Regelungen zum Erweiterungsfach (Drittfach)
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Regelungen zum Erweiterungsfach (Drittfach)
Das Studium eines so genannten Erweiterungsfaches entspricht dem Studium eines dritten Unterrichtsfaches im Lehramtsbereich. Je nach Schulform unterscheiden sich die zu erwerbenden Kreditpunkte.
Die Zulassung für ein Erweiterungsfach ist für Studierende möglich, die im Master of Education eingeschrieben sind (gilt nur für Studierende der Universität Oldenburg bzw. der Universität Bremen) oder für Absolvent*innen eines Lehramtsstudiums.
Für ALLE Studierende eines Erweiterungsfaches ist zusätzlich zu den Semesterbeiträgen eine Studiengebühr von 150,00 Euro pro Semester zu zahlen.
Studieninteressierte, die ein Erweiterungsfach studieren möchten
Die Zulassung zu einem Erweiterungsfach ist nur noch möglich, wenn man im Master of Education eingeschrieben ist oder ein Lehramtsstudium abgeschlossen hat. Die frühestmögliche Bewerbung ist zeitgleich mit einer Bewerbung zum Master of Education möglich.
Folgende Bewerbungsmodalitäten gelten:
- Die Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich
- Nur schulformbezogene Unterrichtsfächer sind möglich
- Für zulassungsbeschränkte Fächer gelten nachrangige Zulassungschancen
- Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (Aufnahmeprüfung, Sprachnachweis, usw.) müssen erfüllt sein
Die Bewerbung für ein Erweiterungsfach ist vom 1. Juni bis 15. Oktober online möglich.
Rechtliches
Da es sich nach § 13 III Niedersächsisches Hochschulgesetz um ein zusätzliches Studienangebot handelt, ist das Studium eines Erweiterungsfaches gebührenpflichtig (Gebührenordnung Erweiterungsprüfung).