Praxismodul
Kontakt
Koordination Praxismodul am Dep. WiRe
Praxismodul
Im Regelfall setzt sich das Praxismodul aus einer Kombination der folgenden Leistungen zusammen:
- Acht Wochen Praktikum (in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit, 320 Arbeitsstunden), auch im Ausland möglich
- Besuch einer begleitenden Lehrveranstaltung zur Vorbereitung/Nachbereitung des Praktikums (Lehrveranstaltungen zum Praxismodul) und
- Erstellung eines Praktikumsberichtes in schriftlicher Form (12-15 Seiten)
Das Praktikum muss von dem jeweiligen Unternehmen bescheinigt werden:
Bitte nutzen Sie hierfür das Formular des Prüfungsamts (Bescheinigung "berufsfeldbezogenes Praktikum"). Unter „Erstes Fach” tragen Sie Ihren Studiengangsnamen ein. Das Feld „Zweites Fach” füllen Sie nur aus, wenn Sie einen Zwei-Fächer-Bachelor studieren. Unter „Praxismodul im Fach” tragen Sie beim Fachbachelor „s.o.” ein und beim Zwei-Fächer-Bachelor „Wirtschaftswissenschaften”. Beim Modultitel tragen Sie „prx108” ein. Das Feld „3 Anstelle des Orientierungspraktikums …” müssen Sie nicht ausfüllen. Im Feld „2 Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums” trägt Ihr Praktikumsbetrieb die Daten ein. Sollten Sie vergessen haben, das Feld 2 durch Ihren Praktikumsbetrieb ausfüllen zu lassen und Sie können dies nicht mehr nachholen, so tragen Sie im Feld 2 „siehe Nachweis” ein und beziehen Sie sich damit auf den Tätigkeitsnachweis bzw. das Arbeitszeugnis (für Details siehe weiter unten).
Bitte beachten Sie, dass das Praktikum inhaltlich und vom Anforderungsniveau her einen eindeutigen Bezug zum Studium aufweisen muss (siehe FAQ). Wenden Sie sich im Zweifelsfall für eine Beratung zur Eignung Ihres Praktikumsplatzes vor Beginn des Praktikums an die Praktikumsbeauftragte.
Um das Modul abzuschließen müssen Sie insgesamt folgende Dokumente einreichen:
- Praktikumsbericht
- Nachweis darüber, dass Sie die Begleitveranstaltung absolviert haben
- wenn Sie das Seminar ab Oktober 2025 (bei Frau Junker) belegt haben, reicht es, wenn Sie auf dem Deckblatt des Praktikumsberichtes das Datum des Seminares schreiben
- wenn Sie das Seminar vor Oktober 2025 belegt haben (bei Frau Bartel oder Frau Antoni-Komar), dann müssen Sie Ihr damaliges Reflexionspapier oder die Bestätigungsmail der Dozentin (die Sie nach dem Abschluss des Seminars erhalten haben) einreichen
- Bescheinigung für das Praxismodul (ausgefüllt von Ihnen in Feld 1 und vom Unternehmen in Feld 2)
- Bescheinigung* Ihres Praktikumsbetriebes bzw. Arbeitsgebers , d. h. entweder
- ein Arbeitszeugnis (aus dem die Tätigkeiten / Arbeitsinhalte hervorgehen) oder
- eine reine Tätigkeitsbescheinigung
- * die Bescheinigung soll mind. folgende Inhalte enthalten:
- Bezeichnung der Tätigkeit (z. B. Praktikant*in / Werkstudent*in)
- Beginn der Tätigkeit und ggfs. Ende der Beschäftigung (Zeitraum / Dauer)
- überwiegende Inhalte/Aufgaben Ihrer Tätigkeit
- bei Abweichung eines Vollzeitarbeitsmodells auch Angabe der ungefähren Arbeitsstunden, die Sie geleistet haben oder Bestätigung, dass Sie mind. 320 Arbeitsstunden tätig waren
- Unterschrift eines Mitarbeitenden des Unternehmens und Angabe einer Ansprechperson
- Hinweis: Arbeits-/Praktikumsverträge können nicht als Nachweis genutzt werden.
Die Unterlagen reichen Sie bitte erst dann (in einer Mail) ein, wenn Sie alle Teilleistungen erbracht haben.
Es sind folgende Anrechnungen / Anerkennungen für das Praxismodul möglich:
- Anstelle der Leistungen kann der erfolgreiche Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung im kaufmännischen oder verwaltenden angerechnet werden, sofern diese Ausbildung für das Studienziel relevant ist. Die zusätzliche Leistung eines Berichts und der Besuch der Begleitveranstaltung entfallen hier - die Ausbildung ersetzt das gesamte Praxismodul. Die Beratung und Anrechnung erfolgt über das Prüfungsamt über einen Antrag auf Anrechnung (inkl. beglaubigter Kopie des Prüfungszeugnisses oder Vorlage des Originals und einer Kopie).
- Einzelfallbezogene Anerkennungen (z. B. von Werkstudententätigkeiten) können in einem persönlichen Gespräch geprüft werden. Wenden Sie sich frühzeitig an die Praktikumsbeauftragte zur Klärung, ob Ihre Tätigkeit für die Praxiszeit im Modul angerechnet werden kann. Die Anrechnung betrifft in diesem Fall nur die Praxiszeit (8 Wochen bzw. 320 Stunden); der Praktikumsbericht und die Teilnahme an der Begleitveranstaltung entfallen nicht.