Forschungsgroßgeräte (Art. 91b Abs.1 GG)

Was ist ein Großgerät:

"Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen." (Quelle DFG)

Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten der DFG.

BI-Webmaster (Stand: 16.09.2024)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p10209 | # |
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