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Hochschulpolitik
- Erfolgreiche Bewerbung
Fakultät III erhält Stiftungsprofessur in der Slavistik - Doch
Langzeitstudiengebühren
- Weniger Fakultäten
Erfolgreiche
Bewerbung
Fakultät III erhält Stiftungsprofessur in der
Slavistik
Die Fakultät III Sprach- und Kulturwissenschaften hat
sich erfolgreich um die Stiftung einer Juniorprofessur Slavistische Literaturwissenschaft
beworben. Insgesamt bewilligten die Claussen-Simon-Stiftung, die Fritz und Hildegard
Berg-Stiftung und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft 14 Stiftungsprofessuren,
die unter 99 Anträgen ausgewählt wurden.
Die Universitäten
erhalten sechs Jahre lang Personal- und Sachmittel. Im Gegenzug verpflichten sie
sich, den jungen WissenschaftlerInnen im Falle einer positiven Begutachtung nach
Ablauf der Förderphase eine weiterführende Karriereperspektive zu eröffnen.
Die Oldenburger Juniorprofessur ermögliche eine stärkere Konzentration
der Slavistik auf den nordslavischen Raum, die neben Russland und Polen u.a. auch
die Ukraine und Weissrussland umfassen solle, sagte Prof. Dr. Gerd Hentschel,
Direktor des Instituts für Fremdsprachenphilologien. Außerdem sei die
Professur wichtig für die fachübergreifende Schwerpunktbildung der Literaturwissenschaften.
Doch
Langzeitstudiengebühren
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg
hat die Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichts aufgehoben, wonach
es für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen für
das Sommersemester 2006 keine Rechtsgrundlage gegeben haben soll. Das OVG erklärte
die Erhebung der Gebühren für rechtens und gab damit der Fachhochschule
Braunschweig/Wolfenbüttel recht, die Beschwerde gegen die Eilentscheidung
des Braunschweiger Gerichts eingelegt hatte. Das Verwaltungsgericht Braunschweig
hätte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz als unzulässig zurückweisen
müssen, heißt es in der Entscheidung.
Weniger
Fakultäten
Spätestens im Oktober soll die Entscheidung über
die künftige Fakultätsstruktur der Universität fallen. Aus den
geisteswissenschaftlichen Fakultäten I, III und IV sollen zwei oder auch
nur eine Fakultät gebildet werden - nicht zuletzt deshalb, um eine bessere
Koordination im Lehr- und Forschungsbetrieb und vergleichbare Größen
der Fakultäten zu erreichen.