Benutzerordnung

Benutzungsordnung für die Rechnersysteme

1. Allgemeines

§1 Zweck und Geltungsbereich

Entsprechend ihres Einsatzzweckes für Forschungsarbeiten, zur Unterstützung spezieller Lehrveranstaltungen und zur Unterstützung allgemeiner Lehrveranstaltungen sind die Rechnersysteme des Department für Informatik organisatorisch einzelnen Abteilungen des Fachbereiches oder dem Arbeitsbereich Rechnerbetrieb Informatik (ARBI) zugeordnet. Die Benutzungsordnung regelt die Inanspruchnahme von Leistungen sämtlicher Rechnersysteme des Fachbereichs Informatik unabhängig von ihrer organistatorischen Zuordnung.

§2 Inanspruchnahme der Rechnersysteme des Fachbereichs

Die Leistungen, die durch die Rechnersysteme des Fachbereichs angeboten werden, stehen in Zusammenhang mit der Forschung und Lehre des Fachbereichs und werden in Handbüchern und Mitteilungen der Abteilungen oder der ARBI bekanntgemacht. Diese Leistungen stehen den in §3 genannten Nutzungsberechtigten für Lehre, Forschung und Entwicklung und zur Erledigung sonstiger Dienstaufgaben zur Verfügung. die Leistungen der Rechnersysteme des Fachbereichs sind in wirschaftlicher und dem Zweck angemessener Weise zu benutzen. Ein Entgelt für die Nutzung wird in der Regel nicht erhoben. Kosten für Sonderleistungen wie Datenübertragung, externe Ressourcen, spezielles Verbrauchsmaterial usw. können in Rechnung gestellt werden.

§3 Nutzungsberechtigte

Nutzungsberechtigte sind

  1. Alle Angehörigen des Fachbereichs Informatik der Universität Oldenburg (§ 44 NHG).
  2. Andere Mitglieder des Fachbereichs Informatik der Universität Oldenburg, sowie andere Personen, die im Rahmen von Forschungs- und Lehrtätigkeiten mit Mitgliedern und Angehörigen des Fachbereichs Informatik zusammenarbeiten oder an Lehrveranstaltungen oder Kursen des Fachbereichs Informatik teilnehmen.

§4 Benutzer

Bemutzer sind diejenigen Personen, die die Leistungen der Rechnersysteme des Fachbereichs umittelbar in Anspruch nehmen.

2. Benutzungserlaubnis

§5 Beantragungsverfahren

Die Erlaubnis zur Inanspruchnahme der Leistungen der Rechnersysteme des Fachbereichs wird schriftlich durch den Nutzungsbrechtigten bei dem für das jeweilige Rechnersystem verantwortlichen Leiter der Abteilung bzw. dem Leiter der ARBI beantragt. Der Antrag muß u.a. enthalten:

  1. Angaben die die Person des Benutzers bezeichnen;
  2. Angaben über die vorgesehene Arbeit und ihre Zuordnung zu den Aktivitäten des Fachbereichs Informatik;
  3. Angaben, die die zu benutzenden Rechnersysteme, die Art und den Umfang der Inanspruchnahme der Rechnersysteme beschreiben;
  4. Eine Erklärung des Antragstellers zur Einhaltung dieser Benutzerordnung.

§6 Benutzungserlaubnis

Der Leiter der Abteilung des Fachbereichs bzw. der ARBI teilt die Benuztungserlaubnis dem Nutzungsberechtigten schriftlich mit. Die Benutzungserlaubnis kann eingeschränkt oder verweigert werden, wenn

  1. ein Verstoß gegen §2, Satz 3, §9 oder §12 erkennbar ist.
  2. die Zweckbestimmung der Rechnersysteme dies erfordert.
  3. für einen ordnungsgemäßen Betrieb eine Zuordnung von Betriebsmitteln und Betriebszeiten erforderlich ist.

§7 Erlöschen der Benutzungserlaubnis

Die Benutzungserlaubnis ist befristet. Sie erlischt, wenn die Frist abgelaufen und keine Verlängerung genehmigt worden ist. Darüberhinaus erlischt sie aufgrund einer entsprechenden Mitteilung des Nutzungsberechtigten und beim Entfallen der Nutzungsberechtigung gemäß §3.

§8 Entziehen und Einschränken der Benutzungserlaubnis

Der Leiter der Abteilung des Fachbereichs oder der ARBI kann einem Benutzer die Benutzungserlaubnis entziehen oder die Benutzungserlaubnis einschränken, wenn der Benutzer gegen Vorschrifen dieser Ordnung verstößt. In strittigen Fällen entscheidet die Rechnerkommission des Fachbereichs.

3. Benutzung - Vorschriften für die Rechnersysteme des Fachbereichs

§9 Betriebliche Vorschriften

Für den Aufenthalt in der Rechner-Räumen des Fachbereichs, für die Benutzung der zur Selbsbedienung zur Verfügung stehenden Geräte sowie für de Inanspruchnahme der Rechnersysteme sind allgemeine Sicherheitsvorschriften, die Vorschriftn der Hausordnung, die Vorschriften dieser Ordnung und die Bedienungsanleitungen zu beachten.

§10 Sicherheit von Datenmaterial

Der Fachbereich Informatik bemüht sich, seine Rechnersysteme nach dem Stand der Technik zu betreiben; eine Haftung für Schäden bei Inanspruchnahme von Leistungen der Rechnersysteme ist ausgeschlossen.

§11 Verarbeitung schutzbedürftiger Daten

Die Verarbeitung von Daten, die schutzbedürftig im Sinne der gültigen Datenschutzbestimmungen sind, ist den Benutzern nur nach Rücksprache mit den Leitern der Abteilungen des Fachbereichs oder der ARBI und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Informationen und Beratung zur Verarbeitung schutzbedürftiger Daten sind beim Datenschutzbeauftragten der Universität zu erhalten.

§12 Mißbräuchliche Benutzung

  1. Die Benutzer sind verpflichtet, die für die Arbeit mit den Einrichtungen des Fachbereichs Informatik geltenden Richtlinien und Bestimmungen einzuhalten.
  2. Die Benutzer dürfen Hardware, Software oder Dokumentationen, die ihnen vom Fachbereich Informatik direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden, ohne ausdrückliche Genehmigung des Leiters der Abteilung, der die Benutzungserlaubnis erteilt hat und des Leiters der ARBI nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zugänglich machen.
  3. Der Benutzer hat alle Maßnahmen zu unterlassen, die lokal oder entfernt Systeme oder Peripherie sowie Programme und Daten in nicht den Zweck entsprechender Weise verändern oder zerstören.
  4. Eine gewerbsmäßige Nutzung der Rechnersysteme des Fachbereichs ist nicht erlaubt.

§13 Berichte

Nach Aufforderung durch die Leiter der Abteilungen des Fachbereichs oder der ARBI ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, einen Bericht über die Benutzung der Rechenanlagen und den dabei gewonnenen Erfahrungen abzugeben. Bei der Veröffentlichung von Ergebnissen ist anzugeben, daß sie auf Rechnern des Fachbereichs Informatik erstellt wurden.

§14 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Oktober 1990 in Kraft.

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page