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Promotion

Betreuung, Betreuungskommittee und Betreuungsvereinbarung

Die Promotionsordnung regelt in §11, Abs. 1, welche Personen als Betreuerin oder Betreuer fungieren können. Die*der Betreuer*in erstellt in der Regel das Erstgutachten zur Dissertation und ist damit auch Mitglied der Prüfungskommission, die später Disputation abnimmt.

Darüber hinaus kann ein Promotionskomitee bestimmt werden, für das die Doktorandin oder Doktorand Vorschläge unterbreiten kann. Erfolgt die Promotion in Promotionsprogrammen oder -studiengängen an der Graduiertenschule OLTECH, ist das Einsetzen eines Promotionskomitee zwingend erforderlich. Es besteht neben der*m Erstbetreuer*in aus bis zu vier weiteren Personen.

Die Beziehung zwischen Doktorand*in und Betreuer*in r sowie ggf. Promotionskomitee wird in einer Betreuungsvereinbarung (Betreuungsvereinbarung) geregelt. Nähere Informationen zur Betreuung finden sich in § 6 Abs. 4 und § 11 der Promotionsordnung.

Bei Fragen, Problemen oder Erschwernissen im Zusammenhang mit der Promotion besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich an den Promotionsausschuss oder an die für die Fakultät zuständige Ombudsperson zu wenden. Die vertrauliche Behandlung der Anfrage ist dabei selbstverständlich gewährleistet.

Annahme als Doktorand*in = Zulassung zur Promotion

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist in §8 der Promotionsordnung geregelt.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion und damit auf Annahme als Doktorand*in ist schriftlich an den Vorsitz des Promotionsausschusses zu richten. Die notwendigen Unterlagen müssen spätestens 8 Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses in Papierform oder digital per Mail als eine zusammenhängende PDF-Datei beim Promotionsbüro eingereicht werden. Dem Antrag sind gemäß § 9 der Promotionsordnung beizufügen:

  • Gesuch auf Zulassung
  • beglaubigte Kopien des Abitur-, Bachelor- und Master- Zeugnisses bzw. über den zur Promotion berechtigenden Studienabschluss*,
  • eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs,
  • das Promotionsthema (Arbeitstitel) mit einer kurzen Darstellung des Vorhabens, die mit der vorgesehenen Betreuerin oder dem vorgesehenen Betreuer abgestimmt ist,
  • Nennung der Mitglieder des Promotionskomitees, soweit eingerichtet (§ 11, Abs. 2),
  • eine Erklärung über etwaige frühere erfolglose Promotionsgesuche mit Nachweis des Abbruchs,
  • ggf. ein Antrag auf Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens,
  • im Falle einer Promotion im Joint Degree eine Kopie des Agreement for a Joint Supervision of a Doctorate (diese kann ggf. auch nachgereicht werden),
  • eine Erklärung darüber, dass die Regelungen zu guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bekannt sind und befolgt werden,
  • eine Erklärug darüber, dass im Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben keine kommerziellen Vermittlungs- oder Beratungsdienste (Promotionsberatung) in Anspruch genommen worden sind,
  • ein Verzeichnis der Schriften, die die Bewerberin oder der Bewerber bereits veröffentlicht hat und
  • Betreungsvereinbarung

*Alternativ kann ein Termin zum Abgleich mit den Originalen vereinbart werden

Nach der Zulassung sollen sich die Doktorand*innen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Promotionsstudierende einschreiben. Nähere Information hierzu finden sich auf der Homepage des Immatrikulationsamtes.

Verfassen der Dissertation

Die Dissertation soll in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sein. Grundsätzlich gelten für das Verfassen der Dissertation immer die Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Oldenburg.

Die Dissertation kann in monographischer Form oder publikationsbasiert verfasst werden. Näheres regelt § 10 der Promotionsordnung.

Für die Abgabe ist die Dissertation mit einem entsprechenden Titelblatt (Muster sh. Promotionsordnung) sowie einer Eigenständigkeitserklärung (siehe Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis) zu versehen.

Abgabe der Dissertation und Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens

Die Abgabe der Dissertation und das Stellen eines Antrags auf Einleitung des Promotionsverfahrens ist in der Regel spätestens fünf Jahre nach Zulassung möglich. Auf Antrag können diese Fristen vom Promotionsausschuss um einen angemessenen Zeitraum verkürzt oder verlängert werden. Hierzu reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit Begründung und der Zustimmung des Betreuenden an uns ein. Wird der Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens nicht fristgemäß gestellt, gilt die Zulassung als zurückgenommen. Näheres regelt § 12 Abs. 1 der Promotionsordnung.

Der Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens ist schriftlich in Papierform und digital per Mail als eine zusammenhängende PDF Datei an den Promotionsausschussvorsitz zu richten. Der Antrag auf Eileitung des Promotionsverfahrens kann unabhängig von den Sitzungsterminen erfolgen.

Dem Antrag sind gemäß § 12 der Promotionsordnung folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antrag auf Einleitung eines Promotionsverfahrens/ Opening of a doctoral procedure,
  • die Dissertation im PDF-Format und eine ausgedruckte Version (auf Wunsch der Mitglieder der Prüfungskommission können weitere gedruckte Exemplare nachgefordert werden, bitte stimmen Sie sich hier im Vorfeld ab),
  • eine Erklärung darüber,
    • dass der*die Bewerber*in die Dissertation selbstständig verfasst und dass die benutzten Hilfsmittel vollständig angegeben sind,
    • ob die Dissertation in Teilen oder insgesamt bereits veröffentlicht wurde; in diesem Fall ist eine Publikationsliste beizufügen,
    • dass die Dissertation weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen einer anderen Hochschule zur Begutachtung in einem Promotionsverfahren vorliegt oder vorgelegen hat,
    • welcher Grad einer Doktorin oder eines Doktors angestrebt wird,
    • ggf. ob der angestrebte Grad in der Promotionsurkunde in der weiblichen Form als Doktorin oder in der männlichen Form als Doktor aufgeführt werden soll,
    • dass die Regelungen zu guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg befolgt worden sind,
    • erforderlichenfalls den Nachweis nach § 9 Abs. 5 über die Einschreibung als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender,
    • dass im Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben keine kommerziellen Vermittlungs- oder Beratungsdienste (Promotionsberatung) in Anspruch genommen worden sind.
    • Namensvorschläge für die weiteren Gutachter*innen.

Bei postalischer Einreichung senden Sie die Unterlagen bitte an:

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät V // Promotionsverfahren
z.Hd. [Name Sachbearbeiter*in]
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg

Eröffnung des Promotionsverfahrens, Begutachtung der Dissertation und Auslage

Der Promotionsausschuss eröffnet das Promotionsverfahren, indem er Personen zur Begutachtung der Dissertation bestellt. Als Erstgutachter*in fungiert in der Regel der*die Betreuer*in der Promotion. Darüber hinaus bestimmt der Promotionsausschuss mindestens eine weitere Person zur Gutachtenerstellung, die gemeinsam die fachliche Breite der Dissertation abdecken sollen. Promovierende können im Rahmen des Antrags auf Einleitung des Promotionsverfahrens hierfür Vorschläge unterbreiten. Bei publikationsbasierten Dissertationen muss mindestens eines der Gutachten durch eine Person erstellt werden, die gemäß den Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft der*dem Promovierenden gegenüber nicht befangen ist. Näheres zu Gutachter*innen regelt § 7 der Promotionsordnung. Bei einer Promotion im Joint Degree folgt die Bestimmung der Gutachter*innen zusätzlichen Regelungen.

Disputation

Nach Ablauf der Auslagefrist und bei Annahme der Dissertation findet die Disputation statt. Zur Durchführung der Disputation setzt der Promotionsausschuss eine Prüfungskommission ein. Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission enthält § 6 der Promotionsordnung. Bei einer Promotion im Joint Degree folgt die Zusammensetzung der Prüfungskommission zusätzlichen Regelungen.

Der*die Doktorand*in wird vom Promotionsbüro rechtzeitig über die festgelegte Zusammensetzung der Prüfungskommission informiert und übernimmt selbständig die Organisation der Disputation, d.h. die Terminierung in Abstimmung mit den Prüfer*innen sowie die Reservierung eines Raumes. Sobald Zeit und Ort festgelegt sind, muss das Promotionsbüro darüber informiert werden. Wenn die Terminplanung bereits parallel zur Begutachtung der Dissertation erfolgt, sollte darauf geachtet werden, dass das Datum der Disputation nicht zu kurz nach einem vermutlichen Ende der Auslagefrist liegt. Denn falls in Einzefällen Gutachten nicht fristgerecht abgegeben werden, kann es zu Verzögerungen im Verfahrensablauf kommen, so dass der Disputationstermin ggf. neu angesetzt werden muss.

Die Durchführung der Disputation ist in Präsenz vorgesehen. Es besteht im Einvernehmen aller Prüfungskommissionsmitglieder jedoch die Möglichkeit, die Disputation teilweise oder vollständig elektronisch durchzuführen. Alle Promovierenden, die vor August 2022 zugelassen wurden, müssen hierfür zusätzlich einen formlosen Antrag auf den Wechsel in die aktuell gültige Promotionsordnung vom 01.08.2022 einreichen.

Veröffentlichung der Dissertation und Aushändigung der Urkunde

Innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Disputation muss die Dissertation durch die*den Promovierende*n der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden. Die Veröffentlichung erfolgt über das Bibliotheks- und Informationssystem der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Näheres zur Veröffentlichung regelt § 16 der Promotionsordnung. Für die finale Fassung der Dissertation ist ein Titelblatt gemäß dem Muster der Promotionsordnung zu verwenden.

Die Promotion wird erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen und somit der*die Promovierte berechtigt, den Grad einer Doktorin oder eines Doktors zu führen.

(Stand: 19.02.2024)  | 
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