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Double Degree PhD-Programm
Die Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ist eines der erklärten Ziele der Universität Oldenburg. Sie setzt sich dafür ein, diese auf ihre Tätigkeit in Forschung und Lehre insbesondere auch im grenzüberschreitenden Kontext vorzubereiten.
In den Jahren 2026, 2027 und 2028 und gegebenenfalls auch darüber hinaus stellt das Präsidium der Universität Oldenburg daher für alle Fakultäten Personalmittel für jeweils ein Jahr zur Verfügung, um ein gemeinsames Double Degree PhD-Programm gemeinsam mit der strategischen Partnerhochschule Groningen anzubieten. Ermöglicht wird dies durch die Initiative „Ein Programm für Exzellenz“, welche durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung finanziert wird und Mittel zur Durchführung von binationalen Promotionen zwischen den beiden Hochschulstandorten Oldenburg und Groningen bereitstellt.
Ziel ist es, dass grenzüberschreitend Forschungsaktivitäten systematisch in allen Fakultäten erweitert werden und in gemeinsamen drittmittelgeförderten Forschungsprojekten münden. Es wird erwartet, dass die gemeinsamen Aktivitäten der betreuenden Personen deutlich über die vierjährige Zusammenarbeit der gemeinsamen Promotionsbetreuung hinausgehen.
Angestrebt ist, dass pro Fakultät eine Promotionsstelle (100% E13 TV-L) gefördert wird, die für zwei Jahre durch die Universität Oldenburg (ein Jahr durch das Präsidium, ein Jahr durch die Arbeitsgruppen/die Fakultät) finanziert wird und für weitere zwei Jahre durch eine Anstellung an der Universität Groningen. Für die zwei Jahre an der Universität Groningen muss der/die Antragsteller*In zum Zeitpunkt der Bewerbung Finanzmittel gesichert haben, da auf der Seite der Universität Groningen keine zentralen Mittel für die Position zur Verfügung stehen.
Das Double Degree PhD-Programm der Universitäten Oldenburg und Groningen wird als Sandwich-Modell mit 2 getrennten, nacheinander laufenden Arbeitsverträgen umgesetzt. Es muss eine gemeinsame Stellenausschreibung geben, um sicherzustellen, dass es ein eindeutiges Auswahlergebnis gibt.
Dauer und Finanzierung
Ab 2026 werden vom Präsidium der Universität Oldenburg im Idealfall pro Fakultät Personalmittel für eine Promotionsstelle 100% E13 TV-L für ein Jahr bereitgestellt oder 50% E13 TV-L für zwei Jahre. Das Förderformat wird in den Jahren 2027 sowie 2028 und ggfs. darüber hinaus erneut ausgeschrieben werden.
Antragsverfahren
Das Programm richtet sich an alle Fakultäten.
Antragsberechtigt sind Professor*innen beider Standorte, wobei der Antrag über die/den Oldenburger Wissenschaftler*in einzureichen ist und folgende Unterlagen umfasst:
- Ausgefülltes Antragsformular einschließlich Kurzskizze des bilateralen Forschungsprojektes und Darstellung der Einbettung in das jeweilige Forschungsprofil der Universitäten Oldenburg und Groningen
- Kostenzusage der Arbeitsgruppe / der Fakultät der Universität Oldenburg
- Unterzeichneter Letter of Intent, der die Finanzierungszusage des PI der Universität Groningen enthält, da auf der Seite der Universität Groningen keine zentralen Mittel für die Position zur Verfügung stehen.
Förderanträge sind bis zum 28. Februar 2026 zu stellen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag in elektronischer Form über das Antragsportal ein.
In einer Auswahlsitzung nach Ende des Ausschreibungszeitraums entscheidet das Auswahlgremium, bestehend aus der Vorsitzenden Prof. Dr. Katharina Al-Shamery (Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales) und weiteren Mitgliedern über die eingegangenen Förderanträge. Bei Eingang von mehreren Bewerbungen wird ein Ranking erstellt.
Bewertungskriterien
- Potential der geplanten Zusammenarbeit über den Zeitraum der Maßnahme hinaus
- Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens mit sichtbaren Ergebnissen (Workshops, Publikationen, Antragsskizzen)
- Mehrwert für die Kooperation der beiden Universitäten.
Die Antragstellenden werden schnellstmöglich über die Entscheidung informiert. Nach Bewilligung sollte das Promotionsvorhaben im Laufe des nächsten halben Jahres, in der Regel spätestens bis zum 01.10.2026, begonnen werden.
Visiting Fellow Programm
Das „Visiting Fellow Programme“ richtet sich an alle Wissenschaftler*innen ab abgeschlossener PhD-Phase, die einen zwei- bis viermonatigen Forschungsaufenthalt an der jeweils anderen Hochschule realisieren möchten.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, einen Rahmen für die Vorbereitung eines gemeinsamen Forschungsprojektes bzw. Forschungsantrags zu schaffen oder für die Universität Oldenburg als langfristigen Arbeitsort zu werben. In dieser Förderinitiative können neben der RUG auch andere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kulturelle oder administrative Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen besucht werden.
Ebenso können Forscher*innen (mit Promotion oder höherem Abschluss) der RUG sowie anderer Hochschulen an die UOL eingeladen werden. Die Bewerbung wird zusammen mit einem Unterstützungsschreiben einer Wissenschaftlerin / eines Wissenschaftlers der UOL eingereicht.
Der Aufenthalt soll der Vorbereitung eines gemeinsamen Forschungsprojekts und/oder eines gemeinsamen Forschungsantrags (z. B. DFG-Forschungsförderung, PRIME, ESI-Förderung, Förderung von Nachwuchsgruppen durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Marie Curie, Alexander von Humboldt-Stiftung, Interreg Nordsee, Interreg Deutschland-Niederlande) und/oder der Förderung der UOL als langfristiger Arbeitsort dienen.
Ermöglicht wird dieses Mobilitätsprogramm durch die Initiative „Ein Programm für Exzellenz“, welches durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung finanziert wird.
Wer kann teilnehmen?
Das Programm richtet sich an alle Fakultäten.
Wissenschaftler*innen ab PhD-Phase sind eingeladen, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Dauer und Finanzierung
Es werden Aufenthalte von zwei bis vier Monaten gefördert. Beantragt werden können Mittel für Fahrt- und Aufenthaltskosten i.H.v. max. 6.000 Euro sowie Sachmittel i.H.v. max. 500 Euro pro Mobilität. Die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten erfolgt nach der Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO).
Antragstellung
Förderanträge sind bis zum 28. Februar 2026 möglich.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag in elektronischer Form über das Antragsportal ein:
In einer Auswahlsitzung nach Ende des Ausschreibungszeitraums entscheidet das Auswahlgremium, bestehend aus der Vorsitzenden Prof. Dr. Katharina Al-Shamery (Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales) und weiteren Mitgliedern über die eingegangenen Förderanträge. Die Antragstellenden werden schnellstmöglich über die Entscheidung informiert.
Bewertungskriterien
- Potential der geplanten Zusammenarbeit über den Zeitraum der Maßnahme hinaus
- Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens mit sichtbaren Ergebnissen
- Mehrwert für die Kooperation der beiden Universitäten.
UOL-RUG Networks
Das Programm „UOL-RUG Networks“ zielt auf eine weitere Vernetzung der beiden Hochschulen Oldenburg und Groningen.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, allen Studierenden, Doktorand*innen, Postdoktorand*innen sowie Professor*innen beider Hochschulen im Rahmen von niedrigschwelligen Förderformaten diverse Möglichkeiten der Vernetzung zu bieten. So können z.B. virtuelle und/oder hybride Kolloquien, gemeinsame Tagungen und Workshops, faculty visits, kurzfristige Kennenlernformate, Teilnahme an PhD-Tagen, PhD Karrieretage, PhD technical courses u.v.m. einfach und unbürokratisch beantragt werden.
Ermöglicht wird dieses Mobilitätsprogramm durch die Initiative „Ein Programm für Exzellenz“, welches durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung finanziert wird.
Wer kann teilnehmen?
Das Programm richtet sich an alle Fakultäten der Universität Oldenburg.
Wissenschaftler*innen ab PhD-Phase sind eingeladen, einen Antrag auf Förderung mit Kolleg*innen der Universität Groningen zu planen. Anträge sind über eine*n Hochschullehrende*n der Universität Oldenburg einzureichen.
Dauer und Finanzierung
Es werden Reise- und Aufenthaltskosten sowie Sachmittel bis zu einer maximalen Summe i.H.v. 5.000 Euro finanziert.
Antragstellung
Förderanträge sind bis zum 28. Februar 2026 zu stellen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag in elektronischer Form über das Antragsportal ein.
In einer Auswahlsitzung nach Ende des Ausschreibungszeitraums entscheidet das Auswahlgremium, bestehend aus der Vorsitzenden Prof. Dr. Katharina Al-Shamery (Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales) und weiteren Mitgliedern über die eingegangenen Förderanträge. Die Antragstellenden werden schnellstmöglich über die Entscheidung informiert.
Bewertungskriterien
- Potential der geplanten Zusammenarbeit über den Zeitraum der Maßnahme hinaus
- Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens mit sichtbaren Ergebnissen (Workshops, Publikationen, Antragsskizzen)
- Mehrwert für die Kooperation der beiden Universitäten.
Brown Bag-Talks
Das Programm „Brown Bag-Talks“ zielt auf eine weitere Vernetzung der Studierenden, Doktorand*innen, Postdoktorand*innen, Forschenden und des Wissenschaftsmanagements der Hochschulstandorte Oldenburg und Groningen.
Mit der Förderlinie „Brown Bag-Talks“ werden Vortragsformate (digital oder in Präsenz) unterstützt. Ziel der Förderung ist es, im Rahmen eines Vortrags innovative Ideen in die Hochschule zu tragen. Die Sessions werden in einem zeitlichen Rahmen von einer Stunde gehalten. Dabei stehen vor allem die anschließende Diskussion und der Meinungsaustausch im Vordergrund.
Ermöglicht wird dieses Programm durch die Initiative „Ein Programm für Exzellenz“, welche durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung finanziert wird.
Wer kann teilnehmen?
Das Programm richtet sich an alle Fakultäten. Wissenschaftler*innen ab PhD-Phase sind eingeladen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der Universität Oldenburg.
Dauer und Finanzierung
Im Einzelnen förderfähig sind
- Sachmittel
- Mittel für Hilfskräfte.
Pro Veranstaltung können Mittel i.H.v. max. 1.000,00 Euro beantragt werden.
Antragstellung
Förderanträge sind bis zum 28. Februar 2026 zu stellen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag in elektronischer Form über das Antragsportal ein.
In einer Auswahlsitzung nach Ende des Ausschreibungszeitraums entscheidet das Auswahlgremium, bestehend aus der Vorsitzenden Prof. Dr. Katharina Al-Shamery (Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales) und weiteren Mitgliedern über die eingegangenen Förderanträge. Die Antragstellenden werden schnellstmöglich über die Entscheidung informiert.
Bewertungskriterien
- Potential der geplanten Zusammenarbeit über den Zeitraum der Maßnahme hinaus
- Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens mit sichtbaren Ergebnissen (Workshops, Publikationen, Antragsskizzen)
- Mehrwert für die Kooperation der beiden Universitäten.
Job shadowing
Beim Job Shadowing handelt es sich um ein selbstorganisiertes Aufenthaltsprogramm, das dem Ziel dient, den eigenen Arbeitsbereich an der Rijksuniversiteit Groningen (RUG) kennen zu lernen. Es kann sich dabei z.B. um Besuche in Verwaltungseinheiten, Fakultäten, Bibliothekssystemen oder Rechenzentren handeln.
Sie begleiten den Arbeitsalltag in Ihrem Tätigkeitsfeld an der RUG und sammeln durch diese Hospitation wertvolle Erfahrungen für Ihre Arbeit an der Universität Oldenburg. Durch das Job Shadowing können Sie und Ihre Kolleg*innen an der Partnerhochschule internationale Kontakte knüpfen, andere Arbeitsansätze kennenlernen und die neuen Ideen auch mit dem Team der UOL teilen.
Ermöglicht wird dieses Mobilitätsprogramm durch die Initiative „Ein Programm für Exzellenz“, welches durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung finanziert wird.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung, die ihre internationale Kompetenz ausweiten und sich fachlich und persönlich weiterentwickeln möchten. Bewerbungsberechtigt sind Mitarbeitende, deren Stellenanteil mindestens 50% der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.
Aus diesen Universitätsbereichen kann beispielsweise Hochschulpersonal gefördert werden:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fakultäten
- Finanzen
- Personal
- Öffentlichkeitsarbeit
Vorteile des Job Shadowings
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der sozialen, ggf. auch der sprachlichen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Jede*r Teilnehmer*in erhält ein Teilnahmezertifikat
Dauer und Finanzierung
Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Arbeitswoche, können jedoch auch für kürzere oder längere Zeiträume geplant werden.
Beantragt werden können Mittel für Fahrt- und Aufenthaltskosten. Die Erstattung erfolgt nach der Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO). Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung kann darüber hinaus einen Antrag auf zusätzliche Mittel stellen. Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
Sprachkenntnisse
Gleichwohl unsere niederländischen Kolleg*innen oftmals hervorragend Deutsch sprechen, müssen entsprechende Sprachkenntnisse in Englisch, gerne auch in Niederländisch, vorhanden sein. Im Portal PEOE.IP können Sie sich für das Weiterbildungsprogramm anmelden, das u.a. Englischkurse auf verschiedenen Niveau-Stufen beinhaltet. Niederländischkurse auf unterschiedlichen Niveau-Stufen werden vom Sprachenzentrum Niederländisch // Universität Oldenburg und auch von der VHS Oldenburg angeboten Sprachen – VHS Oldenburg.
Antragstellung
Förderanträge sind bis zum 28. Februar 2026 möglich.
Bitte reichen Sie nach Abstimmung Ihres Vorhabens mit Ihrem Vorgesetzten Ihren Antrag in elektronischer Form über das Antragsportal ein.
Konferenz- und Forschungsreisen für Studierende
Die UOL finanziert durch die Förderung Konferenz- und Forschungsreisen von Studierenden: die Möglichkeit, Erfahrungen in der Wissenschaft zu sammeln und eigene erste Ergebnisse zu präsentieren, hängt oft von privaten finanziellen Mitteln und/oder den Ressourcen der betreuenden Forscher*innen ab. Die zentralen Unterstützungsdienste sollen deutlich ausgebaut werden, damit Studierende einen Einblick in den akademischen Beruf erhalten, Erfahrungen auf (inter)nationaler Ebene sammeln und frühzeitig Netzwerke aufbauen können. Das Programm „forschen@studium” hat einen ähnlichen Service erfolgreich getestet. Dieser Ansatz soll mit diesem Vorschlag in modifizierter Form fortgesetzt und erweitert werden, einschließlich der Möglichkeit, sich für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an Fachkursen an anderen Universitäten oder ähnlichem zu bewerben.
Weitere Informationen folgen in Kürze. Kontakt für Fragen: Team forschen@studium