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Langzeitstudiengebühren

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Langzeitstudiengebühren

Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester.

Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Masterstudiengang.
Das bedeutet: Innerhalb der Regelstudienzeit eines konsekutiven Masterstudiengangs müssen keine Langzeitstudiengebühren gezahlt werden, da die Anzahl der bisherigen Hochschulsemester des vorangegangenen Bachelorstudiums unberücksichtigt bleiben.

Das Studienguthaben vermindert sich um die Zahl der vorangegangenen gebührenfreien Semester an staatlich finanzierten Hochschulen in Deutschland.

Die Universität Oldenburg erhebt von den Studierenden, die ihr Studienguthaben verbraucht haben, eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von:

  • 500 Euro ab dem folgenden ersten Semester

Aktuelles Urteil vom OVG Lüneburg

Aufgrund eines aktuellen Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 24.11.2021, 2 LB 127/21) steht Studierenden, die ein konsekutives Masterstudium aufnehmen und sich innerhalb der Regelstudienzeit eines konsekutiven Masterstudiums befinden, ein Studienguthaben in Höhe der Regelstudienzeit zu. Dabei wird die Anzahl der bisherigen Hochschulsemester im vorangegangenen Bachelorstudium nicht berücksichtigt.

Aktuell werden in Zusammenarbeit mit den anderen Hochschulen in Niedersachsen und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Auswirkungen des o. g. Urteils für vorangegangene Semester und weitere Konsequenzen geprüft.

Alle Studierenden wurden durch das Immatrikulationsamt unaufgefordert informiert, sofern sich ggf. Rückforderungsansprüche ergeben könnten. 
Sollte dies in Ihrem Fall noch nicht geschehen sein, können Sie hier einen Antrag stellen:

Antrag auf Erstattung der Langzeitstudiengebühren

Speziell für Langzeitstudierende haben Fakultäten und Beratungseinrichtungen spezifische Angebote konzipiert, die beim Wiedereinstieg ins Studium, bei der Bewältigung oder dem Abschließen des Studiums unterstützen:
Endspurt - das Studium beenden

FAQ Langzeitstudiengebühren - Regelungen und Ausnahmen

InfoPortal Studium (Stand: 03.04.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p15260 | # |
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