Kontakt
Für alle Fragen rund ums Studium:
Für Fragen zum Studiengang/-fach:Bewerbungsunterlagen
Humanmedizin - Staatsexamen
Sie möchten Humanmedizin im Staatsexamen studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
- Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Studienbeginn ins 1. Fachsemester ist immer der 01. Oktober.
Hochschulstart.de: Altabiturienten bewerben sich bis zum 31.05. und Neuabiturienten bis zum 15.07.
uni-assist: Für internationale Bewerberinnen und Bewerber gilt die Bewerbungsfrist 15.07.
Bitte beachten: An dieser Stelle kann nicht jede Gegebenheit abgebildet werden. Bitte entnehmen Sie der Auflistung Wer bewirbt sich wo [pdf], ob Sie sich bei Hochschulstart oder uni-assist bewerben.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen rund um das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Für internationale Nicht-EU-Bewerber gelten andere Voraussetzungen als die unten genannten.
Folgende Abschlüsse berechtigen zum Studium der Humanmedizin:
- Allgemeine Hochschulreife
- Allgemeine Fachhochschulreife in Verbindung mit einer der u. g. Berufsausbildung
- Fachoberschule Gesundheit mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Gesundheit und Pflege mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Z-Prüfung Medizin
Berufliche Vorbildung bestehend aus dreijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufstätigkeit in den folgenden Berufen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Hebamme/Entbindungshelfer*in
- Medizinische/r Fachangestellte*r
- Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
- Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Medizinisch-technische*r Assistent*in für Funktionsdiagnostik
- Pflegefachmann/-frau
* Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass eine Fachhochschulreife, die außerhalb Niedersachsens erworben wurde, für eine Zulassung zum Studium gilt. Dafür müssen die Voraussetzungen (Gesamtstunden) und Inhalte der Fächer der Fachhochschulreife für Gesundheit, Gesundheit und Soziales, Gesundheit und Pflege oder Sozial- und Gesundheitswesen, jeweils mit dem Schwerpunkt Gesundheit, gleichwertig mit der aus Niedersachsen sein. Die Anerkennung dazu erfolgt über das Kultusministerium Niedersachsen. Rückfragen hierzu richten Sie bitte auch an das Ministerium.
Weitere Details zur Studienberechtigung