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Kurz notiert
- Nach Beschluß des 27. Rahmenplanes durch den Bund und die Länder kann Niedersachsen
bis 1998 in laufende und neue Hochschulbauvorhaben sowie in die Beschaffung von
Großgeräten 246 Millionen Mark investieren.
- Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz hat den Regierungsentwurf zur Reform
des Hochschulrahmengesetzes weitgehend begrüßt und eine rasche Umsetzung in den
Ländergesetzen gefordert. Dennoch seien aber weitere Schritte erforderlich.
- Berufsbezogene wissenschaftliche Weiterbildung gehört zu den Kernaufgaben
einer Hochschule. Das betont der Wissenschaftsrat in seinen jüngsten Empfehlungen.
Weiterbildungsveranstaltungen seien im Prozeß des lebenslangen Lernens als Fortführung
der wissenschaftlichen Erstausbildung mit berufsqualifizierenden Abschluß anzusehen.