dem entsprechenden Formular die Einreichung bei der DFG und somit das Hochladen im elan-Portal vorab  bestätigt wird.

Das nach der Antragstellung im elan-Portal erzeugte Quittungsformular geht ebenfalls wieder an das Präsidium zur Unterschrift. Danach leiten wir die Dokumente für Sie postalisch an die DFG weiter.

Die DFG leitet die Begutachtung ein und teilt dem Präsidium seine Entscheidung mit.

Bitte beachten Sie, dass ab einer Investitionssumme über 1 Mio. Euro der gesamte Antrag in Papierform zusätzlich einmal an das MWK sowie einmal an den Landesrechnungshof (LRH) geschickt werden muss. Zudem muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) der Beschaffung des Großgerätes zustimmen.

Die Beschaffung des Großgerätes erfolgt letzendlich über das Dezernat 2 (Einkauf), mit dem Sie sich nach Genehmigung möglichst zeitnah in Verbindung zu setzen sollten.

Antragsformulare

Die Antragsformulare für Forschungsgroßgeräte finden Sie im Verwaltungsportal der Uni Oldenburg

Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an der UOL

Anteil (in Mio.) 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Landesanteil 504.750 525.000 325.000 537.500 462.500 350.000 448.000 325.000
Bundesanteil 2.679.750 1.325.000 337.500 974.000 3.754.650 350.000 448.000 3.243.500
Eigenanteil UOL   299.984 12.260 24.910 1.281.100     1.726.000
Berufungen 2.175.000     411.650 2.011.050     1.685.000
Sonstiges   850.000            

Allgemeine Informationen der DFG zu ihren Förderprogrammen

Die DFG hat zum 01.10.2018 die Einreichungsform für Forschungsgroßgeräte geändert!

Seit dem 13.07.2020 gilt die elektronische Antragstellung ebenfalls für das Progamm Großgeräte für Länder!
Alle Informationen zur elektronischen Antragstellung über ELAN finden Sie unter:

https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/elan/hinweise_antragstellende/index.html

Antragsformulare und Merkblätter aller Förderprogramme zum Download finden Sie unter:

www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/formulare_merkblaetter/index.jsp

Einzelheiten zu den Förderprogrammen finden Sie unter:

www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/index.html

Gute wissenschaftliche Praxis - Empfehlungen und Verfahrensordnung der DFG:

www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/index.html

(Stand: 16.03.2023)  |