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Veranstaltung

Semester: Sommersemester 2024

3.05.151 Wem gehört ein Sound – Praktiken der Aneignung populärer Musik -  


Veranstaltungstermin | Raum

Beschreibung

„Alles schon mal dagewesen“, hört man Musikkritiker*innen und Musikenthusiasten sagen: Cover alter Blueseinspielungen bei den Rolling Stones, Sampling im HipHop oder der Worldmusic und heute nun die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz. Sind damit ggf. Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verletzt oder greift die Kritik der kulturellen Aneignung? Diese Frage und ähnliche Fragen haben sich z.B. Ethnolog*innen und v.a. Musiker*innen gestellt, deren Sounds erneut Verwendung fanden. Nicht selten müssen dadurch ausgelöste Konflikte auf gerichtlicher Ebene gelöst werden. Andererseits befinden sich Stilistiken und Genres populärer Musik in einem Traditionsfluss, in dem die Übernahme bestimmter Muster und Standards zum Prinzip gehört. Auf ästhetischer und kultureller Ebene finden fortwährend Aneignungspraktiken statt.
Das Seminar sichtet zunächst verschiedene Beispiele, in denen die Verwendung bereits existierender Sounds, Rhythmen oder Songs eine Rolle spielen, um sich übergreifend zu fragen, welchen Regeln diese Aneignungen folgen und warum sie auf verschiedenen Ebenen auch zu Konflikten führten und führen.
Im Rahmen der aktiven Teilnahme sollten sich alle Studierenden mit einem Beispiel einer Aneignungspraktik befassen. Wer eine Prüfungsleistung einbringen möchte, muss ein längeres Referat halten und später verschriftlichen. Wer das Seminar als Bachelor-Abschlussmodul studiert, sollte wenn inhaltlich passend - das Thema seiner BA-Arbeit vorstellen.

lecturer

SWS
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Art der Lehre
Ausschließlich Präsenz

(Stand: 19.01.2024)  | 
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