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Für alle Fragen rund ums Studium:
Für Fragen zum Studiengang/-fach:Niederdeutsch und Anglistik - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Niederdeutsch und Anglistik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Niederdeutsch ist zulassungsfrei.
- Das Studienfach Anglistik ist zulassungsfrei.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben.
- Einschreibung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Niederdeutsch
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung.
Weitere Details zur Studienberechtigung
Anglistik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Nachweis englischer Sprachkenntnisse im Fach Anglistik:
- Abiturzeugnis, hier sind mindestens 11,0 Punkte (nicht aufgerundet; als Durchschnitt der vier Kursstufenhalbjahre und der Abiturprüfung) im Englisch-Prüfungsfach (1. bis 4. Prüfungsfach mit schriftlicher Abiturprüfung) erforderlich
oder
- ein international anerkannter Sprachtest:
- TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language): mindestens 95 Punkte
- TOEFL ITP (Test of English as a Foreign Language, Institutional Testing Program): mindestens 587 Punkte
- IELTS Academic (International English Language Testing System): mindestens 6.5 Punkte im Durchschnitt
- Cambridge B2 First: Note A
- Cambridge C1 Advanced (CAE): mindestens Note C
- Cambridge C2 Proficiency (CPE): mindestens Note C
- Pearson Test of English Academic (PTE Academic): mindestens 76 Punkte
- Unicert: Level III oder Level IV
- telc English B2-C1 University: C1 in allen Prüfungsteilen
oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung eines Landes mit Englisch als Amtssprache. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
- einen Hochschulabschluss eines Landes mit Englisch als Amtssprache. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
- einen Hochschulabschluss im Fach Anglistik / Amerikanistik. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
- einem Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang. Die Unterrichtssprache muss dabei Englisch gewesen sein.
Das Testergebnis oder das Abiturzeugnis dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Der Sprachnachweis muss bei der Einschreibung vorliegen, die bis zum 15. Oktober erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis:
Die Online-Versionen der Sprachtests TOEFL iBT und IELTS werden akzeptiert. Es gelten die oben genannten Mindestpunktanforderungen für diese Tests.
- Internetseite Certificate in advanced English (CAE)
- Internetseite International English Language Testing System (IELTS)
- Internetseite TOEFL-Test
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.