Sonderpädagogik und Kunst und Medien - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Sonderpädagogik und Kunst und Medien im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt.
  • Das Studienfach Kunst und Medien ist zulassungsfrei.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Sonderpädagogik

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung.

 

 

Kunst und Medien

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Aufnahmeprüfung im Fach Kunst und Medien: Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer theoretischen und praktischen Aufgabe. Die Abgabefrist ist der 1. Juni des Zulassungsjahres.

Kunst und Medien - Aufnahmeprüfung
Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen der Zugangsordnung.

Zugangsordnung

InfoPortal Studium (Stand: 11.10.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page