Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen) und Sportwissenschaft - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen) und Sportwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen) ist zulassungsfrei.
  • Das Studienfach Sportwissenschaft ist zulassungsbeschränkt.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Nachweis kompetenter Beherrschung der spanischen Sprache auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Detaillierte Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie bei der Universität Bremen

Sportwissenschaft

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Für die Bewerbung um einen Studienplatz im Fach Sportwissenschaft in den Bachelorstudiengängen (auch höhere Semester) ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Sporteignungsprüfung erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine praktische Prüfung aus den Bereichen Individual- und Mannschaftssport sowie einem Ausdauerlauf. Unabhängig von der Sporteignungsprüfung müssen Sie sich beim Immatrikulationsamt um einen Studienplatz bewerben. Für die Bewerbung zur Sporteignungsprüfung ist kein Abiturzeugnis oder entsprechende Unterlagen zur Hochschulreife erforderlich. Diese Unterlagen benötigt ausschließlich das Immatrikulationsamt.

Hinweise zur Sporteignungsfeststellung finden Sie auf der Internetseite:
Sportwissenschaft - Eignung

Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.

(Stand: 28.03.2024)  | 
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