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Regelungen der FK III zu Besetzungskommissionen und Vorsitz

Regelungen der Fakultät III zu Besetzungskommissionen und Vorsitz

Die Besetzungskommissionen werden im Fakultätsrat zur Einsetzung durch und Beratung der Dekanin / des Dekans gewählt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

a) befristet zu besetzende Stellen / Qualifikationsstellen

im Falle von Qualifikationsstellen 3 : 1 : 1 (3 Prof., 1 Wiss. Mittelbau, 1 Stud), bei sonstigen befristeten Stellen 3 Vertretungen für die Dienststelle (grundsätzlich aus der Gruppe der Prof.), 1 Wiss. Mittelbau, 1 Stud.; Erweiterung um 1 MTV als beratendes Mitglied z. B. zur administrativen Unterstützung möglich;

Vorsitz im Falle von Qualifikationsstellen: betreuende/r ProfessorIn

b) unbefristet zu besetzende Stellen (WM, LfbA)

4 : 1 : 1 : 1 (4 Vertretungen für die Dienststelle, grundsätzlich aus der Gruppe der Prof., 1 Wiss. Mittelbau, 1 Stud., 1 MTV)

Vorsitz i.d.R.: Institutsleitung

c) in Drittmittelprojekten zu besetzende Mittelbau-Stellen

2 : 1 (2 Prof. bzw. Projektleitung, 1 Wiss. Mittelbau)

Vorsitz i.d.R.: Projektleitung

d) MTV Stellen

Die in den Organisationseinheiten zu bildende Besetzungskommission setzt sich regelmäßig zusammen aus 4 stimmberechtigten Mitgliedern, davon mindestens zwei Frauen:

  1. einer Vertreterin / einem Vertreter der Universitätsleitung (im Bereich der Zentralverwaltung);
  2. der Leiterin / dem Leiter der Organisationseinheit
    Diese beiden Vertretungen der Dienststelle erfolgen in der FK III i.d.R. durch Fakultätsgeschäftsführung (FGF) und Institutsleitung;
  3. zwei Vertreterinnen / Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betreffenden Organisationseinheit, davon soll eine / einer dem engeren Aufgabenbereich angehören (vorgeschlagen aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) FK III: i.d.R. Wahl auf monatlicher Zusammenkunft im Rahmen der Dienstbesprechung.
    Den Vorsitz führt im im dezentralen Bereich die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit bzw. die von ihr in die Kommission delegierte Person. FK III: i.d.R. FGF

Einsetzung der Kommission

Der Dekanin bzw. dem Dekan wird auf Grundlage der o.g. allgemeinen Richtlinie und stellenbezogenen Konkretisierung ein Vorschlag zur Zusammensetzung der Kommission mit der Bitte um Einsetzung vorgelegt.

Siehe auch : Einstellungsrichtlinie  /dezernat1/einstellungsrichtlinie

(Stand: 19.01.2024)  | 
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