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Zahlen und Fakten

Dauer:
12 Semester
Abschluss:
Staatsexamen
Sprache:
Deutsch
zulassungsbeschränkt
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Humanmedizin - Staatsexamen

Mit der Errichtung des Modellstudiengangs "Humanmedizin" wird seit dem Wintersemester 2012/13 an der Universität Oldenburg eine Medizinerausbildung mit medizinischem Staatsexamen in Deutschland (Oldenburg) und Kooperation mit der Rijksuniversiteit Groningen in den Niederlanden angeboten. Ab dem Wintersemester 2022/23 werden jährlich 120 Studierende zugelassen.
 

Ausrichtung und Ziele

Die vielfältigen Inhalte des Medizinstudiums werden durch die bundesweit einheitliche Approbationsordnung vorgegeben. Auch im Modellstudiengang in Oldenburg werden diese Inhalte gelehrt, sie werden allerdings auf neue Weise miteinander verknüpft und möglichst integriert und fächerübergreifend unterrichtet. Vom ersten Tag an werden nicht nur grundlagenwissenschaftliche Fächer sondern auch klinische Inhalte gelehrt. Neben den in der Approbationsordnung geforderten Fächern wird in Oldenburg besonderer Wert auf die Ausbildung in Forschung und Kommunikation gelegt.

Das Studium der Humanmedizin wird durch die Approbationsordnung weitgehend geregelt. In Oldenburg wird das Studium als sogenannter Modellstudiengang angeboten, dadurch sind gewisse Abweichungen von der Approbationsordnung erlaubt.

Das Studium gliedert sich in Oldenburg in zwei wesentliche Abschnitte. In den ersten drei Jahren werden grundlagenwissenschaftliche genauso wie medizinisch-klinische Inhalte integriert vermittelt. Daneben werden die Studierenden in Kommunikationsfähigkeiten, praktische Fähigkeiten und Forschungstätigkeiten geschult. Einblicke in die ärztliche Praxis erhalten sie u.a. durch einwöchige Allgemeinarztpraktika, die ein- bis zweimal pro Semester absolviert werden. Im vierten Studienjahr nimmt der Praxisanteil im Studium deutlich zu. Es werden verschiedene Blockpraktika und strukturierter Unterricht in Kliniken durchlaufen. Diese Tätigkeiten werden durch entsprechende Veranstaltungen vorbereitet. Die Studierenden schreiben eine 12-wöchige Forschungsarbeit. Im sechsten Studienjahr absolvieren sie ihr Praktisches Jahr, das aus drei Tertialen zu jeweils 16 Wochen besteht.

Studierende im Studiengang Humanmedizin der Universität Oldenburg haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums an der Universität Groningen zu verbringen.

    Sprachkenntnisse

    Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.

    Ihre Deutschkenntnisse können Sie insbesondere durch eine der folgenden Sprachprüfungen nachweisen:

    • DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Stufe 2)
    • TestDaF: Test – Deutsch als Fremdsprache (mit Niveau 4 in allen vier Bereichen)
    • Feststellungsprüfung am Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
    • DSD II: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz II
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS))
    • telc Deutsch C1 Hochschule: Zeugnis über die bestandene Prüfung
       

    Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Sprachlichen Voraussetzungen

      Berufs- und Tätigkeitsfelder

      Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium und der staatlichen Approbation eröffnen sich zahlreiche Berufsfelder. In der Medizin im engeren Sinn kann eine Weiterbildung in allein 33 Fachgebieten (von Allgemeinmedizin bis Urologie) gewählt werden. Je nach Interesse können die Ärztinnen und Ärzte in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen arbeiten, z.B. in einer Klinik, in medizinischen Versorgungszentren oder niedergelassen in einer Praxis. Aber auch Tätigkeitsfelder, die nicht Patienten-orientiert sind, eröffnen sich, beispielsweise in der Pharma-Industrie, in Lehre und Forschung z.B. an einer Universität, in öffentlichen Einrichtungen, Krankenkassen, Verbänden oder in Bereichen wie Public Health, Medizinjournalismus, Qualitätsmanagement oder Medizin-Informatik.

        Zugangsvoraussetzungen

        Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen oder beruflichen Vorbildung dazu berechtigt sind – also über die Hochschulreife verfügen.

        1. Fachsemester / Hochschulstart
        – Hochschulzugangsberechtigung: deutsch
        – Staatsangehörigkeit: alle

        Eine Hochschulzugangsberechtigung kann auf unterschiedlichen schulischen und/oder beruflichen Wegen erworben werden. Im Folgenden finden Sie die Regelungen des Landes Niedersachsen:

        Humanmedizin – Mit und ohne Abitur studieren

        1. Fachsemester / Hochschulstart  
        – Hochschulzugangsberechtigung: international
        – Staatsangehörigkeit: deutsch, EU, EWR

        Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich.

        1. Fachsemester / uni-assist  
        – Hochschulzugangsberechtigung: international
        – Staatsangehörigkeit: außerhalb EU/EWR, staatenlos

        Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein TestAS-Zertifikat sowie ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich.

         

        Höhere Fachsemester  
        – Hochschulzugangsberechtigung: alle
        – Staatsangehörigkeit: alle

        Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein entsprechender Leistungsstand nachzuweisen. Haben Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, ist eine zusätzliche Prüfung durch uni-assist sowie ein Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse erforderlich.

        Der Studiengang Humanmedizin – Staatsexamen ist zulassungsbeschränkt.

        Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Eine Zulassung ist daher grundsätzlich nur möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind und Ihre Bewerbung eine ausreichende Platzierung in der Rangliste erreicht.

          Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

          1. Fachsemester 
          – Hochschulzugangsberechtigung: deutsch
          – Staatsangehörigkeit: alle

          und

          1. Fachsemester 
          – Hochschulzugangsberechtigung: international
          – Staatsangehörigkeit: deutsch, EU, EWR

          Die Bewerbung für das 1. Semester erfolgt nicht direkt bei den Hochschulen, sondern über Hochschulstart.

          Bitte beachten sie die Bewerbungsfristen:

          • 28.04. bis 31.05. zum Wintersemester für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (so genannte Altabiturient*innen)
          • 28.04. bis 15.07. zum Wintersemester für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben (so genannte Neuabiturient*innen)

          Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren richten Sie bitte an den Bewerberservice von Hochschulstart.

          1. Fachsemester 
          – Hochschulzugangsberechtigung: international
          – Staatsangehörigkeit: außerhalb EU/EWR, staatenlos

          Die Bewerbung für das 1. Semester zum Wintersemester erfolgt online über die Servicestelle uni-assist.

          • Bewerbungszeitraum: 15.05. bis 15.07.

          Die Bearbeitungszeit von uni-assist beträgt ca. 4 Wochen. Kalkulieren Sie bitte mindestens 8 Wochen für die Beantragung eines Visums ein.

           

          Höhere Fachsemester 
          – Hochschulzugangsberechtigung: alle
          – Staatsangehörigkeit: alle

          Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Universität Oldenburg.

          • Wintersemester: 01.06. bis 15.07.
          • Sommersemester: 15.12. bis 15.01. des Folgejahres

          Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse sowie eine zusätzliche Prüfung durch uni-assist erforderlich.

          Fristen uni-assist:

          • Wintersemester: 15.05. bis 15.07.
          • Sommersemester: 15.11. bis 15.01. des Folgejahres

          Detaillierte Informationen erhalten sie auf dieser Webseite:  
          Bewerben – höheres Fachsemester

          Bei doppelter Staatsangehörigkeit hat immer die deutsche/EU-/EWR*-Staatsangehörigkeit Vorrang.

          *EWR = Europäischer Wirtschaftsraum. Folgende Länder aus dem EWR sind ergänzend zu EU-Ländern laut Hochschulstart darunter zu verstehen: Island, Liechtenstein und Norwegen.

            InfoPortal Studium (Stand: 19.12.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/stud/551
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