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Zahlen und Fakten
- Dauer: 6 Semester
- Abschluss: Bachelor of Arts
- Sprache: Deutsch/Englisch
- zulassungsbeschränkt
- Besondere Zugangsvoraussetzungen
Zulassungsbeschränkungen
Wirtschaftswissenschaften - Zwei-Fächer-Bachelor
Wirtschaftswissenschaften können Sie im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelors mit folgenden Optionen studieren:
- als Hauptfach (90 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Nebenfach im Schwerpunkt Berufliche Bildung
- als Erst- oder Zweitfach (60 Kreditpunkte) mit außerschulischem Berufsziel oder
- als Nebenfach (30 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Hauptfach mit außerschulischem Berufsziel
Das Fach Wirtschaftswissenschaften kann wahlweise mit einem außerschulischen Berufsziel (als Fach mit 30 oder 60 Kreditpunkten) oder mit dem Berufsziel Schule (als Hauptfach mit 90 Kreditpunkten) studiert werden. Wenn Sie Lehrkraft werden möchten, beachten Sie bitte die Fächerkombinationen für das jeweilige Lehramt.
Ausrichtung und Ziele
An der Universität Oldenburg wird dabei besonderer Wert darauf gelegt, dass die Teilbereiche Betriebswirtschaftslehre (BWL), welche die Organisation und Funktionsweise von Unternehmen beleuchtet, Volkswirtschaftslehre (VWL), welche die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge analysiert sowie die Anteile der Rechtswissenschaft, welche die Rechtsbeziehungen zwischen wirtschaftlich Handelnden untersuchen, integrativ zu einem Gesamtverständnis des Faches beitragen. Somit lernen Sie im Zwei-Fächer-Bachelor Wirtschaftswissenschaften an der Universität Oldenburg die Grundbegriffe, Methoden und Konzepte des Faches kennen und erwerben die Kompetenz zur Analyse von ökonomischen Sachverhalten.
Sprachkenntnisse
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:
Deutschkenntnisse
- wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde
- durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
- durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
- Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen
Berufs- und Tätigkeitsfelder
- Wirtschaftsunternehmen
- Verwaltung
- Politik und andere Organisationen
- insbesondere Tätigkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Zugangsvoraussetzungen
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
- Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen
Bewerbung/Zulassungsmodalitäten
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.07.
Weiterführende Informationen
Weitere Details hierzu finden Sie in der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter (Nds.MasterVO-Lehr) und in der Prüfungsordnung (fachspezifischen Anlage) des M. Ed. Wirtschaftspädagogik.
- Studiengangsflyer Wirtschaftswissenschaften (B.A./B.Sc.) [pdf]
- Fächerkombinationen Lehramt [pdf]
- Aktuelle Lehrveranstaltungen Wirtschaftswissenschaften (Zwei-Fächer-Bachelor)
- Internetseite Wirtschaftswissenschaften (B.A./B.Sc.)
- Internetseite Lehramtsausbildung (Didaktisches Zentrum)
- Aufgrund der Umstellung auf die Systemakkreditierung wurde die Akkreditierung des Studiengangs durch den Akkreditierungsrat bis zum 30.09.2023 verlängert. [pdf]