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Hochschulpolitik
- Juniorprofessuren bleiben erhalten
Habilitation wird wieder gesetzlich verankert
- Sportwissenschaft: Nur Teilverlagerung
Gymnasialausbildung kommt nach Oldenburg
- Protest gegen Kürzungen
"Für eine leistungsfähige Hochschule kämpfen"
- Schwerpunkt Sicherheit
- Senat gegen Studiengebühren
- Mittel aus dem Forschungspool
- Einstellungsstopp
Juniorprofessuren bleiben erhalten
Habilitation wird wieder gesetzlich verankert
Die Juniorprofessuren werden in Niedersachsen und zahlreichen weiteren
Bundesländern auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
erhalten bleiben, da die Regelung bereits vor zwei Jahren in das Länderrecht
übernommen wurde. Im niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG)
ist die Juniorprofessur mit eigenständiger Aufgabenbeschreibung und
eigenen Landesregelungen für die Berufung und Bestellung verankert.
Die Habilitation ist in dem Gesetz vom 24. Juni 2002 nicht mehr vorgesehen.
Letzteres soll sich aber ändern: Bereits in der Koalitionsvereinbarung
und in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 4.
März 2003 war angekündigt worden, dass das NHG geändert
werden soll, um die Habilitation neben der Juniorprofessur und anderen
Qualifizierungswegen wieder als gleichwertigen Zugang zur Professur zu
eröffnen. In Niedersachsen sind derzeit rund 120 JuniorprofessorInnen
tätig, 60 Prozent davon in den Natur- und Biowissenschaften sowie
in der Medizin.
Die an der Universität Oldenburg arbeitenden 16 JuniorprofessorInnen
verteilen sich auf alle fünf Fakultäten. Nach Ansicht des Vizepräsidenten
für Forschung, Prof. Dr. Wolf-Dieter Scholz, stellen sie einen ausgesprochenen
Gewinn für das Forschungspotenzial dar. Die Erfahrungen mit
den hoch motivierten und engagierten JuniorprofessorInnen seien außerordentlich
gut.
Mit seinem Urteil vom 27. Juli 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht
die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) für verfassungswidrig
und nichtig erklärt. Wesentlicher Punkt der Anfang 2002 in Kraft
getretenen Novelle war die Juniorprofessur, die nach dem Willen der Bundesregierung
die Habilitation als bisherige Qualifikation für eine Professur ersetzen
sollte. Die Richter des Zweiten Senats befanden mit einer Mehrheit von
fünf zu drei Stimmen, dass mit der bundeseinheitlichen Einführung
der Juniorprofessur der Bund die Zuständigkeit der Länder zur
Regelung des Hochschulwesens verletzt hat. Bayern, Sachsen und Thüringen
hatten ein Normenkontrollverfahren gegen die Hochschulnovelle angestrengt.
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn forderte ebenso wie die Hochschulrektorenkonferenz,
der Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft unmittelbar
nach dem Urteil die Länder auf, die Juniorprofessur umgehend im Länderrecht
zu verankern, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Sportwissenschaft: Nur Teilverlagerung
Gymnasialausbildung kommt nach Oldenburg
Anfang September wurde im Wissenschaftsministerium mit den beiden Hochschulleitungen
der Universitäten Oldenburg und Osnabrück erörtert, was
bereits Ende Juli zunächst über die Presse bekannt geworden
war: Der Studiengang Sport für das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen verbleibt in Osna-brück, lediglich Sport für das
Lehramt an Gymnasien wird nach Oldenburg verlagert. Damit nimmt das Ministerium
eine Entscheidung zurück, die im Oktober 2003 Bestandteil des so
genannten Hochschuloptimierungskonzepts (HOK) der Landesregierung gewesen
war. Das Fach Sport sollte in Osnabrück ganz geschlossen und nur
noch am Standort Oldenburg angeboten werden. In der Begründung hieß
es seinerzeit, Oldenburg habe die besser ausgestatteten Sportstätten
und weitaus mehr Studierende in diesem Fach. An zwei benachbarten Universitäten
im Nordwesten Sportanlagen zu unterhalten sei zu teuer.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über den Bewegungsmangel
bei Kindern hätten zu einer neuen Entscheidung in Sachen Verlagerung
der Sportwissenschaften geführt, äußerte Staatssekretär
Dr. Josef Lange dann Ende Juli gegenüber der Presse. Es sei aus pädagogischer
und didaktischer Sicht angezeigt, dass insbesondere GrundschullehrerInnen
die Möglichkeit haben müssten, Grundzüge einer Sportausbildung
zu erwerben, die sie in den Unterricht und in die Erziehung der Kinder
einbringen könnten.
In Osnabrück sind etwa 400 Studierende im Fach Sport eingeschrieben,
in Oldenburg sind es knapp 800. Die vier Osnabrücker ProfessorInnenstellen
sollten nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung nach
Oldenburg kommen. Wie viele es nach dem neuen Konzept sein werden, ist
noch völlig ungewiss.
Protest gegen Kürzungen
"Für eine leistungsfähige Hochschule kämpfen"
Zu einem Protesttag gegen weitere Sparbeschlüsse der Landesregierung
hatten am 1. Juli 2004 die Dekane der Universität Oldenburg aufgerufen.
Insbesondere Verlässlichkeit und Ehrlichkeit in der Hochschulpolitik
forderte der seit 1. Oktober amtierende Universitätspräsident
und bisherige Dekan der Fakultät Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften,
Prof. Dr. Uwe Schneidewind, der als Koordinator des Protesttags fungierte.
Die Hochschulen seien am Rand ihrer Belastungsfähigkeit angekommen.
Ihre Mitglieder würden dennoch nicht resignieren, sondern weiter
für eine gute und leistungsfähige Hochschule kämpfen, kündigte
Schneidewind an. Dazu sei aber ein verlässlicher Finanzierungsrahmen
notwendig. Nur so könne die Universität langfristig planen und
mit dem Mangel umgehen.
An dem kurzfristig anberaumten Protesttag, der vom Präsidium ausdrücklich
unterstützt wurde, nahmen rund 1000 Hochschulmitglieder aus allen
Bereichen der Universität teil.
Im Anschluss an die Kundgebung und nach zahlreichen Aktionen im Hörsaalzentrum
fand im Audimax eine Diskussionsveranstaltung mit Wissenschaftsminister
Lutz Stratmann statt, der sich im Rahmen einer von ver.di organisierten
Veranstaltung der öffentlichen Diskussion stellte und das Sparkonzept
mit dem Hinweis verteidigte, die Landesregierung handele verantwortungslos,
wenn sie nicht versuche, die unerträglichen Finanzprobleme des Landes
zu lösen.
Das Sparkonzept für 2005 sieht Einsparungen in Milliardenhöhe
vor. Die Kürzungssumme bei den Universitäten beträgt 29
Millionen €, die in erster Linie durch Verschiebungen im investiven
Bereich - Bauvorhaben und Anschaffung von Großgeräten - erbracht
werden sollen. Darüber hinaus wird ab dem Sommersemester 2005 der
Verwaltungskostenbeitrag der Studierenden von 50 € auf 75 €
erhöht.
Schwerpunkt Sicherheit
Der Senat der Universität hat im Juli 2004 der Einrichtung eines
neuen Forschungszentrums Sicherheitskritische Systeme zugestimmt.
Damit soll ein herausragender Forschungsschwerpunkt, der bereits als Sonderforschungsbereich
Automatic Verification and Analysis of Complex Systems (AVACS) seine Anerkennung
gefunden hat, weiter profiliert werden. Ziel ist es, Kompetenzen des Departments
für Informatik, aber auch der Institute für Physik, Psychologie
und Rechtswissenschaften zu bündeln.
Senat gegen Studiengebühren
Der Senat hat im Juli eine Resolution verabschiedet, in der er sich gegen
die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten
Semester ausspricht. Er wendet sich damit gegen die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK), einen Studienbeitrag in Höhe von zunächst 500 €
pro Semester von den Studierenden zu erheben. Nach Ansicht des Senats
sind Studiengebühren aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen
abzulehnen.
Mittel aus dem Forschungspool
Anträge auf Mittel aus dem Zentralen Forschungspool der Universität
Oldenburg können WissenschaftlerInnen bis zum 15. Oktober 2004 an
das Präsidium (über das Dez. 5) richten. Besonders NachwuchswissenschaftlerInnen
werden ermutigt, Mittel zu beantragen.
www.uni-oldenburg.de/forschung/6187.html
Einstellungsstopp
Der im April 2003 von der niedersächsischen Landesregierung verfügte Einstellungsstopp ist weiter verschärft worden. Seit Juli 2004 unterliegt das gesamte Verwaltungspersonal in allen Bereichen der Hochschule dem Einstellungsstopp. Eine Beschränkung auf den Bereich der allgemeinen Hochschulverwaltung ist nicht zulässig. Von der Regelung ausgenommen ist nur das nichtwissenschaftlich-technische Personal in Funktionsbereichen (Labors, Bibliotheken, wissenschaftlichen Werkstätten, Rechenzentren). Weitere Einschränkungen resultieren aus einem Runderlass des Finanzministeriums vom Juni 2004: Als Neueinstellungen gelten nunmehr auch die Fälle, in denen befristete Dienst- und Arbeitsverhältnisse verlängert werden sollen - mit der Folge, dass sie dem Einstellungsstopp unterliegen. Ebenfalls entfallen ist die Möglichkeit, Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung in den Landesdienst zu übernehmen. Von dem Einstellungsstopp generell ausgenommen ist nach wie vor das wissenschaftliche und künstlerische Personal.