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Hochschulpolitik

Juniorprofessuren bleiben erhalten

Habilitation wird wieder gesetzlich verankert

Die Juniorprofessuren werden in Niedersachsen und zahlreichen weiteren Bundesländern auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhalten bleiben, da die Regelung bereits vor zwei Jahren in das Länderrecht übernommen wurde. Im niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist die Juniorprofessur mit eigenständiger Aufgabenbeschreibung und eigenen Landesregelungen für die Berufung und Bestellung verankert. Die Habilitation ist in dem Gesetz vom 24. Juni 2002 nicht mehr vorgesehen. Letzteres soll sich aber ändern: Bereits in der Koalitionsvereinbarung und in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 4. März 2003 war angekündigt worden, dass das NHG geändert werden soll, um die Habilitation neben der Juniorprofessur und anderen Qualifizierungswegen wieder als gleichwertigen Zugang zur Professur zu eröffnen. In Niedersachsen sind derzeit rund 120 JuniorprofessorInnen tätig, 60 Prozent davon in den Natur- und Biowissenschaften sowie in der Medizin.

Die an der Universität Oldenburg arbeitenden 16 JuniorprofessorInnen verteilen sich auf alle fünf Fakultäten. Nach Ansicht des Vizepräsidenten für Forschung, Prof. Dr. Wolf-Dieter Scholz, stellen sie einen „ausgesprochenen Gewinn für das Forschungspotenzial“ dar. Die Erfahrungen mit den hoch motivierten und engagierten JuniorprofessorInnen seien „außerordentlich gut“.

Mit seinem Urteil vom 27. Juli 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Wesentlicher Punkt der Anfang 2002 in Kraft getretenen Novelle war die Juniorprofessur, die nach dem Willen der Bundesregierung die Habilitation als bisherige Qualifikation für eine Professur ersetzen sollte. Die Richter des Zweiten Senats befanden mit einer Mehrheit von fünf zu drei Stimmen, dass mit der bundeseinheitlichen Einführung der Juniorprofessur der Bund die Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Hochschulwesens verletzt hat. Bayern, Sachsen und Thüringen hatten ein Normenkontrollverfahren gegen die Hochschulnovelle angestrengt.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn forderte ebenso wie die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft unmittelbar nach dem Urteil die Länder auf, die Juniorprofessur umgehend im Länderrecht zu verankern, sofern dies noch nicht geschehen ist.


Sportwissenschaft: Nur Teilverlagerung

Gymnasialausbildung kommt nach Oldenburg

Anfang September wurde im Wissenschaftsministerium mit den beiden Hochschulleitungen der Universitäten Oldenburg und Osnabrück erörtert, was bereits Ende Juli zunächst über die Presse bekannt geworden war: Der Studiengang Sport für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen verbleibt in Osna-brück, lediglich Sport für das Lehramt an Gymnasien wird nach Oldenburg verlagert. Damit nimmt das Ministerium eine Entscheidung zurück, die im Oktober 2003 Bestandteil des so genannten Hochschuloptimierungskonzepts (HOK) der Landesregierung gewesen war. Das Fach Sport sollte in Osnabrück ganz geschlossen und nur noch am Standort Oldenburg angeboten werden. In der Begründung hieß es seinerzeit, Oldenburg habe die besser ausgestatteten Sportstätten und weitaus mehr Studierende in diesem Fach. An zwei benachbarten Universitäten im Nordwesten Sportanlagen zu unterhalten sei zu teuer.

„Neue wissenschaftliche Erkenntnisse“ über den Bewegungsmangel bei Kindern hätten zu einer neuen Entscheidung in Sachen Verlagerung der Sportwissenschaften geführt, äußerte Staatssekretär Dr. Josef Lange dann Ende Juli gegenüber der Presse. Es sei aus pädagogischer und didaktischer Sicht angezeigt, dass insbesondere GrundschullehrerInnen die Möglichkeit haben müssten, Grundzüge einer Sportausbildung zu erwerben, die sie in den Unterricht und in die Erziehung der Kinder einbringen könnten.

In Osnabrück sind etwa 400 Studierende im Fach Sport eingeschrieben, in Oldenburg sind es knapp 800. Die vier Osnabrücker ProfessorInnenstellen sollten nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung nach Oldenburg kommen. Wie viele es nach dem neuen Konzept sein werden, ist noch völlig ungewiss.


Protest gegen Kürzungen

"Für eine leistungsfähige Hochschule kämpfen"

Zu einem Protesttag gegen weitere Sparbeschlüsse der Landesregierung hatten am 1. Juli 2004 die Dekane der Universität Oldenburg aufgerufen. Insbesondere Verlässlichkeit und Ehrlichkeit in der Hochschulpolitik forderte der seit 1. Oktober amtierende Universitätspräsident und bisherige Dekan der Fakultät Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, der als Koordinator des Protesttags fungierte. Die Hochschulen seien am Rand ihrer Belastungsfähigkeit angekommen. Ihre Mitglieder würden dennoch nicht resignieren, sondern weiter für eine gute und leistungsfähige Hochschule kämpfen, kündigte Schneidewind an. Dazu sei aber ein verlässlicher Finanzierungsrahmen notwendig. Nur so könne die Universität langfristig planen und mit dem Mangel umgehen.

An dem kurzfristig anberaumten Protesttag, der vom Präsidium ausdrücklich unterstützt wurde, nahmen rund 1000 Hochschulmitglieder aus allen Bereichen der Universität teil.

Im Anschluss an die Kundgebung und nach zahlreichen Aktionen im Hörsaalzentrum fand im Audimax eine Diskussionsveranstaltung mit Wissenschaftsminister Lutz Stratmann statt, der sich im Rahmen einer von ver.di organisierten Veranstaltung der öffentlichen Diskussion stellte und das Sparkonzept mit dem Hinweis verteidigte, die Landesregierung handele verantwortungslos, wenn sie nicht versuche, die unerträglichen Finanzprobleme des Landes zu lösen.

Das Sparkonzept für 2005 sieht Einsparungen in Milliardenhöhe vor. Die Kürzungssumme bei den Universitäten beträgt 29 Millionen €, die in erster Linie durch Verschiebungen im investiven Bereich - Bauvorhaben und Anschaffung von Großgeräten - erbracht werden sollen. Darüber hinaus wird ab dem Sommersemester 2005 der Verwaltungskostenbeitrag der Studierenden von 50 € auf 75 € erhöht.


Schwerpunkt Sicherheit

Der Senat der Universität hat im Juli 2004 der Einrichtung eines neuen Forschungszentrums „Sicherheitskritische Systeme“ zugestimmt. Damit soll ein herausragender Forschungsschwerpunkt, der bereits als Sonderforschungsbereich Automatic Verification and Analysis of Complex Systems (AVACS) seine Anerkennung gefunden hat, weiter profiliert werden. Ziel ist es, Kompetenzen des Departments für Informatik, aber auch der Institute für Physik, Psychologie und Rechtswissenschaften zu bündeln.


Senat gegen Studiengebühren

Der Senat hat im Juli eine Resolution verabschiedet, in der er sich gegen die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester ausspricht. Er wendet sich damit gegen die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), einen Studienbeitrag in Höhe von zunächst 500 € pro Semester von den Studierenden zu erheben. Nach Ansicht des Senats sind Studiengebühren aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen abzulehnen.


Mittel aus dem Forschungspool

Anträge auf Mittel aus dem Zentralen Forschungspool der Universität Oldenburg können WissenschaftlerInnen bis zum 15. Oktober 2004 an das Präsidium (über das Dez. 5) richten. Besonders NachwuchswissenschaftlerInnen werden ermutigt, Mittel zu beantragen.

www.uni-oldenburg.de/forschung/6187.html


Einstellungsstopp

Der im April 2003 von der niedersächsischen Landesregierung verfügte Einstellungsstopp ist weiter verschärft worden. Seit Juli 2004 unterliegt das gesamte Verwaltungspersonal in allen Bereichen der Hochschule dem Einstellungsstopp. Eine Beschränkung auf den Bereich der allgemeinen Hochschulverwaltung ist nicht zulässig. Von der Regelung ausgenommen ist nur das nichtwissenschaftlich-technische Personal in Funktionsbereichen (Labors, Bibliotheken, wissenschaftlichen Werkstätten, Rechenzentren). Weitere Einschränkungen resultieren aus einem Runderlass des Finanzministeriums vom Juni 2004: Als Neueinstellungen gelten nunmehr auch die Fälle, in denen befristete Dienst- und Arbeitsverhältnisse verlängert werden sollen - mit der Folge, dass sie dem Einstellungsstopp unterliegen. Ebenfalls entfallen ist die Möglichkeit, Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung in den Landesdienst zu übernehmen. Von dem Einstellungsstopp generell ausgenommen ist nach wie vor das wissenschaftliche und künstlerische Personal.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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