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Hochschulpolitik
- Klares Votum für
neue Vizepräsidentin
Wissenschaftsmanagerin kommt aus Bremen - NHG-Novelle
mit wichtigen Änderungen verabschiedet
Kurze Übersicht über neue Bestimmungen
- Studienbeiträge des
WS 06/07 verteilt
- Senats- und Stupa-Wahlen
- C3L
wählte Direktorium
Klares
Vorum für neue Vizepräsidentin
Wissenschaftsmanagerin
kommt aus Bremen
Die
Wissenschaftsmanagerin Dr. Heide Ahrens-Radlanski (Foto) ist am 13. Dezember 2006
vom Senat der Universität mit großer Mehrheit zur Vizepräsidentin
für Verwaltung gewählt worden. Das Gremium folgte damit der Findungskommission,
die Ahrens-Radlanski einstimmig empfohlen hatte. Die neue Vizepräsidentin,
die aus Bremen kommt, folgt Gerlinde Walter, die am 1. Oktober zum Bremer Bildungssenator
wechselte.
Er sei überzeugt, dass die Universität mitAhrens-Radlanski
eine sehr gute Wahl getroffen habe, erklärte Präsident Prof. Dr. Uwe
Schneidewind. Sie habe an der Universität Bremen ihre großen Qualitäten
als zupackende und strategisch denkende Wissenschaftsmanagerin unter Beweis gestellt.
Er sei sehr zuversichtlich, dass sie sich auch in Oldenburg bewähren und
mit dazu beitragen werde, die großen Aufgaben zu lösen, die eine sich
grundlegend wandelnde Hochschullandschaft mit sich bringe.
Die 44-Jährige,
die im Frühjahr 2007 ihre Arbeit in Oldenburg aufnehmen wird, studierte in
Bonn Politik, Kommunikationswissenschaften und Germanistik. Nach dem Examen arbeitete
sie zunächst für das Bundespresseamt und im Bundestag als Wissenschaftliche
Mitarbeiterin, um dann in die Alexander von Humboldt-Stiftung zu wechseln, wo
sie von 1995 bis 1999 als Referatsleiterin tätig war. Danach war sie fünf
Jahre lang beim Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Programmmanagerin
im Bereich Programm und Förderung, ehe sie an die Universität
Bremen ging, wo sie 2004 das Dezernat für Akademische Angelegenheiten übernahm.
Sie ist dort u.a. für die Hochschulentwicklungsplanung und das Kontraktmanagement
zuständig. Maßgeblich war sie auch mit dem Bremer Antrag zur Exzellenzinitiative
befasst, der die erste Hürde auf dem Weg zur Elite-Universität nahm.
Die designierte Vizepräsidentin erklärte, sie nehme die Universität
Oldenburg als eine innovative Hochschule wahr, die sich mit ihren Qualitäten
im immer schärfer werdenden Wettbewerb behaupten werde. Die langjährige
enge Kooperation mit der Nachbaruniversität Bremen in der Metropolregion
werde dabei sicher eine wichtige Rolle spielen. Sie freue sich darauf, die anstehenden
Herausforderungen in kollegialer Zusammenarbeit zu meistern und danke der Findungskommission
und dem Senat für das Vertrauen, das ihr entgegen gebracht werde.
NHG-Novelle mit wichtigen Änderungen verabschiedet
Kurze
Übersicht über neue Bestimmungen
Nur wenig beachtet von
der Öffentlichkeit verabschiedete im November der Landtag die Novelle des
Niedersächsischen Hochschulgesetzes, die in vielen Bereichen wichtige Änderungen
vorsieht. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Neuerungen:
Promotion
und Habilitation: DoktorandInnen müssen künftig immatrikuliert sein.
Die Habilitation wird wieder eingeführt und ist neben der Juniorprofessur
ein gleichrangiger Weg für die Berufung auf eine Professur. (§ 9 a)
Studienbeiträge:
Erstmals ist offiziell ein Teilzeitstudium möglich, für das pro Semester
nur 250 statt 500 € Studienbeitrag gezahlt werden muss. Klar ist auch die
Definition für die Verwendung aller Studienbeiträge: Die Einnahmen sind
einzusetzen für die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen
Studierenden und Lehrenden, für zusätzliche Tutorien, eine Verbesserung
der Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume. Die Einnahmen
können auch für Stipendien eingesetzt werden. (§ 11)
Mitwirkung:
PrivatdozentInnen oder apl. ProfessorInnen gehören nur dann der Hochschullehrergruppe
an, wenn sie mit der selbständigen Vertretung ihres Fachs betraut sind. DoktorandInnen,
die an der Hochschule hauptberuflich beschäftigt sind, gehören der Mitarbeitergruppe
an. (§ 16)
Hochschulzugang: Erstmals können die Universitäten
BewerberInnen mit Fachhochschulreife mit dem Nachweis zusätzlicher studiengangsbezogener
Kenntnisse und Fertigkeiten zulassen. Nach zwei Semestern muss diese Zugangsberechtigung
überprüft werden. (§ 18)
Einschreibung, Rückmeldung
und Exmatrikulation: Zulassung eines Studiums für Frühstudierende
(in Oldenburg schon realisiert). Außerdem strengere Formulierung der Exmatrikulation
bei Nichtzahlung der Abgaben und Studienbeiträge: Wer nicht zahlt, ist exmatrikuliert.
(§ 19)
Studentenschaft: Das Präsidium muss Rahmenvorgaben
für die Finanzordnung der Studentenschaft erlassen und mindestens einmal
jährlich deren Einhaltung überprüfen. (§ 20)
Berufungen:
Bei Neustrukturierungen von Fakultäten oder eines wesentlichen Teils davon
kann das Präsidium nach Anhörung des Senats und im Einvernehmen mit
dem Wissenschaftsministerium Berufungskommissionen ausschließlich mit externen
HochschullehrerInnen bzw. gleichermaßen geeigneten Personen besetzen. (§
26)
Altersgrenze: Die Altersgrenze wird für ProfessorInnen
auf 68 Jahre heraufgesetzt. (§ 27)
Studienbeiträge des WS 06/07 verteilt
Das
Präsidium hat einem Vorschlag der StudiendekanInnen zur Verteilung der Studienbeiträge,
die von den StudienanfängerInnen des Wintersemesters 2006/07 gezahlt wurden,
zugestimmt. Danach werden die eingenommenen 734.000 € bis auf eine Summe
von 50.000 € an die Fakultäten (Fk) fließen. Grundlage für
die Verteilung auf die Fk sind dabei die aktuellen Erstsemesterzahlen. Danach
erhalten die Fk I Erziehungs- und Bildungswissenschaften 8,21%, die Fk II Informatik,
Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 17,51%, die Fk III Sprach- und Kulturwissenschaften
16,21%, die Fk IV Human- und Gesellschaftswissenschaften 38,18% und die Fk V Mathematik
und Naturwissenschaften 19,89%. Von den 50.000 €, die in der Zentrale bleiben,
werden die Verwaltungs- und Evaluationskosten sowie die Stipendien für ausländische
Studierende finanziert.
Ein Gesamtkonzept zur Verwendung der Studienbeiträge,
die erstmals im Sommersemester von allen Studierenden erhoben werden, wird voraussichtlich
im Februar vorliegen.
Senats- und Stupa-Wahlen
Sowohl der Senat
als auch die Fakultätsräte werden vom 23. bis 25. Januar 2007 neu gewählt.
Drei Listen bewerben sich bei der Gruppe der ProfessorInnen um die sieben Sitze
im Senat: die Demokratische Hochschule, die Hochschulautonomie
und die Linke Liste. Bei den Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen,
die zwei Sitze besetzen, kandidiert erstmals neben der Hochschulautonomie
und der Linken Liste auch eine Liste Demokratische Hochschule.
In der MTV-Gruppe stellen sich traditionell die Listen Verdi und Signal,
bei den Studierenden die Liste Wisent-Fand (Wir im Senat, FachschafterInnen und
andere) und die JHG (Juso-Hochschulgruppe) zur Wahl.
Um die 50 Sitze des
Studierendenparlaments (Stupa) bewerben sich 6 Listen: AfA, Bildungsträume,
BisoN, <li>+GUM, JHG und RCDS. Eine Woche lang, vom 22. bis 26. Januar,
haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Im vergangenen
Jahr betrug die Wahlbeteiligung 13 Prozent.
@ Gremien: klaus.bester@uni-oldenburg.de
@
Stupa: wahlausschuss-cvo@web.de
C3L wählte Direktorium
Prof. Dr. Anke
Hanft, Prof. Dr. Hans Kaminski und Prof. Dr. Jürgen Taeger bilden künftig
das Direktorium des Center für Lebenslanges Lernen (C3L). Sie wurden im Rahmen
der konstituierenden Sitzung des Wissenschaftlichen Zentrums am 18. Dezember 2006
gewählt. Darüber hinaus wählte die C3L-Zentrumsversammlung einen
Zentrumsrat: Der Gruppe der HochschullehrerInnen gehören neben den DirektorInnen
die ProfessorInnen Dr. Barbara Moschner und Dr. Joachim Peinke an. In der Gruppe
der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen sind Dr. Christiane Brokmann-Nooren und
Michael Golba und in der Gruppe der MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung
Waltraud Dröge und Veronika Solloch. Mitglieder ohne Stimmrecht sind die
C3L-Geschäftsführerin Dr. Lilia Hirsch und die ZWW-Leiterin Ina Grieb.
Das C3L wurde im Herbst 2006 als Nachfolgeeinheit des Center for Distributed eLearning
(CDL) und der Zentralen Einrichtung Fernstudienzentrum (ZEF) gegründet und
zählt derzeit rund neunzig Mitglieder und Angehörige.