Studienbeitragsverwendung
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Studienbeitragsverwendung
Ab dem Wintersemester 2010/11 werden die Studienbeiträge nach der neugefassten Richtlinie zur Verteilung und Verwendung der Studienbeiträge vergeben. Ziel ist es, den Einsatz von Studienbeiträgen für gesamtuniversitäre Aufgaben transparenter zu machen und die studentische Beteiligung in der Beratung über die zentralen Mittel auf eine breitere Basis zu stellen.
Wofür werden Studienbeiträge verwendet?
Die Studienbeiträge dürfen ausschließlich für Maßnahmen verwendet werden, die die Studienbedingungen und die Lehrqualität in den grundständigen Studiengängen und in den Masterstudiengängen im Rahmen von konsekutiven Studiengängen sowie die Studienbedingungen zu verbessern. Dies ist in der Richtlinie für die Verwendung der Studienbeiträge festgeschrieben. Alles, was nicht der Verbesserung der Lehrqualität dient, darf nicht aus Studienbeiträgen finanziert werden.
Wie werden die Studienbeiträge verteilt?
Die Richtlinie für die Verwendung der Studienbeiträge enthält unter anderem ein Verteilungsmodell, nach dem die Studienbeiträge zur zentralen und dezentralen Verwendung verteilt werden.
Wofür werden Studienbeiträge ausgegeben?
Übersichten der geförderten zentralen Maßnahmen finden Sie hier:
- Zentrale Maßnahmen im Wintersemester 2008/09
- Zentrale Maßnahmen im Sommersemester 2009
- Zentrale Maßnahmen im Wintersemester 2009/10
- Zentrale Maßnahmen im Sommersemester 2010
- Zentrale Maßnahmen im Wintersemester 2010/2011
- Zentrale Maßnahmen im Sommersemester 2011
- Zentrale Maßnahmen im Wintersemester 2011/2012
- Zentrale Maßnahmen im Sommersemester 2012
- Zentrale Maßnahmen im Wintersemester 2012/2013
- Zentrale Maßnahmen im Sommersemester 2013
- Zentrale Maßnahmen im Wintersemester 2013/2014
Geförderte zentrale Maßnahmen stellen sich vor
Machen Sie sich ein Bild über die bereits geförderten zentralen Maßnahmen.