Kontakt

Leitung

+49 (0)441 798-3444

Geschäftsstelle

+49 (0)441 798-4208

Forschungsgroßgeräte (Art. 91b Abs.1 GG)

Was ist ein Großgerät:

"Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen." (Quelle DFG)

Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten der DFG.

Formulare der Universität Oldenburg für die Beantragung eines Forschungsgroßgerätes (FGG)

Im Verwaltungsportal der Uni Oldenburg finden Sie die Haushaltsanmeldung für ein FGG, mit welchem das FGG bei uns angemeldet werden kann. Mit dieser Anmeldung kommt das FGG auf die Großgeräteliste, die wiederum durch das Präsidium der UOL genehmigt wird.

Mit der Vorlage für die Genehmigung eines FGG wird die Einreichung im Präsidium durch das Dekanat genehmigt. 

Das Vorblatt zum Antrag muss vom Präsidium unterschrieben werden, damit die Genehmigung zum Hochladen bei der DFG vorliegt.

Alle o.g. Formulare sind über das Verwaltungsportal hierzugänglich.

Welche Voraussetzungen muss mein Antrag erfüllen?

Die Bruttoinvestitionssumme eines Großgerätes muss bei mindestens 200.000 Euro inkl. MwSt liegen. Die Obergrenze der Investitionssumme beträgt 7.500.000 Euro (gem. Anpassung durch die DFG am 19.12.2018).

"Die Großgeräteanträge können zu jeder Zeit eingereicht werden. Sie werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelung bei der DFG vorgelegt. Erforderlich ist die Zusicherung der 50%igen Mitfinanzierung durch das Sitzland bzw. die Hochschule". (Quelle DFG)

Hinweis: Gemäß der Verwendungsrichtlinien der DFG fallen Kosten für bspw. Wartungsverträge oder über gesetzliche Vorgaben hinausgehende Garantieleistungen nicht unter die Förderung.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Zur formellen Durchsicht und Prüfung auf Vollständigkeit senden Sie uns gerne Ihren Antrag per E-Mail an .

Nachdem wir den Antrag geprüft haben, nehmen wir wieder mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Im Dekanat des Fachbereichs wird der Antrag ebenfalls geprüft und über ein Formular (Vorlage für die Genehmigung eines Forschungsgroßgerätes nach Art. 91b Abs. 1 GG durch das Dekanat) genehmigt.

Den finalen Antrag geben wir für Sie ins Präsidium, wo anschließend auf dem entsprechenden Formular (Vorblatt zum Antrag) die Einreichung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bestätigt wird.

Die Einreichung des Antrages bei der DFG erfolgt daraufhin elektronisch durch Sie selber, indem Sie den Antrag über das elan-Portal der DFG hochladen. Bei dem Hochladen im elan-Portal wird ein Quittungsformular erzeugt, welches Sie bitte unterschrieben im Original bei uns einreichen. Ein Muster für ein Quittungsformular von der DFG finden Sie hier.

Wir leiten das Quittungsformular weiter an das Präsidium zur Unterschrift. Abschließend reichen wir die Dokumente für Sie postalisch bei der DFG ein.

Die DFG leitet die Begutachtung ein und teilt dem Präsidium seine Entscheidung mit.

Bitte beachten Sie, dass ab einer Investitionssumme über 1 Mio. Euro der gesamte Antrag in Papierform zusätzlich einmal an das MWK sowie einmal an den Landesrechnungshof (LRH) geschickt werden muss. Zudem muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) der Beschaffung des Großgerätes zustimmen.

Die Beschaffung des Großgerätes erfolgt letztendlich über das Dezernat 2 (Einkauf), mit dem Sie sich nach Genehmigung möglichst zeitnah in Verbindung setzen sollten.

Diagramm: Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an der UOL

Anteil (in Mio.) 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Landesanteil 504.750 525.000 325.000 537.500 462.500 350.000 448.000 325.000 620.000
Bundesanteil 2.679.750 1.325.000 337.500 974.000 3.754.650 350.000 448.000 3.243.500 927.700
Eigenanteil UOL   299.984 12.260 24.910 1.281.100     1.726.000 425.700
Berufungen 2.175.000     411.650 2.011.050     1.685.000  
Sonstiges   850.000              

Allgemeine Informationen der DFG zu ihren Förderprogrammen

Die DFG hat zum 01.10.2018 die Einreichungsform für Forschungsgroßgeräte geändert!

Seit dem 13.07.2020 gilt die elektronische Antragstellung ebenfalls für das Progamm Großgeräte für Länder!
Alle Informationen zur elektronischen Antragstellung über ELAN finden Sie unter:

https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/elan/hinweise_antragstellende/index.html

Antragsformulare und Merkblätter aller Förderprogramme zum Download finden Sie unter:

www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/formulare_merkblaetter/index.jsp

Einzelheiten zu den Förderprogrammen finden Sie unter:

www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/index.html

Gute wissenschaftliche Praxis - Empfehlungen und Verfahrensordnung der DFG:

www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/index.html

(Stand: 16.09.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page