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Hochschulpolitik
- Senat empfiehlt Konzept für die Studienbeiträge
Präsidium übernimmt Senatsbeschluss - Studentische Beteiligung gesichtert
- Eckpunkte-Papier zur Vergabe der Studienbeiträge
Senat empfiehlt Konzept für die Studienbeiträge
Präsidium übernimmt Senatsbeschuss - Studentische Beteiligung gesichert
Wir haben einen langen Weg der Auseinandersetzungen hinter uns und werden jetzt unsere ganze Energie darauf verwenden, die Studienbedingungen zu verbessern.“ Das sagte Präsident Prof. Dr. Uwe Schneidewind nach Verabschiedung der „Richtlinien für die Verwendung der Studienbeiträge“. Die Universitätsleitung folgte mit ihrer Entscheidung einer Empfehlung des Senats, der dem von den StudiendekanInnen erarbeiteten Konzept mit deutlicher Mehrheit zugestimmt hatte. Drei Senatsmitglieder – darunter die beiden studentischen Vertreter – stimmten dagegen.
Die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Sabine Doering, sagte, sie sei zuversichtlich, dass die Studienbeiträge dazu beitrügen, die Studiensituation tatsächlich zu verbessern, auch wenn die Unterfinanzierung der Universitäten damit nicht beseitigt sei. Dennoch sei jetzt eine bessere Betreuung der Studierenden durch den vermehrten Einsatz von Lehrbeauftragten und Tutoren möglich. Auch könnten mit den Mitteln u.a. in den Naturwissenschaften die Labore für die Praktika besser ausgestattet werden.
Zum Sommersemester 2007 werden erstmals für alle niedersächsischen Studierenden Beiträge in Höhe von 500 € fällig. Ausgenommen davon sind unter anderem Studierende mit Kindern oder Studierende, die beurlaubt sind. Der Versuch einer studentischen „Boykottgruppe“, 2.500 Studierende mit Unterstützung des AStA zum Boykott der Studienbeiträge zu bewegen, scheiterte. Lediglich etwas mehr als 1.000 Studierende wollten sich am Boykott beteiligen, 2.500 waren als Mindestzahl zuvor festgelegt worden. Auch an allen anderen niedersächsischen Hochschulen scheiterten die Boykott-Bemühungen.
Die Universität Oldenburg rechnet pro Semester mit Einnahmen von knapp 3,5 Millionen €. Davon werden 75 Prozent an die Fakultäten verteilt, 25 Prozent verbleiben beim Präsidium für zentrale Maßnahmen. Dabei ist u.a. an die Öffnung der Universitätsbibliothek auch an Sonntagen gedacht. Bereits zum Sommersemester soll die Bibliothek jeden Tag geöffnet haben.
Die Verteilung der Mittel auf die Fakultäten erfolgt – neben einem festen Sockelbetrag von drei Prozent pro Fakultät – leistungsorientiert. Maßgeblich dafür sind die Anzahl der Prüfungsteilnahmen und die erzielten Kreditpunkte. Solange es noch Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengänge gibt, greifen daneben Übergangsregelungen.
Die Beteiligung der Studierenden bei der Vergabe von Studienbeiträgen ist über die Studienkommissionen der Fakultäten gesichert, die sich zur Hälfte aus Studierenden zusammensetzen. „Wir hoffen sehr, dass die Studierenden die Chance der Mitbestimmung wahrnehmen, die ihnen geboten wird“, betonte Doering. Die Verteilung der zentralen Mittel soll von der Vizepräsidentin für Studium und Lehre in Abstimmung mit den StudiendekanInnen sowie Studierenden erfolgen, die von der Versammlung der FachschaftsvertreterInnen benannt werden.
Eckpunkte-Papier zur Vergabe der Studienbeiträge
In einem Eckpunkte-Papier hat das Präsidium auf Vorschlag der StudiendekanInnen festgehalten, wofür die Studienbeiträge ausgegeben werden dürfen. Grundsätzlich gilt dabei, dass weder die Grundausstattung noch die Kapazitätserweiterung von Studiengängen durch Studienbeiträge finanziert werden dürfen.
Maßnahmen auf Fakultätsebene
• Verbesserung des Betreuungsverhältnisses durch die Einstellung von zusätzlichem Personal, die Vergabe von Lehraufträgen oder die Durchführung von Tutorien- und Mentoringprogrammen,
• Verbesserung der fachbezogenen Studienberatung und die Verbesserung der Unterstützung und Betreuung der Studierenden, z.B. bei der Suche nach Praktikumsplätzen, durch Einstellung von zusätzlichem Personal oder Weiterbildung des vorhandenen Personals,
• Gastdozenturen,
• die Beschaffung von fachbezogener Ausstattung für die Lehre, die über den erforderlichen Grundbedarf hinausgeht,
• die Bezuschussung von Exkursionen,
• die Einrichtung von zusätzlichen Sprachintensivkursen oder anderen zusätzlichen Lehrangeboten.
Zentrale Maßnahmen
• Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliothek und die Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmaterialien,
• Verbesserung der technischen Ausstattung und die bauliche Herrichtung von Lehr- und Laborräumen sowie von Lern- und Gruppenarbeitsplätzen,
• Verbesserung des Beratungsangebots für in- und ausländische Studierende durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung des vorhandenen Personals,
• Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten Infrastruktur (z.B. Kinderbetreuung, IT-Dienste),
• zusätzliche Angebote des Sprachenzentrums,
• Stipendienprogramme,
• Verbesserung von Angeboten der Hochschuldidaktik,
• zusätzliche Angebote des Hochschulsports und die Verbesserung der Sportgeräteausstattung,
• Qualitätssicherung und Evaluation der Lehre.