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Sporteignung

Sporteignung zum Wintersemester 2025/26

Für Studienplatzbewerbungen zum Wintersemester 2025/26 gilt bezüglich der Sporteignung folgende Regelung: 

Die sportliche Eignung ist durch folgenden Nachweis zu erbringen:

  • Eine sportärztliche Bescheinigung in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP), deren Ausstellung zum Zeitpunkt der Einschreibung in das Fach Sportwissenschaft nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Verfahrensablauf

  • Verfahren zur Einreichung der sportärztliche Bescheinigung:
    Buchen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin zur Untersuchung und Feststellung der vollen Sporttauglichkeit. Sie müssen nicht bei einem Sportmediziner vorstellig werden. Als Hilfestellung für die Untersuchung kann Ihr Arzt / Ihre Ärztin sich nach der Leitlinie zur Vorsorgeuntersuchung im Sport richten (siehe Downloads).
    Nutzen Sie bitte das unter Downloads bereitgestellte Formular „sportärztliche Bescheinigung”. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Formulars nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Auf dem Formular muss die volle Sporttauglichkeit bestätigt werden.
    Die sportärztliche Bescheinigung ist zusammen mit den Einschreibungsunterlagen im Zeitraum der Einschreibung zum Wintersemester beim Immatrikulationsamt einzureichen.
  • Sind weitere Nachweise erforderlich?
    Es sind neben der sportärztlichen Bescheinigung keine weiteren Nachweise erforderlich.
  • Studienplatzbewerbung:
    Fragen zur Studienplatzbewerbung richten Sie bitte direkt an das Immatrikulationsamt der Universität Oldenburg.
Webmaster (Stand: 25.11.2024)  | 
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