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Hochschulpolitik
- Im Sommer keine Nachwahlen?
- Erste konkrete Schritte über die Grenze
Binationales Hochschulzentrums in Enschede - "Aufsichtsräte" an Hochschulen
Wissenschaftlicher Beirat empfiehlt externe Beteiligung an Hochschulführung - Wandel der Studiensituation
AStA-Referat zur Diskussion der Hochschulreform
Im Sommer keine Nachwahlen?
Die für den 3. und 4. Juni vorgesehenen Nachwahlen für die Gruppe der wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen und den MTV-Bereich im Konzil und Senat können nach Auskunft
von Wahlleiterin Helga Wilhelmer voraussichtlich nicht stattfinden, weil die Zuordnung
der Angehörigen des höheren Dienstes in den zentralen Einrichtungen weiterhin
strittig ist. Der Präsident beanstandete erneut die Beschlüsse durch den Wahlausschuß,
der den größten Teil dieser Gruppe dem MTV-Bereich zuordnete. Jetzt wird aller
Wahrscheinlichkeit nach das Ministerium Einzelentscheidungen über die Zuordnung
treffen. Damit werde die Wahl im Sommersemester immer unwahrscheinlicher. Die
Gremien können dennoch tagen, da die alten MandatsträgerInnen in ihren Funktionen
bleiben.
Erste konkrete Schritte über die Grenze
Binationales Hochschulzentrums in Enschede
Eine grenzübergreifende Zusammenarbeit haben Niedersachsens Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt und ihr niederländischer Kollege Dr. Jo Ritzen am 7. April in Enschede vereinbart. Damit solle die Voraussetzung geschaffen werden, die wissenschaftlichen Potentiale der Universitäten im grenznahen Bereich zusammenzuführen und beiden Seiten zugänglich zu machen. Einen ersten verbindlichen Vertrag unterschrieben der Vorsitzende des College van Bestuur der Hochschule Enschede, Dr. Albertja Peters, und der Präsidenten der FH Osnabrück, Prof. Dr. Erhard Mielenhausen, zur Gründung eines binationalen Hochschulzentrums in Enschede, an dem auch die FH Ostfriesland beteiligt wird. Hier sollen gemeinsame Studiengänge im Bereich Verwaltungsmanagement, Freizeitökonomie, Technische Betriebswirtschaft/Wirtschaftsingenieurwesen und Unternehmensführung für kleine und mittlere Unternehmen entstehen. u.a. entstehen.Die Entwicklungen in Enschede und Osnabrück könnten modellhaft für weitere grenzüberschreitenden Hochschulprojekte sein, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Schuchardt und Ritzen. In diesem Zusammenhang werden auch die Universitäten Groningen und Oldenburg genannt, für die ein gemeinsamer Studiengang Produkttechnologie geplant ist. Er soll Chemiker hervorbringen, die weniger im Grundlagenforschung betreiben, sondern im anwendungsbezogenen Bereich neue Produkte für die chemische Industrie erarbeiten. Die Planung sind nach Angaben von Prof. Dr. Frank Rösner bereits weit gediehen.
"Aufsichtsräte" an Hochschulen
Wissenschaftlicher Beirat empfiehlt externe Beteiligung an Hochschulführung
In Anknüpfung an das niedersächsische Modellvorhaben "Globalhaushalt", an dem die Universitäten Oldenburg und Clausthal sowie die Fachhochschule Osnabrück mit der autonomen Verwaltung ihrer Finanzbudgets beteiligt sind, hat der Wissenschaftliche Beirat zur Begleitung des Modellvorhabens nun die Einführung von Hochschulräten empfohlen, die sich paritätisch aus bis zu neun Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammensetzen sollen.Vergleichbar mit Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, sollen die Hochschulräte Funktionen insbesondere innerhalb der strategischen Führung der Hochschulen wahrnehmen. Das übergeordnete Ziel einer Erhöhung von Effektivität und Effizienz könne nur dann erreicht werden, wenn auch die interne Organisation auf die Erfüllung des Leistungsauftrages ausgerichtet sei. Das ist nach Ansicht des Beirates am besten durch die Beteiligung von VertreterInnen relevanter gesellschaftlicher Gruppierungen möglich. Die wichtigsten Empfehlungen des Beirates zur Einführung von Hochschulräten:
Der Hochschulrat übernimmt Aufgaben, die derzeit vom Staat als Träger der Hochschulen wahrgenommen werden. Er ist zuständig für die Genehmigung der Grundordnung, der Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen sowie der Studienordnungen, die Genehmigung der Errichtung und Aufhebung von Fakultäten, Fachbereichen und Instituten, der Einrichtung, Umwidmung und Aufhebung von Professuren, die Genehmigung der Ernennung, Beförderung und Entlastung von ProfessorInnen sowie für die Entgegennahme und Verabschiedung der Rechenschaftsberichte.
Der Hochschulrat übernimmt Aufgaben, die derzeit von der Hochschule wahrgenommen werden. Er wählt und bestellt die Mitglieder der Hochschulleitung. Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage von Wahlvorschlägen einer gemeinsamen Findungskommission aus Mitgliedern des Senats und des Hochschulrates, die fünf Personen nicht überschreiten sollte. Der Vorsitzende des Hochschulrates übernimmt den Vorsitz in der Findungskommission. Vor der Wahl durch den Hochschulrat berät der Senat über den Vorschlag der Findungskommission. Er hat dabei die Möglichkeit der Zustimmung oder der Ablehnung. Die Mitglieder der Hochschulleitung sind dem Hochschulrat gegenüber persönlich für ihre Leistungen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Die Hochschule legt alljährlich dem Hochschulrat den Strategieplan mit dem darauf abgestimmten Programmbudget für einen 5-Jahres-Zeitraum mit jährlicher Konkretisierung zur Genehmigung vor. Die Hochschule und der Hochschulrat sind dabei an politische Vorgaben des Hochschulträgers sowie des Parlaments, die sich allerdings auf die Aufgabenschwerpunkte in Forschung und Lehre beschränken, gebunden. Der Strategieplan mit dem darauf abgestimmten Programmbudget, insbesondere zur Anzahl und Struktur der Studienplätze, stellt die Grundlage für eine Ziel- und Leistungsvereinbarung (Kontrakt) von Hochschule und Hochschulrat mit dem Hochschulträger dar. Der Hochschulträger kann den Kontrakt annehmen oder zur Überarbeitung zurückweisen. Der Kontrakt wird mit der Genehmigung durch den Hochschulträger für beide Seiten verbindlich.
Der Hochschulrat setzt sich paritätisch aus bis zu neun Persönlichkeiten zusammen, die aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik kommen. Seine Mitglieder müssen mit Hochschulwesen und Wissenschaftsbetrieb vertraut sein, dürfen jedoch nicht gleichzeitig der jeweiligen Hochschule angehören.
Die Mitglieder des Hochschulrates werden vom Träger der Hochschule für vier Jahre bestellt. Wiederwahl ist möglich. Die Hochschule hat ein Vorschlagsrecht.
Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, an den Modellhochschulen jeweils hochschulbezogene Hochschulräte einzurichten und Hochschulräte für Hochschulverbünde später ins Auge zu fassen.
Die Einführung eines Hochschulrates kann verbunden werden mit einer Rechtsformänderung der Hochschule , beispielsweise der Überführung in eine Stiftung.
Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt die Einrichtung von Hochschulräten unabhängig von einer möglichen Institutionalisierung einer wissenschaftlichen Kommission in Niedersachsen.
Im Zuge der Einführung von Hochschulräten und der mit ihnen verbundenen neuen strategischen Führung der Hochschulen empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat den Abbau von Stellen in der Ministerialverwaltung und ihre Überführung an die Hochschulen für Aufgaben in Lehre und Forschung.
AStA-Referat zur Diskussion der Hochschulreform
Tatsächlich unterlassen es die meisten Vorschläge zur Studienreform noch immer, die Bedingungen den gewandelten Bedürfnissen von Studierenden anzupassen. So auch die Vorschläge zur Reform des Hochschulrahmengesetzes, das Bundesminister Rüttgers noch im Herbst verabschieden will, von denen einige hier erörtert werden sollen.Entgegen der Annahme vieler PolitikerInnen vom generellen Vollzeit"stu-denten" hat sich die Studiensituation klar gewandelt. Peter Glotz schreibt: "Aus Studenten wurden Studierende", und meint damit den unaufhaltsamen Trend zum Teilzeitstudium. Arbeit und Kinderbetreuung stellen aber neben schlechter Hochschulausstattung die größten Hindernisse bei der Bewältigung des Studiums dar.
Zunächst ist ein angemessenes Studienfinanzierungsmodell notwendig, das Chancengleichheit und Unabhängigkeit für Studierende gewährleistet. Eine Akademikerversicherung könnte Chancengleichkeit herstellen; sie müßte Pflichtregelung für alle sein, damit sie funktioniert. Zur Vorsorge sollte die Erhebung von Studiengebühren per Gesetz ausgeschlossen werden.
Auch der Hochschulzugang soll neu geregelt werden. Ein gerechtes Auswahlverfahren erscheint nicht denkbar, die Abiturergebnisse und hinzutretend die berufliche Qualifikation sind voraussichtlich bundeseinheitlich künftige Bewertungsfaktoren. Die ebenfalls angestrebten Eingangstests bergen die Gefahr der Eliten- bzw. Bodensatzbildung und Aufspaltung der Hochschullandschaft. Der Effekt bei der Erhebung von Studiengebühren wäre vergleichbar.
Dann ist es angesichts fragwürdiger Pflichtfächerkombination im Abitur und Numerus Clausus vielleicht sinnvoller, das letzte Schuljahr zu sparen, und nach einem neu eingeführten allgemeinen Studienjahr für alle neue Entscheidungskriterien festzulegen.
Die Regelstudienzeiten dürfen nicht wie geplant verkürzt werden. Es widerspricht dem aktuellen und künftigen Bedarf nach neuen Arbeitsteilungsmodellen, wozu auch vermehrtes Teilzeitstudium zu rechnen ist, wenn in noch kürzerer Zeit noch schneller studiert werden muß. Flexible Studienmodelle müssen möglich sein.
Die Rahmenbedingungen studentischer Politik werden schwieriger. Das BAFöG erkennt Gremientätigkeit nicht mehr als Förderungsgrund an, und die Zahl der engagierten Studierenden sinkt, womit studentische Selbstverwaltung handlungsunfähig zu werden droht. Zu einer Zeit, wo zum Beispiel die Rechte von Hochschulleitungen gestärkt und Kompetenzen vorgesetzter Instanzen spürbar ausgeweitet werden, müssen gerade die materiellen Grundlagen studentischer Politik und ihrer VertreterInnen bewahrt werden.
Die gegenwärtigen Pläne der Regierung gehen von einer kurzsichtigen Einschätzung der Lebenslage jetziger und künftiger Studierender einerseits und dem steigenden Bedürfnis nach allgemeiner Bildung andererseits aus und sind ein "Hemmschuh" für eine offene, demokratische und leistungsfähige Entwicklung der Gesellschaft.
Andreas Städter