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Für alle Fragen rund ums Studium:
Für Fragen zum Studiengang/-fach:Sportwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Sportwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Sportwissenschaft ist zulassungsbeschränkt.
- Das Studienfach Wirtschaftswissenschaften ist zulassungsbeschränkt.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
- Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Sportwissenschaft
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im Fach Sportwissenschaft in den Bachelorstudiengängen (auch höhere Semester) ist der Nachweis der Sporteignung erforderlich. Unabhängig von der Sporteignung müssen Sie sich beim Immatrikulationsamt um einen Studienplatz bewerben.
Hinweise zur Sporteignungsfeststellung finden Sie auf der Internetseite:
Sportwissenschaft - Eignung
Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.
Wirtschaftswissenschaften
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
- Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.