Promotion
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Sachbearbeitung Kulturwissenschaftliche Fächer
Sachbearbeitung Philologische Fächer
ANSCHRIFT
Promotion
Promotionsordnungen der Fakultät III
Die Fakultät III Sprach- und Kulturwissenschaften ist aus dem Zusammenschluss der beiden Fachbereiche 2 (Kommunikation/Ästhetik) und 11 (Literatur und Sprachwissenschaften) entstanden.
Beide Promotionsordnungen enthalten Informationen darüber, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um zur Promotion zugelassen zu werden.
Kulturwissenschaftliche Fächer
- Promotionsordnung kulturwissenschaftliche Fächer (Doctoral Degree Regulations for Cultural Studies)
- Antrag auf Annahme
- Antrag auf Zulassung
Die Promotionsordnung für Promotionen der kulturwissenschaftlichen Fächer ist relevant für die Institute für Kunst und visuelle Kultur, für Materielle Kultur und für Musik. Der Vorsitzende des Promotionsauschusses ist Prof. Dr. Gunter Kreutz.
Philologische Fächer
- Promotionsordnung philologische Fächer (eine aktualisierte englische Fassung ist in Arbeit)
- Antrag auf Annahme
- Antrag auf Zulassung (Application for admission)
Die Promotionsordnung für Promotionen der philologischen Fächer ist relevant für die Institute für Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Niederlandistik und Slavistik. Vorsitzender des Promotionsausschusses der philologischen Fächer ist Prof. Dr. Anton Kirchhofer, erste stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Esther Ruigendijk, zweite stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Sabine Kyora.
Weitere Angebote für Promovierende
- Gestalten der Zukunft. Transformation der Gegenwart durch Szenarien der Digitalisierung (Beginn 10/2019, Sprecher: Prof. Dr. Thomas Alkemeyer und Prof. Dr. Martin Butler)