Regelungen der FK III zu Besetzungskommissionen und Vorsitz
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Regelungen der FK III zu Besetzungskommissionen und Vorsitz
Regelungen der Fakultät III zu Besetzungskommissionen und Vorsitz
Besetzungskommissionen werden grundsätzlich durch den/die Dekan*in ernannt und eingesetzt. Um einen Entscheid herbeizuführen, wird die Zusammensetzung der Besetzungskommission, unter Angabe der zu besetzenden Stelle (Umfang, Stellenbezeichnung, Eingruppierung laut TV-L, Fachbereich etc.), per E-Mail an den/die Dekan*in () und die Fakultätsgeschäftsstelle () im CC verschickt.
Im Anschluss unterrichtet die Fakultätsgeschäftsstelle die jeweils gewählten Mitglieder und Stellvertretungen per E-Mail über die Wahl.
In besonderen Fällen kann die Einsetzung einer Besetzungskommission im Fakultätsrat beraten und gewählt werden.
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
a) befristet zu besetzende Stellen/Qualifikationsstellen
im Falle von Qualifikationsstellen 3 : 1 : 1 (3 Prof., 1 Wiss. Mittelbau, 1 Stud), bei sonstigen befristeten Stellen 3 Vertretungen für die Dienststelle (grundsätzlich aus der Gruppe der Prof.), 1 Wiss. Mittelbau, 1 Stud.; Erweiterung um 1 MTV als beratendes Mitglied z. B. zur administrativen Unterstützung möglich;
Vorsitz im Falle von Qualifikationsstellen: betreuende/r ProfessorIn
b) unbefristet zu besetzende Stellen (WM, LfbA)
4 : 1 : 1 : 1 (4 Vertretungen für die Dienststelle, grundsätzlich aus der Gruppe der Prof., 1 Wiss. Mittelbau, 1 Stud., 1 MTV)
Vorsitz i.d.R.: Institutsleitung
c) in Drittmittelprojekten zu besetzende Mittelbau-Stellen
2 : 1 (2 Prof. bzw. Projektleitung, 1 Wiss. Mittelbau)
Vorsitz i.d.R.: Projektleitung
d) MTV Stellen
Die in den Organisationseinheiten zu bildende Besetzungskommission setzt sich regelmäßig zusammen aus 4 stimmberechtigten Mitgliedern, davon mindestens zwei Frauen:
- einer Vertretung der Universitätsleitung (im Bereich der Zentralverwaltung);
- der Leitung der Organisationseinheit
Diese beiden Vertretungen der Dienststelle erfolgen in der FK III i.d.R. durch Fakultätsgeschäftsführung (FGF) und Institutsleitung; - zwei Vertretungen der Mitarbeiter*innen der betreffenden Organisationseinheit, davon soll eine/r dem engeren Aufgabenbereich angehören (vorgeschlagen aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen)
Den Vorsitz führt im dezentralen Bereich die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit bzw. die von ihr in die Kommission delegierte Person. FK III: i.d.R. FGF
Einsetzung der Kommission
Der Dekanin bzw. dem Dekan wird auf Grundlage der o.g. allgemeinen Richtlinie und stellenbezogenen Konkretisierung ein Vorschlag zur Zusammensetzung der Kommission mit der Bitte um Einsetzung vorgelegt.