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Ina Abeler

 

 

 

Zentrale Fuhrparkverwaltung

Zentrale Fuhrparkverwaltung

Informationen zum Fuhrpark, zur Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen, zur Vorbereitung von Dienstfahrten mit Dienstkraftfahrzeugen und zum CarSharing finden Sie im Portal der Verwaltung.

Hinweis: Die Fahrzeuge der Landesregierung sind nicht versichert. Im Falle einer fehlenden Fahrgenehmigung wird die Fahrt haftungsrechtlich als private Fahrt behandelt.

Achtung: Nicht beschäftigte Studierende dürfen keine Dienstkraftfahrzeuge oder gemietete, geleaste Kraftfahrzeuge führen.

Formulare und Vordrucke des Dezernats – Fuhrpark

Webmaster (Stand: 21.08.2024)  | 
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