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- Dauer: 12 Semester
- Abschluss: Staatsexamen
- Sprache: Deutsch
- zulassungsbeschränkt
- Besondere Zugangsvoraussetzungen
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Aktuelles
Schnuppern bei der Humanmedizin
Nach vorheriger Absprache über studekems@uol.de ist es möglich an Lehrveranstaltungen der Humanmedizin während der Semesterzeiten der Humanmedizin teilzunehmen.
Humanmedizin - Staatsexamen
Mit der Errichtung des Modellstudiengangs "Humanmedizin" wird seit dem Wintersemester 2012/13 an der Universität Oldenburg eine Medizinerausbildung mit medizinischem Staatsexamen in Deutschland (Oldenburg) und enger Kooperation mit der Rijksuniversiteit Groningen in den Niederlanden angeboten. In dem gemeinsamen Projekt der beiden Universitäten Oldenburg und Groningen (European Medical School) wurden ab dem Wintersemester 2012/13 jährlich 40 Studierende für das Fach Humanmedizin in Oldenburg aufgenommen. Ab dem Wintersemester 2022/23 werden jährlich 120 Studierende zugelassen.
Ausrichtung und Ziele
Die vielfältigen Inhalte des Medizinstudiums werden durch die bundesweit einheitliche Approbationsordnung vorgegeben. Auch im Modellstudiengang in Oldenburg werden diese Inhalte gelehrt, sie werden allerdings auf neue Weise miteinander verknüpft und möglichst integriert und fächerübergreifend unterrichtet. Vom ersten Tag an werden nicht nur grundlagenwissenschaftliche Fächer sondern auch klinische Inhalte gelehrt. Neben den in der Approbationsordnung geforderten Fächern wird in Oldenburg besonderer Wert auf die Ausbildung in Forschung und Kommunikation gelegt.
Das Studium der Humanmedizin wird durch die Approbationsordnung weitgehend geregelt. In Oldenburg wird das Studium als sogenannter Modellstudiengang angeboten, dadurch sind gewisse Abweichungen von der Approbationsordnung erlaubt.
Das Studium gliedert sich in Oldenburg in zwei wesentliche Abschnitte. In den ersten drei Jahren werden grundlagenwissenschaftliche genauso wie medizinisch-klinische Inhalte integriert vermittelt. Daneben werden die Studierenden in Kommunikationsfähigkeiten, praktische Fähigkeiten und Forschungstätigkeiten geschult. Einblicke in die ärztliche Praxis erhalten sie u.a. durch einwöchige Allgemeinarztpraktika, die ein- bis zweimal pro Semester absolviert werden.
Im vierten Studienjahr nimmt der Praxisanteil im Studium deutlich zu. Es werden verschiedene Blockpraktika in Kliniken durchlaufen. Diese Tätigkeiten werden durch entsprechende Module vorbereitet. Im fünften Studienjahr folgt wieder ein Unterrichtsblock, gefolgt von weiteren drei Blockpraktika in Kliniken und Praxen und die Studierenden schreiben eine 16-wöchige Forschungsarbeit. Im sechsten Studienjahr absolvieren sie ihr Praktisches Jahr, das aus drei Tertialen zu jeweils 16 Wochen besteht.
Studierende im Studiengang Humanmedizin der Universität Oldenburg haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums an der Universität Groningen zu verbringen. Die für den Aufenthalt in Groningen notwendigen Sprachkenntnisse können während des Studiums erworben werden. Der Erwerb der Niederländischen Sprache ist jedoch nicht Voraussetzung für einen erfolgreichen Studienabschluss.
Während des Austauschjahres fallen keine Studiengebühren in Groningen an.
Englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt, da Teile des Unterrichts auch in Englisch stattfinden werden.
Sprachkenntnisse
Die für den Aufenthalt in Groningen notwendigen Sprachkenntnisse können während des Studiums erworben werden. Der Erwerb der Niederländischen Sprache ist jedoch nicht Voraussetzung für einen erfolgreichen Studienabschluss. Englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt, da Teile des Unterrichts auch in Englisch stattfinden werden.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:
Deutschkenntnisse
- durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
- durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.
Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Sprachlichen Voraussetzungen
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium und der staatlichen Approbation eröffnen sich zahlreiche Berufsfelder. In der Medizin im engeren Sinn kann eine Weiterbildung in allein 33 Fachgebieten (von Allgemeinmedizin bis Urologie) gewählt werden. Je nach Interesse können die Ärztinnen und Ärzte in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen arbeiten, z.B. in einer Klinik, in medizinischen Versorgungszentren oder niedergelassen in einer Praxis. Aber auch Tätigkeitsfelder, die nicht Patienten-orientiert sind, eröffnen sich, beispielsweise in der Pharma-Industrie, in Lehre und Forschung z.B. an einer Universität, in öffentlichen Einrichtungen, Krankenkassen, Verbänden oder in Bereichen wie Public Health, Medizinjournalismus, Qualitätsmanagement oder Medizin-Informatik.
Zugangsvoraussetzungen
Für internationale Nicht-EU-Bewerber gelten andere Voraussetzungen als die unten genannten.
Folgende Abschlüsse berechtigen zum Studium der Humanmedizin:
- Allgemeine Hochschulreife
- Allgemeine Fachhochschulreife in Verbindung mit einer der u. g. Berufsausbildung
- Fachoberschule Gesundheit mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Gesundheit und Pflege mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Z-Prüfung Medizin
Berufliche Vorbildung bestehend aus dreijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufstätigkeit in den folgenden Berufen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Hebamme/Entbindungshelfer*in
- Medizinische/r Fachangestellte*r
- Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
- Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Medizinisch-technische*r Assistent*in für Funktionsdiagnostik
- Pflegefachmann/-frau
* Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass eine Fachhochschulreife, die außerhalb Niedersachsens erworben wurde, für eine Zulassung zum Studium gilt. Dafür müssen die Voraussetzungen (Gesamtstunden) und Inhalte der Fächer der Fachhochschulreife für Gesundheit, Gesundheit und Soziales, Gesundheit und Pflege oder Sozial- und Gesundheitswesen, jeweils mit dem Schwerpunkt Gesundheit, gleichwertig mit der aus Niedersachsen sein. Die Anerkennung dazu erfolgt über das Kultusministerium Niedersachsen. Rückfragen hierzu richten Sie bitte auch an das Ministerium.
Weitere Details zur Studienberechtigung
Bewerbung/Zulassungsmodalitäten
Die Bewerbung ins 1. Semester zum Wintersemester erfolgt für Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und EU-BewerberInnen über Hochschulstart.de die Stiftung für Hochschulzulassung.
Bitte beachten sie die Bewerbungsfristen:
- Anfang Mai bis 31.05. zum Wintersemester für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (so genannte Altabiturienten)
- Anfang Mai bis 15.07. zum Wintersemester für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben (so genannte Neuabiturienten)
Internationale Bewerber*innen bewerben sich über uni-assist.de
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Bewerbungsprozess